Mietnomaden können für Vermieter sehr nervenaufreibend sein, denn es ist schwer, sie wieder loszuwerden, und zugleich bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Hier erfahren Sie, wie Sie Mietnomaden vorbeugen können und was Sie tun können, falls sich herausstellt, dass Ihre eigentlich nett wirkenden Mieter ebenfalls in diese Kategorie fallen. Zu guter Letzt verraten wir Ihnen, mit welchen Besonderheiten Sie beim Verkauf einer Immobilie wegen Mietnomaden rechnen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vermieter bleibt meistens auf den Kosten sitzen, die die Mietnomaden verursachen.

  • Mithilfe einer Mieterselbstauskunft und eines Referenzschreibens des Vormieters sichern Sie sich gegen Mietnomaden ab.

  • Wenn die Mietnomaden trotz Abmahnung, ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung sowie Räumungsbefehl nicht abrücken, müssen Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

  • Dennoch können Sie Ihre Immobilie nach Mietnomaden verkaufen – achten Sie darauf, diese wieder in besten Zustand zu bringen.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.


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Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden sind für Vermieter und Immobilienbesitzer eine richtige Plage. Denn hier handelt es sich um Mieter, die eine Wohnung beziehen, aber dafür keine Miete bezahlen. Aufgrund der Kündigungsfrist und der Dauer von rechtlichen Prozessen, die nötig sind, um den Mieter der Wohnung zu verweisen, ist es möglich, dass die Mietnomaden für einige Monate in der Wohnung bleiben.

Nach der fristlosen Kündigung oder noch im Prozess ziehen sie weiter zum nächsten „Opfer“. Als wäre das nicht schon schlimm genug, lassen Mietnomaden die Wohnung häufig verwahrlosen, denn sie haben kein Verantwortungsgefühl. Als Vermieter sitzen Sie damit auf Mietausfällen, einer verdreckten Wohnung und können den Schuldigen meistens nicht mehr ausfindig machen. Daher ist es in manchen Fällen nur zu verständlich, dass Vermieter lieber ihre Immobilie wegen Mietnomaden verkaufen.

Wie kann ich als Vermieter Mietnomaden vorbeugen?

Am besten ist es natürlich, wenn Sie von Anfang an Ihr Bestes tun, damit die Mietnomaden gar nicht erst bei Ihnen einziehen können. Dafür sollten Sie die folgenden vorbeugenden Maßnahmen ergreifen:

  • Mieterselbstauskunft einholen

  • Mithilfe eines Maklers sowie der Schufa-Auskunft die Bonität des Mieters überprüfen

  • Personalausweis verlangen

  • Nach Gehaltsnachweisen fragen

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Mieters einholen

  • Referenzschreiben des Vormieters verlangen

  • Zahlung der Kaution schon zu Mietbeginn vorschlagen (darauf haben Sie aber kein Recht)

  • Zahlung der ersten Miete besonders penibel überwachen

Was kann ich gegen Mietnomaden tun, wenn sie einmal da sind?

Sollten die Mietnomaden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei Ihnen eingezogen sein, kann es eine Weile dauern, bis die ersten Mietaussetzer folgen oder Sie bemerken, dass es sich um Mietnomaden handelt. Leider werden Sie letztendlich auf Ihren Kosten sitzen bleiben, denn diese Personengruppe ist geschickt. Nur in wenigen Fällen werden Mietnomaden gefasst. Und auch dann haben sie meistens kein Geld, sondern sind insolvent, was bedeutet, dass sie Ihre Ausgaben nicht erstatten können. Hier kann nur eine Mietausfallversicherung helfen (eine normale Rechtsschutzversicherung hingegen nicht), die wiederum recht teuer ist.

Schritt 1 – Abmahnung und ordentliche Kündigung

Wenn Ihr Mieter eine Monatsmiete im Rückstand ist, ist erst einmal noch keine Panik angesagt. Schicken Sie eine Abmahnung und fordern Sie zur Zahlung innerhalb von zehn oder 14 Tagen auf. Hier lohnt sich auch ein Blick in den Mietvertrag, in dem geregelt ist, wie Sie bei Mietverzug vorgehen dürfen. Wenn sich der Mieter nicht meldet und nicht auf die Mahnung reagiert, sollten Sie eine ordentliche Kündigung schicken. Mehr über die Kündigung von Mietverhältnissen lesen Sie hier.

