Wird ein Mietverhältnis durch Kündigung beendet, sollten Sie nicht auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung verzichten. Wie Sie als Mieter:in oder Vermieter:in eine Kündigungsbestätigung für eine Wohnung korrekt formulieren und was sie unbedingt enthalten sollte, erfahren Sie hier – Mustervorlage inklusive!

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Kündigung ist auch ohne die Zustimmung oder Bestätigung des Parts, der die Kündigung erhalten hat, gültig. Doch eine schriftliche Kündigungsbestätigung schafft Klarheit – für beide Seiten.

     

  • Wird die Bestätigung in der Anwesenheit von Zeug:innen überreicht, sind alle Parteien auf der sicheren Seite.

     

  • Nutzen Sie die Vorlage für eine Kündigungsbestätigung von ImmoScout24, damit Kündigung und Auszug reibungslos ablaufen können.


Inhaltsverzeichnis:



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Wie und an wen stelle ich die Kündigungsbestätigung aus?

Wird ein unbefristetes Mietverhältnis gekündigt, sollten sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung bestehen. So schaffen beide Parteien Rechtssicherheit, sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen. Dabei gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Beachten Sie als Mieter:in, dass die Kündigung von allen Personen zu unterzeichnen ist, die auch im Mietvertrag unterschrieben haben. Fordern Sie eine zeitnahe, schriftliche Kündigungsbestätigung durch Ihre:n Vermieter:in an, um bei der Kündigung mehr Sicherheit zu haben.

Als Vermieter:in prüfen Sie zunächst, ob die Kündigung form- und fristgerecht bei Ihnen eingegangen ist, und stellen die Bestätigung in schriftlicher Form an alle beteiligten Personen aus – inklusive voller Namen und Anschrift. Gibt es mehrere Mieter:innen, ist es für Vermieter:innen wichtig, die Kündigungsbestätigung an alle Mieter:innen zuzustellen. Vermieter:innen geben bei Wohngemeinschaften oder Paaren, die sich getrennt haben, die neuen Adressen aller Parteien an.

Die Form der Kündigungsbestätigung ist frei. Geben Sie das Datum der Erstellung der Kündigung und der Zustellung an. Neben Name und Anschrift benennen Sie das Mietobjekt näher und bestätigen, ab wann die Kündigung gültig ist. Nennen Sie den Zeitpunkt des Mietendes eindeutig! Unterbreiten Sie einen exakten Terminvorschlag für eine gemeinsame Vorbesichtigung der Wohnung, um etwaige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten festzustellen. Zudem sollten Sie explizit festhalten, dass Sie als Vermieter:in der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf des genannten Datums widersprechen. Nennen Sie die Konsequenzen eines verspäteten Auszugs – Mieter:innen müssen in bestimmten Fällen Entschädigungszahlungen leisten oder die Kosten für die Entsorgung von Möbeln übernehmen.

Wann versende ich die Kündigungsbestätigung?

Wenn Mieter:innen den bestehenden Mietvertrag kündigen, gilt dafür die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Damit die Frist eingehalten wird, muss das entsprechende Schreiben – eine Kündigung, die nur mündlich ausgesprochen oder per E-Mail verschickt wurde, reicht nicht aus! – die Vermieterpartei spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen. Samstage gelten dabei als Werktage. Nur dann zählt dieser Monat noch mit.

Gerade bei knappen Terminen kann es zum Streit darüber kommen, ob die Frist von drei Monaten noch eingehalten wurde. Hier gilt: Die kündigende Partei muss nachweisen, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag zu Beginn der Dreimonatsfrist zugestellt wurde. Idealerweise ist deshalb beim Einwurf der Kündigung eine bezeugende Person anwesend.

Die Kündigungsbestätigung belegt, dass die Gegenpartei die Kündigung erhalten hat. Beachten Sie in der Kündigungsbestätigung diese wichtigen Daten:

  • Datum der Kündigung
  • Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben
  • Datum, an dem das Mietverhältnis endet

Sie sollten die Bestätigung direkt nach Eingang der Kündigung versenden, auf jeden Fall aber vor Ende des Mietverhältnisses.


