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Garage oder Stellplatz mieten in Deutschland


Garage mieten – Die besten Tipps zum Anmieten einer Garage

Eine eigene Garage gehört bei vielen Fahrzeughaltern in der Auto-Nation Deutschland zum guten Ton. Doch der Kauf einer Garage ist nicht immer sinnvoll oder erstrebenswert. In manchen Fällen lohnt es sich, den Unterschlupf für den PKW einfach anzumieten. Die folgenden Abschnitte geben wertvolle Tipps zum Thema Garage mieten.

Inhalt

Garage kaufen oder mieten – Welche Vorteile hat die Miete?

Egal, ob die Garage gekauft oder angemietet wird – grundsätzlich bietet sie dem Autohalter zahlreiche Vorteile. Sie schützt den PKW vor sämtlichen Witterungseinflüssen wie Sonne, Regen und Schnee. Im Sommer bleibt das Auto stets wohltemperiert, im Winter entfällt das lästige Eiskratzen am Morgen.

Noch wichtiger ist jedoch der Schutz vor Diebstählen und Beschädigungen – die meisten Versicherungsgesellschaften honorieren die Existenz einer Garage mit einem sogenannten Garagenrabatt, der rund fünf Prozent des monatlichen Versicherungsbetrags ausmacht. Darüber hinaus bietet die Garage eine zusätzliche Abstellmöglichkeit für Gerümpel aller Art und kann als Arbeitsraum für kleinere Reparaturarbeiten verwendet werden.

Vorteile der Anmietung

- Preis: Auch wenn bescheidene Garagen aus Wellblech ab 1.000 Euro erhältlich sind, wird der Preis einer höherwertigen Garage leicht in den fünfstelligen Bereich klettern. Demgegenüber liegt der Mietpreis einer Garage in der Regel im zweistelligen Bereich.

- Flexibilität: Wenn es sich um einen Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Arbeitsplätzen handelt, dann kann er sich je nach Bedarf eine passende Garage suchen.

Kündigungsfrist Mietgarage

Nachteile der Anmietung

- Mieterschutz: Dieser befindet sich im üblichen Rahmen. Das heißt, dass der Vermieter der Garage das Mietverhältnis jederzeit – in der Regel nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten – und ohne Angabe von Gründen kündigen kann, wenn er die Garage anderweitig benötigt.

- Keine Bindung an Mietspiegel: Er kann die Miete also nach eigenem Gusto erhöhen. Strikte Vorgaben in Form einer Garagenordnung können die an sich flexiblen Nutzungsmöglichkeiten zusätzlich einschränken.

Hier finden sich die Vor- und Nachteile noch einmal zusammengefasst:

Vorteile Nachteile
  • Geringe monatliche Belastung
  • Hohe Flexibilität
  • Mieter ist gegenüber dem Vermieter in einer schlechteren Verhandlungsposition

Wo finde ich eine passende Garage?

Mietgaragen - Wo finden?

Bei der einfachsten Möglichkeit, eine passende Garage zu finden, reicht ein Blick in den Mietvertrag der Wohnung – in vielen Fällen gehört eine Garage mit zum Angebot. Diese befindet sich meist in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, die Kosten sind bereits im Vertrag inbegriffen.

Doch in der Regel finden sich die meisten Angebote für Garagen auf einschlägigen Suchportalen im Netz. Neben einer großen Auswahl an Kriterien für den Suchfilter (Größe, Garagentyp) stellen viele Portale eine integrierte Umgebungskarte bereit, mit der sich die passende Lage für die Garage leicht ausfindig machen lässt. Allerdings verlangen insbesondere gewerbliche Anbieter in der Regel eine kleine Provision für das Angebot. Alternativ kann eine eigene Suchanzeige aufgegeben werden.

Garagenmärkte sind häufig lokal begrenzt

Da der Garagenmarkt meist lokal begrenzt ist, spielen vor allem Inserate und Kleinanzeigen in lokalen Zeitungen eine wichtige Rolle. Viele Garagenvermieter stellen dort ihre Angebote ein.

Auch die schwarzen Bretter in vielen Supermärkten, Bäckereien, Universitäten und anderen Einrichtungen sind ein beliebter Anlaufpunkt für diesen Zweck. Darüber hinaus kann sich ein ausgiebiger Spaziergang in dem gewünschten Viertel lohnen – findet sich dabei die passende Garage, dann kann ein Zettel mit dem Mietinteresse und den persönlichen Kontaktdaten darauf angebracht werden.

Was muss ich bei der Autogarage beachten?

In erster Linie sollte die Autogarage den eigenen Ansprüchen gerecht werden. Auch wenn diese von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind, so können einige grundlegende Punkte von Bedeutung genannt werden.

So sollte sich die gemietete Autogarage nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz befinden – ein halber Kilometer wird gemeinhin als Schmerzgrenze angesehen. In der Garage sollte mindestens eine Stromquelle vorhanden sein, der Stromanschluss sollte gemeinschaftlich angemeldet sein – ein separater Stromzähler für die Garage muss gesondert beim Elektrizitätswerk angemeldet werden. Da die Autoarage auch vor Diebstahl schützen soll, muss sie ein hohes Maß an Sicherheit bieten. Das Garagentor sollte eine gute Qualität haben und stets abgeschlossen werden.

