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Als Vermieter ist Ihnen ein gutes Verhältnis zum Mieter wichtig. Wenn dieser sich auf Nachfragen oder bei wichtigen Themen wie einer Mieterhöhung oder einer Kündigung nicht meldet, stehen Sie vor dem Problem, wie Sie ihn kontaktieren können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.

Inhaltsverzeichnis

Mieter reagiert nicht auf Schreiben oder Rückfragen

Mieter meldet sich trotz Kündigung nicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter müssen nicht auf Ihre Kontaktaufnahme reagieren, sofern die Antwort nicht nötig ist

  • Wenn der Mieter Ihren Handlungsaufforderungen nicht nachkommt, sollten Sie auf verschiedenen Wegen versuchen, Kontakt aufzunehmen

  • Im äußersten Fall ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, um ein offizielles Schreiben aufzusetzen oder eine Klage vorzubereiten


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Mieter reagiert nicht auf Schreiben oder Rückfragen

Prinzipiell ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, auf Ihre Schreiben zu reagieren. Mitteilungen zu einer Mieterhöhung oder etwa die Aufforderung, gemäß der Vereinbarung im Mietvertrag das Treppenhaus zu reinigen, verlangen nicht unbedingt nach einer Reaktion des Mieters. Wenn dieser Ihrer Aufforderung nachkommt, müssen Sie nicht weiter nachhaken.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter es versäumt, mit der gewünschten Handlung auf Ihr Schreiben oder Ihre Nachricht zu reagieren. In diesem Fall besteht eine manchmal gerechtfertigte Angst, dass es sich um Mietnomaden handeln könnte. Zunächst sollten Sie jedoch erneut Kontakt aufnehmen und den Mieter an die ausstehende Handlungsaufforderung erinnern. Wenn Sie zunächst per Brief Kontakt aufgenommen haben, können Sie es nun mit einem Anruf oder mit einer E -Mail versuchen.

Wichtig: Als Vermieter dürfen Sie die Mietwohnung nur unter bestimmten Bedingungen betreten. Eine ausbleibende Antwort ist normalerweise kein ausreichender Grund. Lesen Sie hier mehr zum Besuchsrecht, dem Recht auf das Betreten der Mietwohnung.

Mieter meldet sich trotz Kündigung nicht

Wenn Sie dem Mieter aus guten Gründen kündigen, muss dieser nicht mit einer Eingangsbestätigung reagieren. Jedoch sollte er entweder den Kündigungsgrund annullieren, indem er zum Beispiel ausstehende Zahlungen leistet, oder rechtzeitig ausziehen. Wichtig ist dabei das Übergabeprotokoll. Da Sie mit dem Mieter einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren sollten, ist spätestens hier oft der Zeitpunkt gekommen, an dem es mit der Kontaktaufnahme dringend wird.

Sollte der Mieter sich nicht melden und zum angekündigten Termin nicht ausziehen, bleibt Ihnen nur eine Räumungsklage. Diese ist jedoch zeit- und geldaufwändig. Daher ist empfehlenswert, vor der Klage alle möglichen Varianten, mit dem Mieter Kontakt aufzunehmen, auszuschöpfen. Beachten Sie dabei stets die Vorgaben zum Datenschutz.

Tipp: Häufig ist es hilfreich, nach längerer Funkstille einen Anwalt zu bitten, Ihr Anliegen an den Mieter in einem offiziellen Brief zu formulieren. Viele Mieter erschrecken sich und beeilen sich mit einer Antwort.


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