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Wie kann ich mich in der Kündigungsbestätigung absichern?

Vermieter:innen weisen in dem Schreiben meist darauf hin, dass sie eine Vorbesichtigung vor der Übergabe planen. Da die Mietpartei in aller Regel Renovierungsarbeiten an der Wohnung zu erledigen hat, ist es sinnvoll, einen Termin zu verabreden. An dem vereinbarten Tag wird die Wohnung in Augenschein genommen. In einem Protokoll halten die Beteiligten fest, welche Maßnahmen für die ordnungsgemäße Übergabe noch auszuführen sind.

tipp
Info zur Vorbesichtigung:

Vor allem, wenn die Mietpartei die Wohnung baulich verändert hat, sollte die Vorbesichtigung möglichst rasch nach Eingang der Kündigung stattfinden. So bleibt für Rückbau und Renovierung noch ausreichend Zeit.

Für die mietende Partei ist die Vorbesichtigung ebenfalls wichtig, da sich so alle Beteiligten über diverse Unklarheiten abstimmen und eine Lösung finden können. Zudem wissen alle Beteiligten, welche Dinge bis zum Mietende durchzuführen sind. So gibt es zum Ende der Miete keine Unstimmigkeiten.

Für Vermieter:innen ist es besonders wichtig, sich gegen eine Überziehung der Mietdauer abzusichern. Denn immer wieder kommt es vor, dass Wohnungen von Mieter:innen nicht fristgerecht geräumt werden oder der Zustand der Wohnung am Übergabetag noch nicht einwandfrei ist. Deswegen bieten sich in der Kündigungsbestätigung folgende zwei Passagen an:  

  • Der:die Vermieter:in stimmt einer Fortsetzung des Mietverhältnisses ausdrücklich nicht zu, auch wenn die Mieter:innen nicht fristgerecht ausziehen.
  • Die Mieter:innen haben, wenn sie verspätet die Wohnung übergeben, für jeden weiteren Monat ein Nutzungsentgelt in Höhe der monatlichen Miete zu zahlen.

Wie gehe ich sicher, dass die Bestätigung angekommen ist?

Obwohl die Kündigungsbestätigung nicht rechtlich verpflichtend ist, können sich alle damit gegen unerwünschte Eventualitäten absichern. Zudem hilft das Dokument dabei, den Kündigungsprozess möglichst reibungslos zu gestalten.

Um sicherzugehen, dass die Kündigungsbestätigung den anderen Part tatsächlich erreicht, sollte die kündigende Partei diese im Beisein von Zeug:innen selbst überreichen, per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurierdienst zustellen lassen.

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Wichtig für Beweiskraft:

Wer einen Mietvertrag kündigen möchte, darf aber nicht selbst die einzige überbringende Person sein. Das dient nicht als Beweiskraft. Deshalb sollte mindestens eine neutrale bezeugende Person anwesend sein.


Es kommt vor, dass Vermieter:innen keine Kündigungsbestätigung ausstellen, auch wenn sie Mieter:innen explizit eingefordert haben. § 546 Abs. 1 BGB verpflichtet Mieter:innen dazu, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses an den:die Vermieter:in zurückzugeben – eine Übernahme muss also erfolgen.

Reagiert der:die Vermieter:in nicht auf die Kündigung, sollten Mieter:innen zunächst prüfen, ob ihre Kündigung frist- und formgerecht eingegangen ist. Ist dies der Fall, können sie den:die Vermieter:in in Annahmeverzug versetzen (§ 293 und § 295 S. 1 BGB).

 

Was haben beide Mietparteien von der Kündigungsbestätigung?

Die Kündigungsbestätigung stellt generell ein Plus an Rechtssicherheit dar. Das gilt sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen. Der Kündigungsprozess wird geregelt, wovon beide beteiligten Parteien profitieren.

Mit einer Eingangsbestätigung der Kündigung wird bekräftigt, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht eingegangen ist und akzeptiert wurde. Somit können sich die Beteiligten direkt auf die weiteren Schritte des Kündigungsprozesses vorbereiten. Kommt es zu Streitigkeiten hinsichtlich der Kündigungsfrist, hat der kündigende Part einen Nachweis über den Zugang der Kündigung in der Hand, was den Prozess vereinfacht.

