Verträge, Erbrecht, Rücktrittsrecht
1. Makler (agents immobiliers) unterliegen in Frankreich strengen Gesetzen und haften bei eventuellen Schwierigkeiten.
2. Nicht vorgeschrieben ist das Einschalten eines Anwalts, wohl aber das eines Notars (notaire). Er prüft die Hypothekenfreiheit des Objekts, garantiert die Eigentums-verhältnisse und wickelt den Zahlungsverkehr ab.
3. Vermeiden Sie Interessenkonflikte. Meist lohnt es sich, wenn Käufer und Verkäufer jeweils ihren eigenen Notar haben.
Tipps zum Immobilienerwerb in Frankreich

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