Die Zufahrt sollte zum eigenen Auto passen – steile Zufahrten sind problematisch bei tiefergelegten Boliden, während eine niedrige Zufahrtshöhe bei größeren Fahrzeugen wie etwa Wohnwagen für Probleme sorgt. Sicherlich können Sie die Autogarage vorher testen.

Garagen-Regeln gelten für jedermann

Auch wenn der Mieter das vertraglich verbriefte Recht zur Nutzung der Garage hat, müssen einige Regeln und Verbote beachtet werden. Meistens werden diese Regeln in einer Garagenordnung festgehalten – die sich wiederum auf gesetzliche Regelungen stützt. So wird nur der Innenraum vermietet und nicht der Raum vor der Garage. Entsprechend kann der Platz nicht mit Gerümpel vollgestellt werden. Darüber hinaus ist die Garage selbst kein Keller-Ersatz. Das bedeutet, dass größere Gegenstände wie Möbel oder Kartons aus Brandschutzgründen nicht in der Garage gelagert werden dürfen, ebenso wenig wie leicht entzündliche Substanzen wie Öl. Offenes Feuer und Licht sind selbstverständlich ebenso verboten.

Lediglich Gegenstände mit einem thematischen Bezug dürfen in der Garage verstaut werden. Folgende Gegenstände fallen unter diese Regelung:

  • Reifen
  • Kindersitze
  • Fahrräder
  • Motorräder
  • Zwanzig Liter Benzin in dichtverschlossenen Behältern

Des Weiteren stellt die Garage auch keinen Werkstatt-Ersatz dar. Lediglich kleinere Reparaturen am Auto dürfen dort durchgeführt werden. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen:

Checkliste: Was muss ich beachten?
  • Entfernung zur Wohnung bzw. zum Arbeitsplatz beträgt max. einen halben Kilometer
  • Stromanschlüsse sind vorhanden
  • Garagentor bietet genügend Sicherheit
  • Zufahrt harmoniert mit dem Fahrzeug
  • Garagenordnung
  • Garage ist kein Keller-, oder Hobbyraum-Ersatz
  • Garage ist kein Werkstatt-Ersatz

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Wie bereits angedeutet, ist der Vermieter an keine Beschränkungen des Mietpreises gebunden, er kann den monatlichen Betrag rein nach Angebot und Nachfrage festlegen. Daher ist in großen Städten mit einem hohen PKW-Aufkommen mit höheren Mietpreisen zu rechnen als in kleinen Städten mit einem Überangebot an Garagen.

Daraus kann sich für den Garagenmieter der Vorteil ergeben, indem die Miethöhe frei mit dem Vermieter ausgehandelt werden kann. Von Amts wegen existiert kein Formular, welches die Konditionen für die Mieterhöhung festlegen würde.

Nebenkosten landen meist beim Mieter

Zu den eigentlichen Mietkosten gesellen sich die Nebenkosten. Diese beinhalten sämtliche umlagefähige Kosten wie etwa Straßenreinigung, Winterdienst, Grundsteuer usw. Auch hier gilt: Mehr noch als bei anderen Mietsachen gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, das heißt, dass der Vermieter in der Regel sämtliche umlagefähigen Kosten auf den Mieter abwälzen wird. In der Regel belaufen sich diese Kosten allerdings auf einen unteren zweistelligen Bereich.

Rechtliche Fallstricke – Was muss ich beim Mietvertrag beachten?

Da der Vermieter weitgehende Rechte genießt, sollte bei der Garagenmiete ein Mietvertrag aufgesetzt werden. Dieser sollte die folgenden Punkte enthalten:

  • Mietpreis
  • Mietdauer
  • Kündigungsfrist
  • Mietzins
  • Nutzungskonditionen

Separater Mietvertrag

Falls zu der gemieteten Wohnung eine Garage gehört, sollte diese unbedingt in einem separaten Mietvertrag gemietet werden – andernfalls müssen im Kündigungsfall Garage und Wohnung gleichermaßen abgegeben werden. Falls sich die Garage auf dem Grundstück der Wohnung befindet, dann gilt sie ohnehin als mitvermietet. Nicht so in Fällen, in denen sie sich abseits des Grundstücks befindet – sie gilt dann als separat vermietet. Allerdings entscheidet ausschließlich der Vermieter, ob er einen separaten Mietvertrag akzeptiert oder nicht.

Garage untervermieten

Mietgarage: Rechte und Pflichten

In den Fällen, in denen ein gemeinsamer Mietvertrag für Garage und Wohnung existiert, besteht eine Übernahmepflicht. Das bedeutet, dass der Mieter zur Übernahme der Garage verpflichtet ist, selbst wenn er diese nicht nutzen kann oder will. In solchen Fällen bietet sich die Untervermietung der Garage an. Die Untermiete erfordert die Zustimmung des Vermieters und sollte mit einem Untervermietungsvertrag besiegelt werden. Doch Achtung: falls die Wohnung gekündigt wird, erlischt automatisch der Untermietvertrag! Garagenmieter, die sich auf einen Untermietvertrag einlassen, sollten also frühzeitig die mittelfristigen Wohnpläne ihres Vermieters in Erfahrung bringen.

