Bei der Schenkung von Immobilien hat die Spekulationsfrist bereits begonnen, denn für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs ausschlaggebend. Wenn der Besitzer dir die Immobilie also nach zehn oder mehr Jahren nach dem Erwerb schenkt, kannst du diese ohne Spekulationssteuer direkt weiterverkaufen. Hier erfährst du mehr über die Berechnung der Spekulationsfrist und Kosten, die bei einer Schenkung auf dich zukommen können.

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  • Die Spekulationsfrist beträgt auch bei einer Schenkung zehn Jahre (oder drei Jahre Eigennutzung).

  • Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt der Schenkung, sondern der Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs.

  • Die Spekulationsfrist beginnt mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag, der das Kaufdatum benennt.

  • Wenn die geschenkte Immobilie den jeweiligen Freibetrag überschreitet, musst du als Empfänger:in Schenkungssteuer zahlen.

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  • Wie sieht die Spekulationsfrist bei einer geschenkten Immobilie aus?

    Die Schenkung einer Immobilie ist für den Schenker stets schenkungssteuerfrei. Lediglich der Beschenkte muss als Empfänger Schenkungssteuer zahlen, falls der Verkehrswert der Immobilie seinen persönlichen Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag beispielsweise für Kinder liegt bei 400.000 Euro.


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    Wenn du eine geschenkte Immobilie verkaufen möchtest, solltest du allerdings die Spekulationsfrist beachten. Denn innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb des Hauses musst du damit rechnen, je nach der Höhe deines zu versteuernden Einkommens eine Spekulationssteuer von bis zu 42 Prozent auf den Gewinn aus dem Verkauf zu zahlen. Diese Spekulationsfrist bei Schenkung kannst du außer Kraft setzen, indem du die Immobilie für zwei Jahre, sowie im Verkaufsjahr selbst bewohnst. Hier erfährst du mehr über die Regelungen zur Eigennutzung von Immobilien sowie zur Spekulationssteuer.

    Wichtig ist dabei aber, dass die Spekulationsfrist nicht mit der Schenkung, sondern schon davor beginnt. Die zehn Jahre gelten nämlich ab dem Tag, an dem der vorherige Besitzer die Immobilie gekauft hat. Bei geschenkten Objekten ist diese Frist häufig schon lange verstrichen, sodass du die Immobilie nach Schenkung direkt weiterverkaufen kannst. Erkundige dich aber unbedingt nach dem ursprünglichen Kaufdatum, welches du in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag findest. Hier erfährst du mehr zum Hausverkauf mit Notar:in.

    Mit welchen Kosten muss ich bei einer Schenkung rechnen?

    Auf dich als Empfänger:in kommt unter Umständen eine Schenkungssteuer zu. Dabei kommt es auf deinen Freibetrag an. Der Verkehrswert der Immobilie ergibt, ob deren Wert über dem Freibetrag liegt oder nicht.

    Den Wert deiner Immobilie kannst du mit der kostenlosen Online-Immobilienbewertung von ImmoScout24 ermitteln.

    In dieser Übersicht siehst du aktuelle Freibeträge für Schenkungen:

    • 500.000 Euro: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
    • 400.000 Euro: Kinder, Stiefkinder und Enkel (deren Elternteile verstorben sind)
    • 200.000 Euro: Enkel, deren Vater/Mutter noch lebt
    • 100.000 Euro: Eltern und Großeltern
    • 20.000 Euro: Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne sowie Bekannte (z.B. Lebensgefährte)

    Solltest du aber durch den Immobilienverkauf aus der Schenkung einen Spekulationsgewinn erzielen, musst du diesen versteuern, wenn du die Spekulationsfrist unterschreitest.

    hint
    Neues Bewertungsgesetz korrigiert Immobilienwerte nach oben

    Einige Berechnungsfaktoren werden mit dem neuen Bewertungsgesetz zum 1. Januar 2023 angepasst, andere ergänzt. Danach kann eine Immobilie, die vorher 600.000 Euro wert war, 800.000 Euro wert sein und erfährt damit eine immense Wertsteigerung. Dementsprechend würde sich auch die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer bei gleichbleibenden Freibeträgen erhöhen. Allerdings findet das diesbezüglich geänderte Sachwertverfahren nur Anwendung, wenn es keine Vergleichswerte vergangener Transaktionen gibt. Wichtig ist, dass du bei einer Schenkung, den Wert deiner Immobilie – sofern er nicht bereits als Vergleichswert vorliegt – ermitteln lässt, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

    Besuche eine ausführliche Erklärung der neuen Gesetzeslage in unserem Beitrag für Erbschaftssteuer.

    Darüber hinaus kommen die üblichen Verkaufskosten auf dich zu. Hier erfährst du mehr über die Kosten beim Hausverkauf. Außerdem übernimmst du meist alle noch auf der Immobilie lastenden Grundschulden oder offene Rechnungen, etwa für Handwerker. Zusätzlich empfehlen wir dir, mithilfe eines:einer Expert:in die Bausubstanz zu überprüfen und eventuell nötige Modernisierungen an der Immobilie vorzunehmen, bevor du diese weiterverkaufst.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

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