Während der Weihnachtsfeiertage steigt die Brandgefahr in Privathaushalten um 50 Prozent. Das gaben die Deutschen Versicherer an. Wenn du einfache Regeln beachtest, kannst du schwere Verletzungen und Sachschäden verhindern.

Nicht nur Kerzen am Weihnachtsbaum und auf dem Adventskranz sind für die Brände verantwortlich, sondern auch Silvesterfeuerwerk, offene Tischgrills und der Einsatz von Außenbeleuchtung.  

Besonders tückisch und meist unterschätzt ist bei Wohnungsbränden die Rauchentwicklung. 95 Prozent der Brandopfer in Deutschland seien an Erstickung gestorben, so Klaus Heimlich, Pressesprecher der Münchner Feuerwehr im Bayrischen Rundfunk.

Björn Radünz, Sprecher der Berliner Feuerwehr, weist auf den Faktor Unachtsamkeit hin, der noch immer Hauptursache für vorweihnachtliche Wohnungsbrände ist. Er erklärte in der Süddeutschen Zeitung: “Das größte Risiko liegt in den Sekunden, in denen ein Brand entsteht und man es nicht merkt.” Schnell ist es zu spät. Daher solltest du eigene Löschversuche auf ein Minimum reduzieren. Führen die ersten Löschversuche nicht die gewünschte Wirkung, so Radünz, solltest du die Tür schließen, die Wohnung verlassen die 112 rufen.

Der Deutsche Feuerwehrverband rät dazu Streichhölzer und Feuerzeug an einem kindersicheren Ort aufbewahren – auch wenn du sie während der Woche vor Weihnachten möglicherweise öfter benötigt.



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Weihnachtsbaum – besser elektrisch leuchten lassen

Wenn ein Baum mit echten Kerzen geschmückt ist, solltest du diese immer von oben nach unten anzünden, damit du dich beim Anzünden nicht selbst verletzt. Auch sollten die Kerzen so platziert sein, dass keine Äste über den Flammen hängen

Ein Wassereimer sollte gut erreichbar in der Nähe des Baums stehen. Eine Löschdecke ist beim Weihnachtsbuam weniger zu empfehlen. Wirft man sie über den Baum, kippt er möglicherweise um und der Brand breitet sich noch schneller aus.

Beim Kauf von elektrischen Lichterketten solltest du auf Sicherheitssiegel achten. Das CE-Siegel sagt nur aus, dass es den gesetzlichen Standards der Europäischen Union entspricht. Es ist aber noch kein Qualitätssiegel. Orientiere dich an den Siegeln "GS – Geprüfte Sicherheit" oder "VDE".


Adventskranz – die unterschätzte Gefahr

Während in vielen Haushalten der Weihnachtsbaum bereits elektrisch leuchtet, ist der Adventskranz in den allermeisten Fällen noch mit echten Kerzen geschmückt. Und die werden nicht nur während der Weihnachts-Feiertage entzündet, sondern brennen schon an vielen Abenden davor.

Auch wenn sich eine Gewohnheit einstellt: Der Adventskranz darf nicht unbeaufsichtigt bleiben. Es sollte immer jemand im Zimmer sein, und zwar nicht nur kleine Kinder.

Außerdem sollte der Kranz – wie auch einzelne Kerzen – auf einer festen Unterlage stehen.

Es mag übervorsichtig klingen hier Löschwasser griffbereit zu haben, ist aber empfehlenswert – und wenn nur in Form einer Gießkanne oder Wasserkaraffe. 

Außenbeleuchtung – besser spritzwassergeschützt

Auf und am Balkon von Mietwohnungen sind Lichterketten und sonstiger Weihnachtsschmuck erlaubt, wenn andere nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, erklärt der Berliner Mieterverein.

Dekorationen, die Löcher in der Hauswand erfordern, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Vermieter:innen möglich.

Es sollte selbstverständlich sein, dass brennende Kerzen und anderes offenes Feuer nichts im Treppenhaus zu suchen hat. 

Gefahr durch Strom

Bei elektronischer Weihnachtsbaumbeleuchtung und Lichterketten solltest du in jedem Fall auf die Siegel „GS – Geprüfte Sicherheit“ oder „VDE“ achten. Die Elektronik sollte spritzwassergeschützt sein. Sonst besteht Gefahr durch Kurzschlüsse. 

