Ob Sie sich ein Haus trotz Hartz 4 kaufen können und welche Dinge zu beachten sind, haben wir hier zusammengefasst. Wie es mit der Kostenübernahme für Nebenkosten wie Wasser und Heizung aussieht, erfahren Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Hartz-4-Bezieher können ein Haus kaufen, sofern es angemessen groß ist und mit dem Schonvermögen bezahlt werden kann.

  • Fraglich ist nur, ob es solch ein günstiges Haus gibt. Eventuell wäre ein Schnäppchen durch eine Zwangsversteigerung möglich. Oder es ist ein Haus, welches besonders sanierungsbedürftig ist.

  • Die typischen Kostenübernahmen für Wasser und Heizung gibt es normalerweise auch für Hartz-4-Bezieher mit Haus.

  • Nur wenig Änderung bei Zins und Tilgung hat erhebliche Auswirkung auf die Höhe Ihres Darlehens. Vergleichen Sie aus einer Vielzahl von Baufinanzierern in Ihrer Nähe und sparen Sie Kosten.

Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Wann können sich Hartz-4-Empfänger ein Haus kaufen?

Es ist schwer vorstellbar, dass ein Haus trotz Hartz 4 gekauft werden kann. Schließlich gibt es vom Jobcenter nur einen kleinen Betrag, der gerade so für die wichtigsten Ausgaben im Monat reicht. Zusätzlich wird noch die angemessene Miete übernommen. Da bleibt nicht viel, um sich ein Haus zu leisten. Einen Kredit für die Immobilie wird niemand in solch einer Situation erhalten. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, um sich als Hartz-4-Empfänger ein Haus zu kaufen. Das ist wie folgt der Fall:

  • Wenn es ein Haus zum Schnäppchenpreis gibt, sodass das Schonvermögen für den Hauskauf ausreicht.

  • Wenn es ein Haus beispielsweise aus einer Zwangsversteigerung für wenig Geld gibt.

Allerdings ist das Schonvermögen bei Hartz-4-Empfängern sehr niedrig angesetzt und liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr für volljährige Bezieher. Es gibt jedoch auch einen Maximalbetrag für den Freibetrag, der vom Geburtsdatum abhängig ist. Hartz-4-Empfänger, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, haben einen Freibetrag von maximal 10.050 Euro. Für Minderjährige gibt es einen Grundfreibetrag von 3.100 Euro. Gibt es beispielsweise zwei Hartz-4-Bezieher im Haushalt, die 45 Jahre alt sind, gäbe es einen Freibetrag von 13.500 Euro.

Wer für diesen Betrag zuzüglich Kaufnebenkosten ein angemessen großes Häuschen findet, der kann ihn für den Kauf aufwenden, ohne Nachteile hinsichtlich der Hartz-4-Zahlung zu erleiden.



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Wie sinnvoll ist es, sich ein Haus als Hartz-4-Empfänger zu kaufen?

Natürlich bringt es auch für Hartz-4-Empfänger Vorteile mit sich, wenn sie ein eigenes Haus besitzen. Doch auch die Nachteile sollten beachtet werden:

  • Gerade bei einer besonders günstig erworbenen Immobilie können enorme Folgekosten entstehen.

  • Häuser werden nicht ohne Grund besonders günstig verkauft. Wer sich ein Haus kauft und letztendlich kein Geld hat, um die Instandhaltungs- und Sanierungskosten zu zahlen, wird früher oder später Probleme bekommen.

Meistens werden die zusätzlichen Kosten übersehen oder nicht für wahrgenommen. Dabei fallen im Nachhinein für ein Haus immer wieder Kosten an. Vielleicht ist das Dach undicht oder die Fenster müssen ausgetauscht werden. All das kostet viel Geld, das Sie als Bezieher von Hartz 4 nach offiziellen Regelungen nicht auf der hohen Kante haben dürfen.

Welche Kosten werden für Eigenheimbesitzer mit Hartz 4 übernommen?

Die ARGE übernimmt natürlich auch gewisse Kosten, sofern sich diese im angemessenen Rahmen bewegen. Hierzu gehören Kosten für Wasser und Heizung. Auch die Grundsteuer, Müllentsorgung und Schornsteinfegerkosten werden übernommen. Stromkosten hingegen müssen aus dem normalen Regelsatz bezahlt werden.

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