Schritt 2 – Räumungsklage

Falls der Mieter bereits mit zwei oder mehr Monatsmieten im Rückstand ist, dürfen Sie ihm fristlos kündigen. Dann hat er 14 Tage Zeit, um die Immobilie zu räumen. Erst dann geht es vor Gericht, nämlich wenn der Mietnomade die Räumung nicht vollzieht, sondern einfach in der Wohnung bleibt. Dann können Sie es mit einer Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht versuchen. Dies kann allerdings bis zu fünf Monaten dauern. Gerade Mietnomaden sind sehr gut darin, Prozesse in die Länge zu ziehen und legale Schlupflöcher sowie Zeugen für ihre Seite zu finden.

tipp
Tipp

Um eine Räumungsklage zu vermeiden und die Mietnomaden schneller aus der Wohnung zu bekommen, können Sie einen Urkundsprozess starten. Das geht allerdings nur, wenn Sie einen lückenlosen Kontoauszug und den Mietvertrag vorweisen können, also durch Urkunden beweisen, dass die Mietzahlungen ausgeblieben sind. So erzielen Sie ein schnelles Vollstreckungsurteil. Allerdings ist der Prozess recht sperrig.

Schritt 3 – Vollstreckung des Räumungstitels

Wenn Sie dann auf dem einen oder dem anderen Weg ein Urteil zur Räumung vorliegen haben, kann es sein, dass der Mietnomade immer noch in der Wohnung bleibt. Dann benötigen Sie einen Gerichtsvollzieher und einen Schlosser, um das Urteil zu verstrecken. Der Gerichtsvollzieher legt einen Räumungstermin fest und räumt die Wohnung dann mithilfe eines Schlossers, der die Schlösser und Schlüssel austauscht, und eines Umzugsunternehmens. Das kostet Sie allerdings mehrere Tausend Euro. Zwar können Sie diese Kosten beim Mieter einklagen, aber wie Sie schon richtig vermuten, wird es auch hier schwierig, das Geld vom Mietnomaden zurückzubekommen.

Alternative zu Schritt 3 – Berliner Räumung

Alternativ können Sie die sogenannte Berliner Räumung durchführen. Diese kostet nur einige Hundert Euro und besteht darin, dass der Gerichtsvollzieher den Mieter der Wohnung verweist und das Schloss austauscht. Als Vermieter sind Sie für die zurückgelassenen Gegenstände zuständig und sollten diese genau dokumentieren sowie gegebenenfalls angemessen lagern.

Wie kann ich meine Immobilie wegen Mietnomaden verkaufen?

Bevor Sie Ihre Immobilie wegen Mietnomaden verkaufen, sollten Sie nach Alternativen suchen. Denn obwohl Sie Pech haben können, sind die Fälle von hartnäckigen Mietnomaden doch recht selten. Überlegen Sie, ob es lukrativer für Sie ist, die Immobilie weiterhin zu vermieten oder sie zu verkaufen. Wenn Sie sich für die Vermietung entscheiden, kann auch eine Hausverwaltungsfirma dabei helfen, Missbrauch durch Mietnomaden vorzubeugen.

Alternativ können Sie Ihre Immobilie natürlich aus Angst vor Mietnomaden verkaufen. Am besten engagieren Sie dafür einen Makler, der Ihnen dabei hilft, die Tücken des Wohnungsmarktes zu bewältigen.


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Als Erstes gilt es, die Wohnung oder das Haus wieder in einen vorzeigbaren Zustand zu bringen. Eventuelle Hinterlassenschaften der Mietnomaden wie Möbel oder persönliche Gegenstände sollten Sie nach Möglichkeit einlagern. Geben Sie auch ein Gutachten der Bausubstanz in Auftrag, denn nach einem Mietnomadenbefall können Sie nicht sicher sein, ob diese nicht auch Kabel oder andere Bestandteile des Hauses mitgehen haben lassen.

Sobald die Immobilie wieder in einwandfreiem Zustand ist, gehen Sie für den Hausverkauf wie gewohnt vor. Hier erhalten Sie eine ausführliche Anleitung. Es macht sich gut, wenn Sie bei der Besichtigung interessante Anekdoten erzählen können. Vermeiden Sie es allerdings, über Mietnomaden zu sprechen, denn dies bringt nur unschöne Assoziationen mit sich. Viel Erfolg!

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