Nachmieter

Falls der Mieter der Garage das Mietverhältnis schon vor der dreimonatigen Kündigungsfrist beenden möchte, so ist dies unter Umständen möglich – sofern er einen passenden Nachmieter findet und der Vermieter zustimmt.

Umsatzsteuer

Falls die Garage gewerblich genutzt wird, machen einige Vermieter von der Option zur Umsatzsteuer Gebrauch. Dadurch erlässt ihnen das Finanzamt die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Rahmen der Garage. Allerdings wird die Umsatzsteuer dann beim Mieter fällig.

Vertraglich vereinbarte Pflichten

Einige Mietverträge enthalten Reinigungs- und Streupflichten für die Zufahrt und den Bereich vor der Garage.

Garagentypen und Garagentore – Weiteres Wissen rund um die Garage

Garagen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Bei der Wahl des passenden Garagentyps spielt neben dem Platzbedarf des PKW auch die vorgesehene Nutzung eine Rolle. Die folgenden Garagentypen können unterschieden werden:

Garagen - Welche Arten gibt es?

Einzelgarage

Die Einzelgarage wird gemeinhin als klassischer Garagentyp angesehen. Da sie ein freistehendes Gebäude auf dem Grundstück eines Hauseigentümers darstellt oder direkt an ein Haus angebaut wurde, wird sie nur selten als Mietobjekt gehandelt. Gleichwohl gilt sie als komfortabelste und sicherste Unterstellmöglichkeit, da sie häufig über Fenster und einen Wasseranschluss verfügt.

Doppelgarage

Die Doppelgarage unterscheidet sich von der Einzelgarage lediglich dadurch, dass sie genügend Platz bietet für ein weiteres Fahrzeug – oder alternativ für zahlreiche Fahrräder, geräumige Gartengeräte etc.

Reihengarage bzw. Garagenhof

In Hinblick auf die Anmietung stellt die Reihengarage den geläufigsten Garagentyp dar. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Einzelgaragen, die meist im Hinterhof hinter größeren Wohnhäusern gelegen sind. Reihengaragen sind häufig nicht allzu geräumig und verfügen nicht immer über elektrisches Licht. In der Regel findet sich auf der Rückseite ein kleines Fenster zur Belüftung.

Tiefgaragen und öffentliche Parkhäuser

In Großstädten und dicht besiedelten Gebieten sind Tiefgaragen und Parkhäuser gang und gäbe. In der Regel kann hier ohne Weiteres ein Stellplatz angemietet werden. Dieser bietet zwar Schutz vor Witterung, doch der Schutz vor Diebstahl ist nur bedingt gegeben, da viele Tiefgaragen nachts offenstehen oder über ein behäbiges Rolltor geöffnet werden können. Die Abgeschiedenheit von Passanten wirkt in den Augen einiger Diebe verlockend. Allerdings gibt es in einigen öffentlichen Parkhäusern auch vergitterte Stellplätze, die für höhere Sicherheit sorgen. Auch sind die Stellplätze in Tiefgaragen meist sehr preisgünstig. In Ballungszentren finden sich häufig auch sogenannte Duplex-Garagen. Diese sind im Prinzip nichts anderes als reguläre Tiefgaragen – mit dem Unterschied, dass zwei Autos mittels einer Hebebühne übereinander auf einem Parkplatz abgestellt werden können. Hier besteht eine höhere Schadensanfälligkeit durch unkundige Nutzer.

Garagentore

Die meisten Garagen werden mithilfe eines Rolltors oder eines Schwingtores geöffnet. Beide Variante haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile.

Das Schwingtor ist am häufigsten anzutreffen. Es lässt sich ohne große Krafteinwirkung mithilfe von Stahlfedern öffnen. Modelle mit einem elektrischen Garagenöffner sind eher selten anzutreffen. Allerdings hat das Schwingtor einen erhöhten Platzbedarf, da das Tor zur Straße hin aufschwingt und dort etwa kein Zweitwagen geparkt werden kann. Hinzu kommt der Platzbedarf der gesamten Torkonstruktion unter der Garagendecke.

Demgegenüber stellt das Rolltor die platzsparende Variante dar. Es wird in den meisten Fällen elektrisch betrieben und kann bequem aus dem Auto heraus geöffnet und geschlossen werden. Da es sich nach oben einrollt, findet ein Zweitwagen vor dem Tor locker und gefahrlos Platz. Allerdings hat der elektrische Antrieb einen höheren Wartungsbedarf und ist anfällig für Schäden. Auch die Nebenkosten werden durch den Strombedarf marginal höher ausfallen. Ungeduldige Autofahrer sollten auch bedenken, dass die elektrisch betriebene Garage eine gewisse Zeit für den Öffnungsvorgang benötigt.


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