Klar: Wenn du deine Wohnung oder dein Haus gekauft hast, möchtest du bestimmt so schnell wie möglich einziehen. Hier erfährst du alles über den üblichen Zeitplan beim Umzug ins Eigenheim.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Du solltest zuerst den Kaufpreis in voller Höhe zahlen, bevor die Schlüsselübergabe an der Reihe ist.
  • Normalerweise ist es nicht möglich, direkt nach Vertragsabschluss in die neue Immobilie einzuziehen.
  • Im Kaufvertrag kannst du aber mit notarieller Unterstützung einen früheren Termin für den Einzug vereinbaren, falls die Verkäuferseite zustimmt.
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Darf ich direkt nach Vertragsabschluss in mein neues Haus einziehen?

Beim Hauskauf ist es wichtig, zwischen den Begriffen „Besitz“ und „Eigentum“ zu unterscheiden:

  • Nach dem Vertragsabschluss ist die verkaufende Seite nach wie vor Besitzer und Eigentümer der Immobilie.

  • Wenn du den Kaufpreis in voller Höhe überwiesen hast, was zum Beispiel über ein Notaranderkonto geht, bist du rechtlich gesehen der:die Besitzer:in des Objektes.

  • Die Verkäuferseite ist noch immer Eigentümer, bis der Eintrag im Grundbuch geändert wurde. Sobald im Grundbuch dein Name steht, bist du sowohl Eigentümer:in als auch Besitzer:in des neuen Hauses.

Dies bedeutet, dass du normalerweise noch nicht nach Vertragsabschluss einziehen darfst. Zwar ist es zu diesem Zeitpunkt nicht wahrscheinlich, dass eine der beiden Parteien einen Rückzieher macht, aber du bist bisher weder Besitzer:in noch Eigentümer:in der Immobilie. Erst, wenn du den Kaufpreis in voller Höhe überwiesen hast, wird die Verkäuferseite die Schlüsselübergabe mit dir vereinbaren.


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Hinweis:

Wenn du aus guten Gründen früher einziehen möchtest oder zum Beispiel ein Vertrauensverhältnis mit der Verkäuferseite hast, kannst du im Kaufvertrag ein früheres Einzugsdatum mitsamt Konditionen festhalten.

Muss ich mit dem Einzug bis zum Grundbucheintrag warten?

Obwohl du nur in seltenen Fällen direkt nach Abschluss des Kaufvertrags in deine neue Immobilie einziehen kannst, musst du normalerweise danach nicht mehr lange warten. Es liegt an dir und an der Abmachung im Vertrag, wie schnell du den Kaufpreis überweist. Üblicherweise gestaltet sich der Ablauf wie folgt:

  • Nach Unterschrift des Vertrags erhältst du von dem:der Notar:in Nachricht darüber, dass der Kaufvertrag beim Grundbuchamt eingereicht ist. So erhältst du eine Vormerkung des Eigentumsübertragungsanspruchs, die den ersten Schritt hin zur Eigentümerschaft darstellt.

  • Nach erfolgter Zahlung kannst du normalerweise die Übergabe mit der Verkäuferseite organisieren.

  • Die endgültige Eigentumsüberschreibung erfolgt, wenn du die Grunderwerbsteuer überwiesen hast. Diese geht an das Finanzamt, das daraufhin dem:der Notar:in eine Unbedenklichkeitsbescheinigung schickt. Diese:r kümmert sich dann um die endgültige Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch.

  • Der Prozess der Eigentumsänderung im Grundbuch kann mehrere Wochen dauern. Solange es im Kaufvertrag nicht anders festgehalten ist, darf die Verkäuferseite aber nicht bis zu diesem Zeitpunkt mit der Schlüsselübergabe warten. Er muss dir den Schlüssel überreichen, sodass du einziehen kannst, sobald sie den Kaufpreis erhalten hat.

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Tipp:

Warte nach Möglichkeit mit größeren Renovierungsarbeiten, bis du im Grundbuch als Eigentümer:in eingetragen bist. So ersparst du dir bei eventuellen Problemen hohe Kosten. Mehr Informationen zu dem Zeitpunkt, ab dem du in deinem neuen Haus renovieren darfst, findest du hier.


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Wie organisiere ich die Schlüsselübergabe?

Die Organisation der Schlüsselübergabe, die den offiziellen Zeitpunkt für deinen Einzug in das neue Haus darstellt, liegt bei der Verkäuferseite. Sollte diese sich nach Eingang des Kaufpreises nicht bei dir melden, kannst du sie an diesen wichtigen Termin erinnern. Lies zudem diesen Beitrag, um dich ausführlich zum Übergabeprotokoll zu informieren. Dieses stellt eines der wichtigsten Dokumente für den Hauskauf dar. Mehr über die Unterlagen, die du von der Verkäuferseite erhalten solltest, siehst du hier.


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Übrigens:

Falls die Verkäuferseite oder Vorbewohner:innen das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt räumen, hast du mehrere Möglichkeiten, dich unterstützen zu lassen. Sieh jedoch davon ab, selbst Hand anzulegen, um eine Räumung zu erzwingen. Hier liest du, wie die Immobilie geräumt werden kann, um deinen Einzug zu ermöglichen.

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