Sie wollen Ihre Eigentumswohnung vermieten oder Sie suchen einen Nachmieter für Ihre Wohnung? Je nach Lage und Art der Wohnung geht dies meist deutlich schneller, als ein Haus-Verkauf, dennoch sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, denn wer möchte auf Mieteinnahmen verzichten, nur weil noch kein Nachmieter gefunden ist oder unnötig Miete bezahlen, wenn das Eigenheim schon längst bezogen ist.
Sechs bis acht Wochen sollten Sie für die Suche nach einem Mieter für Ihre Wohnung, die Sie vermarkten wollen, schon einplanen. Wenn Sie den Markt für Ihre Wohnung kennen und wissen, dass die Nachfrage groß sein wird, können Sie selbstverständlich mit einer kürzeren Vermarktungsdauer rechnen. In diesem Fall reicht es in der Regel, die Anzeige für einen Monat bei ImmobilienScout24 zu inserieren.
Wer sich bisher vor Abschluss eines Mietvertrages über die marktüblichen Preise in seiner Region informieren wollte, der musste bei der Stadt oder den örtlichen Mietervereinen einen Mietspiegel bzw. ein Gutachten anfordern. Das geht jetzt auch einfacher: In den Preiskarten von ImmobilienScout24 können Sie Ihre Stadt oder Region eingeben und bekommen eine Karte mit den aktuellen Mietpreisen und deren Veränderung im Vergleich zum Vorjahr angezeigt. Das ist für Sie eine gute Orientierungshilfe, wenn Sie Ihre Wohnung anbieten und dafür einen Mieter suchen.
Verlassen Sie sich bei Ihrer Mietersuche nicht allein auf Ihre Menschenkenntnis.
Fühlen Sie Ihrem Mieter bereits vor Mietvertragsabschluss auf den Zahn. Das sind die
sieben Fragen, die Vermietungsprofis ihren Mietern stellen:
Rund 65% aller Deutschen wohnen zur Miete. Grundsätzlich regelt der Mietvertrag (§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch) die Gebrauchsüberlassung an einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses.
Für die Mietverträge gelten folgende Grundsätze:

Für Wohneigentümer gilt: Wollen sie ihre Wohnung nach einiger Zeit nicht mehr selbst bewohnen, so können sie sie vermieten. Allerdings kann die Gemeinschaftsordnung (Die Gemeinschaftsordnung ist eine Art Satzung, in der die grundlegenden Rechte und Pflichten der Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft festgelegt sind.) beinhalten, dass die Eigentümergemeinschaft oder stellvertretend für sie der Hausverwalter dem zustimmen muss.
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