Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist gelegentlich nicht einfach. So manche Uneinigkeit kann sogar vor Gericht enden. Mit einer Mieterrechtsschutzversicherung schützen sich Mieter vor den Kosten, die im Fall eines Rechtsstreits mit dem Vermieter entstehen.

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  • Welche Fälle gehören zum Mieterrechtsschutz?

    Typische Streitgegenstände, aufgrund derer Mieter und Vermieter oft aneinandergeraten, sind zum Beispiel Mängel in der Wohnung. Das Wohnungsübergabeprotokoll versucht diesen Konflikten beim Einzug entgegenzuwirken, gewisse Schäden sind jedoch nicht abzusehen. Vor allem gesundheitsgefährdende Mängel wie sich dauerhaft ausbreitender Schimmel, über deren Ursache sich Mieter und Vermieter nicht einig sind, geben häufig Anlass zu Auseinandersetzungen. Ebenso eine kaputte Heizung in den kalten Wintermonaten. In zahlreichen Fällen hat der Mieter ein Recht auf Reparaturen oder Mietminderungen. Bleiben Entschädigungen langfristig aus, beschreiten viele Mieter den Rechtsweg. Darüber hinaus entstehen oft ernsthafte Konflikte aufgrund undurchsichtiger, hoher Nebenkostenabrechnungen, der Einbehaltung von Kautionen, unzulässiger Mieterhöhungen und Kündigungen.

    Ersetzt der Mieterschutzbund die Mieterrechtsschutzversicherung?

    Wohnungsmängel, Streit um Kautionszahlungen und Kellerangelegenheiten - Grundsätzlich lässt sich über alles reden – aber was, wenn sich beide Parteien einfach nicht einig werden? In diesen Fällen hilft eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund, denn dort werden Mieter zu ihren Rechten und allen mietrechtlichen Fragen beraten. Jedoch deckt die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund nicht die Kosten eines Rechtsstreits, der in Ernstfällen zwischen Mieter und Vermieter entstehen kann.  

    Wer als Mieter für diese Konsequenzen gewappnet sein möchte, der kann dies nur mit der Mieterrechtschutzversicherung tun. Die Mieterrechtschutzversicherung ist oft Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung, aber auch als Einzelpolice erhältlich. Dabei ist es egal, ob es sich bei der betreffenden Immobilie um eine Wohneinheit oder eine gewerbliche Immobilie handelt. Die Versicherung umfasst Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile. Stellplätze, Parkplätze und Garagen müssen Teil der gemieteten Wohneinheit oder der gewerblichen Immobilie sein, um unter den Versicherungsschutz zu fallen.




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    Welche Leistungen umfasst eine Mieterrechtsschutzversicherung?

    Eine Hauptleistung der Mieterrechtsschutzversicherung ist die Übernahme der Gerichtskosten. Das heißt, die Übernahme von Aufwendungen, die allein dadurch zustande kommen, dass das Gericht tätig wird. Darüber hinaus werden auch die Anwaltskosten von der Versicherung getragen. Und zwar sowohl die des Mieters als auch die der Gegenseite, sofern dies vom Gericht nach Ausgang des Prozesses festgesetzt wird. Je nach Versicherungspolice sind außerdem Kosten für Gutachter, Zeugen oder Gerichtsvollzieher im Mieterrechtsschutz inbegriffen. Weiterhin bezahlen viele Versicherungen gegebenenfalls fällige Kautionen. Manche Versicherer bieten ihren Versicherungsnehmern darüber hinaus mietrechtliche Beratungen unabhängig von konkreten Rechtsstreits an.

    Was muss der Versicherungsnehmer beachten?

    Einen privaten Rechtsschutz mit enthaltenem Mietrechtsschutz kann man bereits ab acht Euro monatlich abschließen. Dabei lohnt sich ein eingehender Vergleich der Mietrechtschutzversicherungen, da Leistungen und Konditionen sehr unterschiedlich ausfallen. In jedem Fall sollten Mieter bedenken, dass, je nach Prozessausgang, Kosten in ungeahnter Höhe entstehen können. Für nur einen geringen monatlichen Beitrag sichern sich Mieter wirksam gegen den Ernstfall ab. Allerdings gilt es zu beachten, dass den meisten Versicherungen eine Wartezeit von mindestens drei Monaten vorangeht und, dass keine Mieterrechtsschutzversicherung bei einem laufenden Rechtsstreit greift. Wer einen Konflikt zwischen sich und seinem Vermieter also schon vorausahnen kann, sollte rasch handeln. Und wer auf Nummer sicher gehen möchte, der schließt eine Mieterrechtschutzversicherung noch vor dem Einzug ab.

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