Wenn Sie eine:n geeignete:n Mieter:in für die Wohnung gefunden haben, ist die Arbeit noch nicht vorbei. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten nach der Zusage auf Sie zukommen. Dazu gehören neben der Erstellung des korrekten Mietvertrags vor allem die Wohnungsübergabe sowie Regelungen rund um die Kaution.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Besonders wichtig ist, dass Sie einen rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen; dabei kann eine Beratung von Rechtsexpert:innen hilfreich sein.

  • Achten Sie darauf, die Wohnungsübergabe korrekt zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise das Führen eines Übergabeprotokolls während der Begehung.

  • Auch bei der Kaution haben Sie verschiedene Pflichten, um die Sie sich direkt nach der Wohnungszusage kümmern sollten. So muss der Kautionsbetrag zum Beispiel auf ein insolvenzsicheres Bankkonto überwiesen und verwaltet werden.

Welche Pflichten haben Sie als Vermieter:in nach der Wohnungszusage?

Als Vermieter:in sollten Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten auskennen. Dazu gehört unter anderem die Aufgabe, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Sie sind dementsprechend für Instandsetzung und Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Es ist überdies sehr hilfreich Wert auf ein gutes Verhältnis mit den Mieter:innen zu legen, um eventuell auftretende Konflikte freundlich lösen zu können.

Zum Zeitpunkt der Wohnungszusage sollten Sie wichtige Formalitäten wie etwa die Bonität der Bewerber:innen bereits geprüft haben. Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf das gesprochene Wort, sondern akzeptieren Sie nur schriftliche Dokumente, um Mietnomaden keine Chance zu geben. Bei der Zusage sollten Sie unter anderem die Schufa-Auskunft der Mietinteressierten vorliegen haben. Auch eine Mieterselbstauskunft sowie eine Bescheinigung der vorherigen Vermieter:innen sind aussagekräftige Dokumente.

Wie gehe ich beim Mietvertrag Aufsetzen am besten vor?

Als nächsten Schritt setzen Sie den Mietvertrag auf und schicken ihn an Ihre Mieter:innen. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit diese sich nicht zwischenzeitlich für eine andere Wohnung entscheiden. Es ist nicht empfehlenswert, den Mietvertrag selbst aufzusetzen, denn schlimmstenfalls machen falsch formulierte oder rechtswidrige Klauseln den Mietvertrag ungültig.

Nutzen Sie stattdessen den kostenlosen Mietvertragsgenerator bei Vermietet.de von ImmoScout24, der sich gut für Wohnimmobilien eignet. Bei komplizierteren Immobilien ist der Mustermietvertrag nicht ausreichend. In diesem Fall sollten Sie den Vertrag von Fachanwält:innen für Mietrecht aufsetzen lassen, um dessen Rechtssicherheit zu garantieren. Hier lesen Sie mehr über die Kosten für die Mietvertragserstellung.

Wichtig ist, dass Sie den Mietvertrag auf jeden Fall schriftlich abschließen, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Achten Sie auf Details und bestehen Sie darauf, dass alle Mieter:innen unterschreiben, die im Mietvertrag namentlich genannt werden. Im BGB finden Sie ab §535 relevante Informationen. Auch die Betriebskostenordnung ist ein wichtiges Dokument. Zudem haben wir Ihnen hier aufgelistet, wie Sie einen rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen können.


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Wie funktioniert die Wohnungsübergabe?

Sobald Vermieter:in und Mieter:in den Mietvertrag unterschrieben haben, kann ein Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe vereinbart werden. Hier ist es Pflicht der Vermieter:innenseite, den pünktlichen Einzug der Mieter:innen zu ermöglichen. Sie sind also dafür zuständig, dass die Vormieter:innen mit ihrem ganzen Hausstand ausgezogen ist und dass sich die Wohnung im vereinbarten Zustand befindet.

Sollte eine Renovierung vor Übergabe vereinbart worden sein, muss diese rechtzeitig abgeschlossen werden. Falls Sie den Termin für die Wohnungsübergabe verpassen, sind Sie schadensersatzpflichtig. Sie dürfen jedoch eine:n Dritte:n bevollmächtigen.

Planen Sie die Übergabe gründlich. Die folgenden Tipps helfen dabei, dass dieser wichtige Tag erfolgreich verläuft:

  • Lassen Sie sich Datum und Uhrzeit der Übergabe von den Mieter:innen bestätigen

  • Planen Sie ausreichend Zeit ein

  • Bitten Sie eine neutrale Person als Zeug:in hinzu

  • Protokollieren Sie gemeinsam mit den Mieter:innen den Zustand der Wohnung im Rahmen einer Begehung

  • Dokumentieren Sie Schäden und Mängel schriftlich und mit Fotos

  • Notieren Sie Zählerstände von Gas, Wasser und Strom

  • Vermerken Sie Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel in einem Schlüsselübergabeprotokoll und lassen Sie sich dies gesondert bestätigen

  • Erstellen Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll und schicken Sie den Mieter:innen nach Übergabe eine Kopie zu

Wann zahlt der Mieter die Kaution?

Als Vermieter:in dürfen Sie eine Sicherheit oder Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten verlangen. Die Mietpartei zahlt den Betrag normalerweise als Einmalzahlung bei der Schlüsselübergabe (in bar oder per Überweisung), oder in drei Monatsraten ab dem Zeitpunkt der Monatsrate. Hier müssen Sie den Mieter:innen die Wahl lassen. Häufig lässt sich im Gespräch rechtzeitig eine gute Lösung finden. Als Vermieter:in haben Sie die Pflicht, den Empfang der Kaution zu quittieren und den Betrag auf einem insolvenzsicheren Konto zu verwahren. Sie müssen das Konto bereitstellen und eventuelle Kontoführungsgebühren übernehmen. 


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