Ein Heizungsausfall im Winter ist kein schönes Erlebnis. Sowohl bei Komplettausfall als auch bei einer nur lauwarmen oder teils defekten Heizung dürfen Mieter:innen in vielen Fällen die Miete mindern. Erfahre hier, wann und wie hoch die Mietminderung bei Heizungsausfall erlaubt ist und wie du dabei am besten vorgehst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Melde eine kaputte oder nur unzureichend funktionierende Heizung sofort bei dem:der Vermieter:in und setze eine drei- bis viertägige Frist zur Reparatur.

     

  • Sobald die normal geltenden Zimmertemperaturen von 18 bis 22 Grad nicht mehr erreicht werden und die defekte Heizung nach einer gesetzten Frist immer noch nicht repariert sind, besteht ein Anspruch auf Mietminderung.

     

  • Die Höhe der Mietminderung bei Heizungsausfall hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 5 und 40 Prozent liegen. Sollte die Wohnung durch den Heizungsdefekt sogar unbewohnbar werden, sind bis zu 100 Prozent Mietminderung möglich.

     

  • Erstelle am besten ein Schadensprotokoll und verfasse eine ausführliche Mängelanzeige, um die vorgenommene Mietminderung rechtlich besser abzusichern.

     

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Heizung funktioniert nicht mehr: Mietminderung möglich?

Wenn du eine defekte Heizung in der Mietwohnung hast, ohne diesen Defekt bei Einzug zu kennen, hast du fast immer ein Recht auf Mietminderung. Die normale Raumtemperatur in einer Mietwohnung liegt bei 20 bis 22 Grad Celsius am Tag. Während der Nacht als auch in Schlafräumen wie im Flur sind bis zu 18 Grad Celsius vertretbar.

Fällt die Heizung in der winterlichen Heizperiode aus, kühlen die Räumlichkeiten schnell ab. Wenn die Heizungskörper dann in drei aufeinanderfolgenden Tagen die Normtemperaturen in der Wohnung nicht erreichen, dann stellt dies ein Mangel nach § 536 BGB dar.

Vermieter:innen sind bei derart sinkenden Raumtemperaturen verpflichtet, sofort zu handeln. Als Mieter:in solltest du den Defekt der Heizung unverzüglich melden. So hat dein:e Vermieter:in die Möglichkeit, den Heizungsausfall zeitnah zu beheben. Die Kosten für die Reparatur muss er:sie in diesem Fall übernehmen.




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Gut zu wissen: Müssen Mieter:innen heizen?

Nein, du bist nicht direkt zum Heizen verpflichtet. Allerdings musst du als Mieter:in Schäden an der Mietsache vermeiden. Das schließt etwa Schimmel ein, der durch zu wenig Heizen entstanden ist. Daher solltest du die Räume auch bei Abwesenheit auf mindestens 14 Grad heizen.

Wie gehe ich für eine Mietminderung bei Heizungsausfall vor?

Normalerweise reagieren Vermieter:innen sehr schnell auf eine defekte Heizung, um eine Mietminderung zu vermeiden. Ist dies nicht der Fall, solltest du eine angemessene Frist von etwa drei bis vier Tagen zur Reparatur setzen.

Sollte dein:e Vermieter:in nach Ablauf der gesetzten Frist keine Maßnahmen zur Reparatur ergriffen haben, solltest du eine Mietminderung vornehmen. Außerdem kannst dann auch ein:e Heizungsinstallateur:in mit der Behebung des Heizungsdefektes beauftragen und dir die entstandenen Kosten von dem:der Vermieter:in erstatten lassen.

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Wichtig: Du darfst nicht für den Defekt verantwortlich sein

Sollte dein:e Vermieter:in nachweisen können, dass du für den Heizungsdefekt verantwortlich bist, musst du die Reparaturkosten selbst übernehmen. Dann ist auch keine Mietminderung erlaubt. In diesen Fällen springt üblicherweise deine Haftpflichtversicherung ein.

Wie hoch darf die Mietminderung bei Heizungsausfall sein?