Kündigungsbestätigung: Vorlage

Nutzen Sie unser Muster für eine Kündigungsbestätigung, wenn Sie als Vermieter:in zur Bestätigung einer Wohnungskündigung aufgefordert wurden. Setzen Sie einfach die passenden Daten ein!

Empfangsbestätigung Kündigungsschreiben

________________ Name des:der Vermieter:in

________________ Straße und Hausnummer
________________ PLZ und Ort

________________ Name Mieter:in 1
________________ Straße und Hausnummer Mieter:in 1
________________ PLZ und Ort Mieter:in 1

________________ Name Mieter:in 2
________________ Straße und Hausnummer Mieter:in 2
________________ PLZ und Ort Mieter:in 2

 

________________Ort und Datum

 

Betreff: Bestätigung der Kündigung des Mietvertrags

 

Sehr geehrte:r __________ ,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass wir Ihr Kündigungsschreiben vom _________ (Datum Kündigung) am _________ (Datum Erhalt der Kündigung) erhalten haben und dass die Kündigung Ihres Mietvertrags in ______________________ (Adresse) wie gewünscht zum _________ (Datum Mietende) erfolgen wird.

Als Vermieter:in stimme ich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses ausdrücklich nicht zu, auch wenn Sie nicht fristgerecht ausziehen.

Als Mieter:innen haben Sie, wenn Sie die Wohnung verspätet übergeben, für jeden weiteren Monat ein Nutzungsentgelt in Höhe der monatlichen Miete zu zahlen.

Bitte finden Sie sich am _________ (Datum) zur Vorbesichtigung der Wohnung dort ein, um gemeinsam etwaige Reparatur- und Renovierungsarbeiten zu begutachten und ein Protokoll anzufertigen.

 

Mit freundlichen Grüßen
______________ (Unterschrift Vermieter:in)

Mit dieser Vorlage für eine Kündigungsbestätigung sichern Sie sich als Vermieter:in ab, sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, das Schreiben vor neutralen Zeug:innen zu übergeben!

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Kündigungsbestätigung

Muss eine Kündigung überhaupt bestätigt werden?

Eine Kündigungsbestätigung ist für die Wirksamkeit der Kündigung nicht ausschlaggebend. Auch ohne Bestätigung ist die Kündigung wirksam, sofern nachweisbar ist, dass sie bei der betroffenen Person eingegangen ist.

Ist eine Kündigungsbestätigung für die Wohnung schriftlich zu erfolgen?

Wird eine Bestätigung der Kündigung gewünscht, ist diesem Wunsch Folge zu leisten. Für alle Beteiligten bedeutet dies ein Stück Sicherheit. Die Kündigungsbestätigung in Schriftform ist ein Beleg dafür, dass die Kündigung angekommen ist. Denkbar ist auch die Bestätigung per E-Mail, was normalerweise auch ausreicht.

Welcher Inhalt gehört in eine Kündigungsbestätigung?

Neben dem Namen und der Anschrift des Objektes führen Sie auch noch das Datum der Kündigung, das Datum des Erhalts der Kündigung und das Ende des Mietverhältnisses auf. Halten Sie zudem fest, wann eine Vorbesichtigung der Wohnung erfolgen soll und welche Konsequenzen Mieter:innen drohen, die die Wohnung nicht fristgerecht räumen.

Wann ist die Kündigungsbestätigung zu versenden?

Am besten wird die Bestätigung einer Kündigung zeitnah nach Erhalt des Schreibens versendet. So weiß die andere Partei direkt, ob die Kündigung fristgemäß eingetroffen ist.

Müssen Vermieter:innen bei verspätetem Kündigungseingang die Kündigung akzeptieren?

Ist die Kündigung zu spät eingegangen, sodass die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten wird, müssen Vermieter:innen die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt nicht akzeptieren. Liegt der zügige Auszug aber im Interesse der vermietenden Partei, ist eine Kündigungsbestätigung zum gewünschten Zeitpunkt denkbar.


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