Es werden nur zugelassene Messflüssigkeiten eingesetzt, die bei sachgemäßer Verwendung völlig unbedenklich sind. Bei der Verdunsterflüssigkeit Methylbenzoat handelt es sich z. B. um einen aromatischen Ester, der auch in der Natur vorkommt, und der zur Seifenparfümierung und auch als Aromastoff in Lebensmitteln zugelassen ist. Zu Kontrollzwecken wechselt die Farbe der Ampullen bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip jährlich. Diese Einfärbung hat keinen Einfluss auf die Verdunstungscharakteristik.
Die Heizkostenverordnung ist die Grundlage jeder verbrauchsabhängigen Abrechnung. Technische Vorschriften zum Aufbau von Heizkostenverteilern geben die Europäischen Normen (EN) 834 und 835. Alle verwendeten Messgeräte müssen grundsätzlich gemäß den deutschen und europäischen Bestimmungen und Zulassungsnormen geprüft und zugelassen sein.
Basis für die Wärmekostenabrechnung (=Heizkostenabrechnung) sind die Verbrauchsablesungen und die vom Hausbesitzer/-verwalter ermittelten und zusammengestellten Brennstoff- und Nebenkosten. Wenn alle Daten vorliegen, wird die Abrechnung vom Messdienstunternehmen erstellt und an den Hausverwalter versandt.
Der Warmwasserverbrauch muss nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung gemessen werden. Zulässig und geeignet sind dafür nur geeichte Warmwasserzähler. Die manchmal noch vorhandenen Warmwasserkostenverteiler sind ein Messsystem aus den 70er Jahren und sollten dringend gegen Wasserzähler ausgetauscht werden.
Wärmezähler sind Erfassungsgeräte für Heizung, die den Wärmeverbrauch in physikalischen Einheiten messen. Ihre Anzeige erfolgt bei kleinen Geräten in Kilowattstunden (kWh) oder bei größeren Geräten in Megawattstunden (MWh). Wärmezähler gehören zu den eichpflichtigen Messgeräten und müssen im Abstand von 5 Jahren nachgeeicht werden.
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