Die zehnjährige Spekulationsfrist findet Anwendung bei Immobilienverkäufen und beginnt mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Wird die Spekulationsfrist bei einem Verkauf unterschritten, wird Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn fällig.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie du die Spekulationssteuer legal vermeidest, welche Möglichkeiten du dafür hast und ab wann ein Mietkauf oder eine Schenkung sinnvoll ist.
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Die Spekulationsfrist beträgt im Regelfall zehn Jahre. Wer also innerhalb von zehn Jahren ein Grundstück oder eine Immobilie erwirbt und gewinnbringend verkauft, muss auf diesen Gewinn Spekulationssteuer zahlen.
Keine Spekulationssteuer bei Eigennutzung: Wurde die Immobilie seit Kauf ausschließlich selbst genutzt, muss keine Frist eingehalten werden und es wird keine Spekulationssteuer fällig. Wenn du eine Immobilie in den letzten beiden Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt hast oder sie nach mehr als zehn Jahren nach Kauf weiterverkaufen, musst du ebenfalls keine Spekulationssteuer zahlen.
Du kannst die Spekulationsfrist auch durch einen Mietkaufvertrag oder einen Vorvertrag umgehen.
Bei einer Schenkung musst du keine Spekulationssteuer zahlen. Für Beschenkte kann jedoch eine Schenkungssteuer anfallen.
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Die Spekulationsfrist gilt in Deutschland auf den Verkauf wertvoller Objekte wie Immobilien. Sie soll die reine Spekulation mit der Wertentwicklung von Immobilien eindämmen. Dabei gilt eine 10-Jahresfrist: Wenn du deine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach deren Erwerb verkaufst, wirst du vom Finanzamt zur Kasse gebeten.
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Im Einkommenssteuergesetz (EStG) findet die 10-Jahresfrist ausdrücklich Erwähnung:
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen […], bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden […]. – § 23 Absatz 1 Nummer 1 EStG.
Solltest du also beispielsweise eine Immobilie fünf Jahre nach dem Kauf wieder verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, werden Steuern auf den erzielten Gewinnbetrag fällig – die sogenannte Spekulationssteuer.
Mit der Spekulationsfrist soll verhindert werden, dass Immobilien zu Spekulationszwecken angekauft und in kurzer Zeit teurer weiterverkauft werden, ohne dass der Verkaufsgewinn versteuert wird. Die Spekulationssteuer dient also dazu, Spekulationsgeschäfte mit Immobilien (finanziell) zu erschweren.
Obwohl es die Spekulationssteuer gibt, lässt sich eine Immobilie oft auch ohne diese steuerliche Belastung veräußern.
Die einfachste Möglichkeit, die Spekulationssteuer auf Immobilien legal zu umgehen, besteht also darin, bis zum Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist zu warten.
Alternativ kannst du die Spekulationsfrist durch Eigennutzung umgehen, indem du nachweist, dass du das Haus zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Eine Frist ist hierbei nicht zu beachten. Solltest du das Haus nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben und stattdessen in den ersten Jahren bspw. vermietet haben, kannst du die Spekulationssteuer auch umgehen, indem du nachweist, dass du das Haus in den letzten beiden vorangegangenen Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt haben. Dazu solltest du folgende Aspekte berücksichtigen:
- Du musst du nur die Randjahre nutzen. Daher reicht es theoretisch, wenn du ein Haus vom 31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2022 bewohnst, um es am 2. Januar 2022 im Rahmen der Regelung für die selbstgenutzten Immobilien ohne Spekulationssteuer verkaufen zu können.
- Wenn eines deiner Kinder in dem Haus wohnt, zählt dies als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Allerdings musst du für das Kind während des gesamten Zeitraums noch Kindergeld empfangen.
- Bei Ferienhäusern gilt die Eigennutzung ebenfalls als Kriterium, um die Spekulationsfrist für das Haus zu umgehen. Allerdings ist wichtig, dass nur du allein das Ferienhaus nutzt und es nicht zwischenzeitlich untervermietest. Die Vermietung zu Ferienzwecken sollte also tabu sein, wenn du dir die Spekulationssteuer sparen möchtest.