Auch bei Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabeln solltest du vorsichtig sein. Stecke nicht mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander. Auch solltest du nicht zu viele Geräte an ein Mehrfachstecker anschließen. Hier besteht die Gefahr von Überspannung. 


Unterschätzt: Raclette und Fondue

Beliebt ist an den Feiertagen ein Essen am Raclette und Fondue. Doch auch hier gibt es Gefahren, da alle Familienmitglieder – auch die Kinder – direkt am Tisch mitbrutzeln können.

Fondue: Bei manchen Formen von Fondue wird Fleisch in heißem Fett gegart. Wird das Fett sehr heiß, kann es brennen. So ein Brand darf niemals mit Wasser gelöscht werden, sonst besteht die Gefahr, dass das Wasser schlagartig verdampft und dabei eine Fettexplosion auslöst.  

Bei Entzündung muss der Brand mit einem Deckel erstickt werden. Vorsicht beim Anfassen danach: Er könnte sehr schnell erhitzen und man kann sich verbrennen oder das heiße Fett verschütten

Raclette: Manche Raclette-Grills sind nicht elektrisch. Hier besteht die Gefahr, dass sich das Brennmittel selbst entflammt, wenn man es in einen heißen Rechaud gießt. Den Brenner solltest du daher unbedingt abkühlen lassen, bevor du ihn wieder befüllst. Verwende besser Brennpaste statt Spiritus, da man Spiritus auch leichter verschütten kann.

Grauzone: Feuerwerk auf dem Balkon

Anja Franz vom Mieterverein München e.V. erklärte dem Online-Magazin myHOMEBOOK, dass es kein Gesetz gebe, in dem klar geregelt ist, ob der Abschuss von Feuerwerk vom Balkon aus verboten sei. Doch ein kleiner Balkon ist als Abschussrampe von Raketen absolut ungeeignet. Raketen könnten umkippen und in die eigene Wohnung oder zu den Nachbar:innen fliegen.

Idealerweise hältst du deine Fenster in der Zeit um Mitternacht geschlossen – vor allem wenn du das Haus verlässt. Denn sonst besteht Gefahr, dass Feuerwerkskörper direkt in deine Wohnung fliegen und die Einrichtung in Brand setzen. Idealerweise entfernst du auch schnell brennende Gegenstände oder Möbel vom Balkon.

Wer zahlt bei Schäden?

Die Verbraucherzentrale erklärt, dass es für Brandfälle in der Mietwohnung keinen Rundum-Versicherungsschutz gibt.   

Deine Haftpflichtversicherung deckt die verursachten Schäden anderer ab. Schäden am eigenen Eigentum übernimmt die Hausratsversicherung. Und zwar nicht nur solche, die direkt durch den Brand entstanden sind, sondern auch solche, die zum Beispiel durch Löschwasser entstanden sind. 

Die Wohngebäudeversicherung ist Sache der Vermieter:innen und kommt für Schäden und Zerstörung vom Gebäude auf. Die Wohngebäudeversicherer kann aber Regress von deiner Haftpflichtversicherung fordern, wenn nachgewiesen ist, dass die Brandursache grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das ist schon der Fall, wenn du brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt.  

Dann reichen wenige Sekunden und ein besinnlicher Adventsabend wird zur Katastrophe. 


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FAQs

Darf ich den Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen schmücken

 

Das ist erlaubt, aber du solltest darauf achten, dass immer jemand im Raum ist und ein Wassereimer gut erreichbar inder Nähe des Baums steht.

 

Darf ich Feuerwerk von meinem Balkon aus abfeuern?

 

Es gibt kein konkretes Gesetz gegen den Abschuss von Raketen vom Balkon aus. Doch aus Rücksicht vor den Nachbarn und der Brandgefahr durch Querschläger solltest du es nicht tun.

 

Ist Raclette oder Fondue gefährlich?

 

In beiden Fällen wird auf dem Esstisch mit sehr heißem Fett hantiert. Wird es zu stark erhitzt können Fettbrände ausgelöst werden, die man auf keinen Fall mit Wasser löschen darf (Explosionsgefahr). Gerade wenn Kinder mit am Tisch sitzen solltest du besonders vorsichtig sein.

 



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