Wenn der:die Versicherer:in die Wohngebäudeversicherung kündigt, wird oft ein weniger lukratives Angebot unterbreitet. Ob der:die Versicherer:in einfach kündigen darf, ob eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung sinnvoll ist und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Der:die Versicherer:in hat die Möglichkeit, eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres auszusprechen.

  • Auch nach der Regulierung eines Schadens kann eine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen werden.

  • Eine Kündigung durch den:die Versicherer:in sollte abgewendet werden, um eine neue Versicherung zu guten Konditionen zu erhalten.

  • Beim Verkauf der Immobilie geht der Versicherungsvertrag auf den:die Käufer:in über. Ein Sonderkündigungsrecht ist mit einer Frist von einem Monat möglich. 

Welchen Schutz bietet die Gebäudeversicherung?

 Üblicherweise werden die Feuer-, Sturm und Leitungswasser-Versicherung als Wohngebäudeversicherung im Paket angeboten und mit einer Elementarschadensversicherung kombiniert. Letztere deckt auch Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsch oder Lawinen ab, ist aber in besonders gefährdeten Gegenden oft nur unter Auflagen und hohen Selbstbeteiligungen erhältlich.

Eine Gebäudeversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch die unterschiedlichen Einflüsse wie Feuer oder Sturm entstehen können. Wurde die Immobilie beschädigt oder zerstört, zahlt die Versicherung die Kosten für die Instandsetzung und den Wiederaufbau.

Warum sollen Versicherte für Verluste aufkommen?

Wohngebäudeversicherer schreiben nicht nur wegen der Überschwemmungsschäden rote Zahlen, sondern auch wegen des harten Preiswettbewerbs der vergangenen Jahre. Die Gesellschaften prüfen daher in regelmäßigen Abständen ihre Bestände und kündigen einzelne unattraktive Verträge oder erhöhen die Preise.

Schlechtere Angebote des aktuellen Versicherers müssen sich Kund:innen aber nicht gefallen lassen. Sie können sich bei anderen Versicherer:innen informieren und möglicherweise Verträge mit besseren Konditionen sichern. Wurde die Gebäudeversicherung gekündigt oder ein unattraktives Angebot unterbreitet, heißt es, sich auf die Suche nach einem neuen Anbieter zu begeben.

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Tipp zur Wohngebäudeversicherung

Wenn der:die Versicherer:in kündigt, haben Kund:innen es zwar oft schwer, einen neuen Vertrag vergleichbar mit den alten Konditionen zu bekommen. Sie müssen aber nicht ein schlechteres Angebot ihres bisherigen Versicherers akzeptieren, da sich bei den Wettbewerbern meistens noch ein besseres Angebot findet.

Wann darf der:die Versicherer:in die Gebäudeversicherung kündigen?

Die Wohngebäudeversicherung können sowohl Versicherer:in als auch Kund:innen ordentlich kündigen. Das ist aber nicht zu jeder Zeit möglich. Nur in bestimmten Situationen ist es gestattet. Versicherer:innen können die Gebäudeversicherung in folgenden Fällen schriftlich kündigen:

  • Zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten

  • Unmittelbar nach der Regulierung eines Schadensfalls mit sofortiger Wirkung

Allerdings wirft es kein gutes Licht auf den:die Versicherten:e, wenn durch den:die Versicherer:in eine Gebäudeversicherung gekündigt wurde. Andere Versicherer:innen werden hellhörig und denken, dass zu hohe Schadensrisiken vorliegen. Aus diesem Grund ist es erstrebenswert, dass die Versicherungsnehmer:innen selbst kündigen, um solche Szenarien zu vermeiden.

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Tipp zum regelmäßigen Vergleich der Gebäudeversicherung

Den:der Wohngebäudeeigentümer:in ist generell zu empfehlen, hin und wieder auch für einen bestehenden Versicherungsschutz alternative Angebote einzuholen. Sie sollten auch nicht zurückscheuen, Verträge zu kündigen und zu Anbietern von günstigeren oder bedarfsgerechteren Policen zu wechseln. In vielen Fällen lohnt sich ein regelmäßiger Versicherungsvergleich.

Was hat es mit einer außerordentlichen Kündigung der Gebäudeversicherung auf sich?

Im Normalfall ist immer eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung zu realisieren. Solch eine Kündigung ist nach einer Regulierung eines Schadensfalls möglich. Ist es zu solch einem Fall gekommen, ist eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats durch den:die Versicherer:in möglich.

Kann der:die Versicherer:in nach dem Verkauf der Immobilie die Kündigung aussprechen?

Falls eine Immobilie verkauft wird und somit ein Eigentümerwechsel vollzogen wird, bleibt die Wohngebäudeversicherung bestehen. Die Gebäudeversicherung geht nahtlos über, sodass der:die Käufer:in direkt Versicherungsschutz bekommt. Allerdings haben auch hier sowohl der:die Erwerber:in als auch der:die Versicherer:in die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Wichtig sind folgende Punkte:

  • Versicherer:in muss innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen

  • Kündigung wird erst einen Monat nach Zugang des Kündigungsschreibens wirksam

Tritt ein solcher Fall ein, müssen Versicherungsnehmer:innen sich um eine neue Wohngebäudeversicherung kümmern, um nahtlosen Versicherungsschutz zu haben.

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Wichtig:

Auch neue Eigentümer:innen können die Versicherung kündigen, was entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode erfolgen kann. Es empfiehlt sich aber, zum Ende des Versicherungsjahres abzuwarten, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie hat. 

Wie können Versicherungsnehmer:innen eine Kündigung durch den:die Versicherer:in abwenden?

Es ist immer ratsam, eine Kündigung durch den:die Versicherer:in abzuwenden, da es auf nachfolgende Versicherungsverhältnisse negative Auswirkungen haben könnte. Sie könnten beispielsweise:

  • Bagatellschäden selbst übernehmen und die Versicherung nicht frequentieren

  • Vertrag mit anderen Konditionen annehmen (beispielsweise auf manche Leistungen verzichten)

So können Sie möglicherweise verhindern, dass der:die Versicherer:in die Gebäudeversicherung kündigt. Sie haben die Möglichkeit, im Anschluss eine ordentliche Kündigung auszusprechen, um bei anderen Versicherungsgesellschaften gute Konditionen für die Versicherung zu erhalten.

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