Der Bundesfinanzhof hat die sogenannte Drei-Objekt-Grenze definiert, um die privaten Veräußerungsgeschäfte vom gewerblichen Grundstückshandel und Immobilienverkäufen zu unterscheiden.
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte gewinnbringend verkauft, zählt als gewerbliche:r Verkäufer:in und muss neben der Einkommensteuer und einer möglichen Spekulationssteuer auch Gewerbesteuer bezahlen.
Solltest du beim Immobilienverkauf die Spekulationsfrist unterschreiten, musst du damit rechnen, dass dein Gewinn durch die Spekulationssteuer niedriger ausfällt. Die Höhe der Spekulationssteuer wird prozentual berechnet und orientiert sich an deinem individuellen Steuersatz.
Diese Beispielrechnung gibt dir eine Vorstellung davon, wie hoch die Steuer ausfallen kann:
Verkaufspreis der Immobilie | 250.000 € |
Anschaffungspreis | 150.000 € |
Reparaturen | 10.000 € |
Ursprüngliche Kaufnebenkosten (Notar:in, Grundbuch) | 2.000 € |
Verkaufskosten (Makler:in, Inserate) | 10.000 € |
Zu versteuernder Gewinn | 78.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 40 % |
Zu zahlende Spekulationssteuer | 31.200 € |
Du hast eine Freigrenze von 600 Euro. Außerdem solltest du alle Verkaufskosten vom Gewinn abziehen, wenn du die Steuer berechnest.
Dazu zählen auch die Kosten für Makler:innen und Notar:innen sowie eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank. Je nachdem, wie du den Ablauf vom Hausverkauf planst, kannst du einige Posten verrechnen.
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Eine weitere Möglichkeit, die Spekulationsfrist zu umgehen besteht im Mietkauf. Das ist dann sinnvoll, wenn es sich um ein Objekt handelt, das du nicht selbst genutzt hast und vor deutlich weniger als zehn Jahren gekauft hast. Durch Mietkauf kannst du also eine deutliche Schmälerung des Gewinns vermeiden.
Ein Mietkaufvertrag besteht darin, dass Kaufinteressierte direkt in das Objekt einziehen und dir zunächst Miete zahlen. Diese rechnest du komplett oder zu einem vereinbarten Anteil auf den Kaufpreis an, sodass Mieter:innen irgendwann Käufer:innen werden. Wichtig ist es, hier die genauen Bedingungen des Mietkaufvertrags mit Rechtsexpert:innen abzustimmen.
Um der Spekulationssteuer zu entgehen, darfst du als Eigentümer:in innerhalb der 10-Jahresfrist nur Mieteinnahmen von der vermieteten Wohnung oder dem vermieteten Haus erhalten.
Eine Anzahlung oder ein Kaufpreisanteil für die vermietete Immobilie würde dich hingegen zur Zahlung der Spekulationssteuer verpflichten. Das Finanzamt geht prinzipiell erst bei einem Geldfluss, der über normalen Mietzahlungen liegt, von Spekulationsgeschäften aus.
Alternativ kannst du auch einen Vorvertrag mit interessierten Käufer:innen abschließen. Dieser muss notariell beurkundet werden und gibt sowohl dir als auch Käufer:innen eine Garantie darüber, dass das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt gekauft werden wird. Dafür musst du aber wiederum die 10 Jahre Spekulationsfrist abwarten oder das Objekt zunächst noch selbst nutzen.
Auch wenn du die Spekulationssteuer umgehst, können andere Steuern beim Hausverkauf durchaus trotzdem anfallen.
Informiere dich bei deinem Finanzamt, wie sich der Verkauf oder ein Mietkauf beispielsweise auf das zu versteuernde Einkommen als „sonstige Einkünfte“ deines Haushalts auswirken.
Wenn du deine Immobilie verschenkst, ist der Wegfall der Spekulationsfrist ein großer Vorteil. Allerdings kann es sein, dass die begünstigte Person Schenkungssteuer zahlen muss, falls der Wert des Objektes über dem Freibetrag liegt.
Wenn Beschenkte oder Erb:innen eine Immobilie weiterverkaufen möchten, ist ebenfalls die Spekulationsfrist zu beachten. Als Beginn der Spekulationsfrist gilt das Datum deines ursprünglichen, notariell beurkundeten Kaufvertrags, an dem du die Immobilie erworben hast.
