Beim Hauskauf ist der Gang zum Notar zur Beurkundung des Vertrags fast immer Pflicht. Ein Kauf ohne Notar kann leicht angefochten werden und ist in seiner Gestaltung sehr kompliziert. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zum Kaufvertrag für ein Haus ohne Notar und was Sie dabei beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Theoretisch ist es möglich, einen Immobilienkaufvertrag ohne Notar abzuschließen, jedoch müssen dabei zahlreiche Rahmenbedingungen beachtet werden.

  • Um einen Kaufvertrag ohne Notar aufzusetzen, müssen Sie sich sehr gut in der Gestaltung von Immobilienkaufverträgen auskennen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

  • Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien ihre rechtlichen Pflichten einhalten und ist somit ein neutraler Vermittler für die sichere Vertragsabwicklung.

  • Vor dem Einzug in Ihr neuen Zuhause steht noch der Umzug. Machen sie den Vergleich und finden Sie hier seriöse Umzugsfirmen in Ihrer Nähe.

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Ist ein Kaufvertrag ohne Notar gültig?

Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag für ein Haus ohne Notar zwar möglich, aber nicht zu empfehlen. Der § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass die Übertragung eines Grundstücks notariell beurkundet werden muss. Alternativ sorgen die Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch dafür, dass der Kaufvertrag auch ohne Notar gültig wird.

Es ist dennoch dringend zu empfehlen, den Kaufvertrag mit einem Notar abzuschließen. Sie sind so vor einem plötzlichen Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag geschützt, der für Sie weitreichende Folgen hätte. Schließlich sind Sie auf die neue Immobilie angewiesen, wenn Sie Ihre Mietwohnung kündigen oder sogar Ihre bisherige Immobilie verkaufen.



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Wie kann ich einen Kaufvertrag ohne Notar abschließen?

Für den Wechsel von Eigentum ist ein Verpflichtungs- und ein Verfügungsgeschäft notwendig. Der Kaufvertrag wird dem Verpflichtungsgeschäft zugeordnet, die Übertragung im Grundbuch, also die Eigentumsübertragung, ist das Verfügungsgeschäft. Zusammengenommen wird dies als Abstraktionsprinzip bezeichnet.

Auch dabei gilt, dass die Auflassung erklärt werden muss, was in der Regel durch einen Notar passiert. Dieser würde auch die Änderungen im Grundbuch vornehmen. Einen Hauskauf ohne Notar sollten Sie nur dann vornehmen, wenn Sie sich auf dem Gebiet der Immobilienkäufe sehr gut auskennen. Zusätzlich ist eine Beratung durch Rechtsanwälte empfehlenswert.

hint
Hinweis:

Zusammenfassend ist ein Immobilienkauf ohne Notar also nicht zu empfehlen. Für den Notar zahlen Sie rund zwei Prozent der Kaufsumme und erhalten dafür nicht nur eine umfangreiche Beratung, sondern auch viel Sicherheit rund um die große Investition des Hauskaufs.

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