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Notar- und Grundbuchkostenrechner
Möchten Sie eine Immobilie kaufen, so fallen hierfür Notar- und Gerichtsgebühren an. Die genaue Höhe hängt dabei immer vom Wert der Immobilie an sich ab. Grundsätzlich liegen die Notarkosten jedoch bei etwa einem Prozent, für den Eintrag im Grundbuch werden 0,5 Prozent fällig. Wir zeigen anhand der aktuellen Gebührenordnung, wie Sie die Gebühren ermitteln können.
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Notar- und Grundbuchkostenrechner – Übersicht über die Gebühren
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auflistung von Notar- und Grundbuchgebühren, die beim Kauf einer Immobilie anfallen können.
Kaufpreis |
Einfache Gebühr |
5,5-fache Gebühr |
Umsatzsteuer |
Gesamtkosten |
250.000 Euro |
535,00 Euro |
2.942,50 Euro |
559,08 Euro |
3.501,58 Euro |
400.000 Euro |
835,00 Euro |
4.592,50 Euro |
872,58 Euro |
5.465,08 Euro |
500.000 Euro |
935,00 Euro |
5.142,50 Euro |
977,08 Euro |
6.119,58 Euro |
1.000.000 Euro |
1.735,00 Euro |
9.542,50 Euro |
1.813,08 Euro |
11.355,58 Euro |

Tipp von ImmobilienScout24:
Um die genauen Kosten in Ihrem Fall zu erfahren, sollten Sie sich immer direkt an den Notar wenden. Schildern Sie, welche Leistungen Sie in welchem Umfang benötigen, und fordern Sie eine Kosteneinschätzung des Notars an.
Wovon ist die Höhe der Notargebühren abhängig?
Beim Kauf übernimmt der Notar nicht nur die Beurkundung des Kaufvertrags an sich. Je mehr der nachfolgenden Aufgaben er ebenfalls erledigt beziehungsweise erledigen muss, desto höher werden die Notargebühren:
- Löschung der Grundschulden des Verkäufers
- Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
- Vorkaufsverzichtserklärung einholen
- Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch
- Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer das Notaranderkonto genutzt wird.
Abgerechnet werden die Notarkosten in sogenannten Gebührensätzen. Deren Höhe ist abhängig vom Kaufpreis der Immobilie (siehe Tabelle unten). Grundsätzlich verlangt der Notar schon für die Beurkundung des Kaufvertrags an sich den zweifachen Gebührensatz. Für die weiteren Leistungen und seine Auslagen werden zusätzliche Sätze in Rechnung gestellt. Auch das Grundbuchamt stellt die Gebührensätze in Rechnung, sodass insgesamt schnell fünf oder 5,5 solcher Sätze zusammenkommen.