Das Datum der Eigentumsüberschreibung durch eine Schenkung oder Vererbung spielt keine Rolle für die Spekulationsfrist.
Die Hausübergabe innerhalb der Familie kann nicht nur durch eine Schenkung oder Vererbung erfolgen. So kann beispielsweise auch ein Hausverkauf mit Wohnrecht eine Möglichkeit sein, die Immobilie an Familienangehörige zu übertragen.
Keiner der genannten Punkte, die einen Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer ermöglichen, trifft auf dich zu?
Dann gibt es trotzdem noch weitere Optionen, um zumindest so wenig Spekulationssteuer wie nötig zu zahlen. Denn bei der Berechnung des zu versteuernden Spekulationsgewinns darfst du zahlreiche Positionen von einem möglichen Verkaufsgewinn abziehen.
Je geringer der ermittelte Überschuss ausfällt, desto niedriger ist die Steuerlast.
Folgende Ausgaben können in Abzug gebracht werden:
- Kosten für Sanierungsarbeiten
- Kosten für Notar:in und Makler:in
- Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung der finanzierenden Bank
- Werbungskosten im Zuge des Verkaufs (z. B. Online-Anzeigen)
- Grunderwerbsteuer
- Grundbucheintragungsgebühren
- Alle sonstigen Kosten, die für die Sanierung und den Verkauf der Immobilie anfallen
Zu beachten ist, dass in Anspruch genommene Abschreibungen für vermietete Immobilien zum Gewinn wieder hinzugerechnet werden müssen – dazu zählt beispielsweise die Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA).
Es kann also nicht zuerst ein Steuervorteil durch die Abschreibung genutzt werden, ohne diesen später auch beim Verkauf gegenzurechnen.
Wie viel ist deine Immobilie beim Verkauf wert?
- Wie kann man die Spekulationssteuer umgehen?
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Sie können die Spekulationssteuer umgehen, wenn Sie die zu verkaufende Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren selbst bewohnt haben und Eigennutzung nachweisen können oder sich das Objekt über 10 Jahre in Ihrem Eigentum befindet. Weitere Optionen, die Spekulationssteuer zu vermeiden, sind der Mietkauf, eine Schenkung und ein Kaufvorvertrag.
- Wann ist man von der Spekulationssteuer befreit?
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Wichtig vorab: Die Spekulationssteuer fällt nur bei einem Verkauf an! Die Spekulationssteuer entfällt insbesondere dann, wenn Sie das Objekt mindestens 2 Jahre vor dem Verkauf durchgehend selbst nutzen. Auch dann, wenn Ihre Immobilie bereits seit über zehn Jahren in Ihrem Besitz ist, greift die Spekulationssteuer nicht.
- Was mindert die Spekulationssteuer?
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Kosten, mit denen Sie die Höhe der Spekulationssteuer mindern können, sind unter anderem Kaufnebenkosten wie Modernisierungskosten, die Vorfälligkeitsschädigung und sonstige Gebühren, die im Rahmen des Immobilienverkaufs entstanden sind. Dazu zählen unter anderem Zahlungen für Immobilienmakler:innen sowie Online-Inserate.
- Kann man ein Haus nach 2 Jahren wieder verkaufen?
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Wenn sie ein Haus bereits zwei Jahren wieder verkaufen, müssen Sie auf den daraus resultierenden Gewinn Einkommensteuer zahlen. Bei Eigennutzung der Immobilie entfällt die Einkommenssteuer. Weiterhin gilt zu beachten, dass der Veräußerungsgewinn nur bis zu 600 Euro steuerfrei ist, danach fällt für den Immobilienverkauf Spekulationssteur an.
- Welchen Prozentsatz hat die Spekulationssteuer?
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Einen festen Steuersatz gibt es nicht, da sich die Spekulationssteuer am jeweiligen persönlichen Steuersatz orientiert.
- Wann kann ich eine selbstgenutzte Immobilie steuerfrei verkaufen?
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Wenn Sie die Immobilie durchgängig zwei Jahre lang vor dem Verkauf selbst genutzt haben, fällt keine Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn an.
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