Die Höhe der Mietminderung wegen Heizungsausfall hängt stets vom Einzelfall ab. Hier gibt es keine festen oder gesetzlich vorgeschriebenen Regeln. In unserer Mietminderungstabelle findest du gerichtlich bestätigte Minderungsquoten. Sie helfen dir dabei herauszufinden, in welcher Höhe eine Mietminderung bei defekter Heizung ausfallen könnte.

Je nachdem, welche Raumtemperatur in der Wohnung erreicht wird, bewegt sich die Höhe der Mietminderung bei einem Heizungsausfall meist bei 5 bis 40 Prozent. Sollte die Wohnung durch eine kaputte Heizungsanlage sogar unbewohnbar werden, sind auch 100 Prozent Mietminderung denkbar.

Wie setze ich die Mietminderung bei defekter Heizung um?

Um bei einer defekten Heizung eine Mietminderung umzusetzen, gilt es einige Punkte zu beachten. Folgende Schritte solltest du hierfür beachten:

  1. Melde einen Heizungsausfall unverzüglich und schriftlich bei deinem:deiner Vermieter:in.
  2. Setze in diesem Schreiben eine angemessene Frist von drei bis vier Tagen für die Behebung.
  3. Sollte die Frist abgelaufen sein und die Heizung immer noch nicht repariert sein, kannst du auf Kosten von deinem:deiner Vermieter:in die Heizung reparieren lassen.
  4. Mit dem ersten Tag nach Fristablauf bis zur Behebung des Heizungsdefektes solltest du eine Mietminderung in angemessener Höhe vornehmen.
  5. Führe ein Schadensprotokoll und fertige Beweise an, die eine zu niedrige Raumtemperatur aufgrund einer defekten Heizung belegen.
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Tipp: Mietminderung nicht zu hoch ansetzen

Wer die Miete zu stark mindert, geht das Risiko einer Kündigung ein. Daher ist es sinnvoll, zunächst unter Vorbehalt weiter die volle Miete zu zahlen und auf eine sehr schnelle Lösung zu warten.



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FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei Heizungsausfall

Wie viel Prozent Mietminderung bei Heizungsausfall?

Die Höhe der Mietminderung bei einer defekten Heizung hängt davon ab, in welchem Umfang und zu welcher Tages- und Jahreszeit der Ausfall auftritt. Orientiere dich an Gerichtsurteilen und Mietminderungstabellen. Diese zeigen, dass die Höhe der Mietkürzung meist 5 bis 40 Prozent beträgt. Sollte die Wohnung sogar unbewohnbar werden, dann kann die Mietminderung bei Heizungsausfall auch 100 Prozent betragen.

Welche Rechte hat ein:e Mieter:in bei Heizungsausfall?

Wenn die Heizung nicht oder nicht richtig warm wird, solltest du sofort den:die Vermieter:in informieren. Setze eine drei- bis viertägige Frist zur Reparatur. Sollte der Defekt nach Fristablauf nicht behoben sein, kannst du einen Teil der Miete einbehalten. Ein Schadensprotokoll mit entsprechenden Nachweisen hilft dabei, eine Mietminderung bei Heizungsausfall rechtlich sicherer zu gestalten.

Welche Frist bei Heizungsausfall?

Falls keine Reaktion erfolgt, kann der:die Vermieter:in durch eine Verpflichtungsklage zur Vornahme der Reparatur verpflichtet werden. Eine Mietminderung kann vorgenommen und die Miete generell nur noch unter Vorbehalt bezahlt werden. Je nach Ausmaß ist sogar eine Klage möglich und eventuell besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags, wenn der Zustand nachweislich die Gesundheit gefährdet.

Wann Mietminderung bei Heizungsausfall?

Eine Mietminderung bei Heizungsausfall kannst du dann in Erwägung ziehen, wenn nach Ablauf einer drei- bis viertägigen Frist die Heizung immer noch nicht von dem:der Vermieter:in repariert wurde. Wichtig ist, dass du den Heizungsdefekt unverzüglich schriftlich meldest und in dieser Mitteilung zugleich eine Frist zur Behebung setzt. Kündige gleichzeitig auch eine Mietminderung an, wenn die Reparatur nicht rechtzeitig erfolgen sollte.


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