Die Steigerung des Bewusstseins über den eigenen Energieverbrauch führt zu einem geringeren Verbrauch. Das ist das Ziel der neuen Heizkostenverordnung. Mehr Transparenz führt zu Energieeinsparungen, verbessert das Klima und füllt den Geldbeutel.

Seit wann er­folgt die Um­set­zung der EED und was ist das de­fi­nier­te Ziel?

Die Verabschiedung erfolgte bereits im Dezember 2018 mit dem eindeutigen Ziel für mehr Klimaschutz und weniger Umweltverschmutzung durch Emissionen. Klar definiert bedeutet, dass der Energieverbrauch für Immobilien bis 2030 um 32,5 % ggü. dem Jahr 2007 gesenkt wird. Am 05. November 2021 erfolgte die Umsetzung der Novellierung der Heizkostenverordnung in nationales Recht. 

Was soll die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) bewirken?

Die Umsetzung der EED (Energy Efficiency Directive) ist der zentrale Bestandteil der Gesetzesergänzung in der HKVO. Die Richtlinie bewirkt, dass Vermieter:innen dazu verpflichtet sind, ihre Mieter:innen monatlich über ihren Energieverbrauch zu informieren. Durch diesen monatlichen Einblick haben Mieter:innen einen besseren Überblick über ihr Heizverhalten und können durch dieses Bewusstsein die Verbräuche senken.

Vermieter:innen müssen zukünftig darauf achten, wenn die Ablesegeräte getauscht werden, dass sie nur noch funkablesbare Geräte installieren lassen und müssen sicherstellen, dass bis 2026 alle Zähler und Heizkostenverteiler ausgetauscht sind. Dadurch könnte ein Energieersparnis von 5-10 % erreicht werden.

Wor­auf müs­sen sich Ver­mie­ter:in­nen vor­be­rei­ten?

Seit Januar 2022 müssen alle Vermieter:innen Ihren Mietern:innen jeden Monat eine Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen und bis 2026 müssen fernablesbare Geräte nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden.

Mög­lich­kei­ten der Fernablesbarkeit?

Es genügen laut EU alle technischen Lösungen (wie beispielsweise Verfahren der Funkmesstechnik), bei denen das Betreten einer Wohnung zur Ablesung eines Verbrauchszählers nicht erforderlich ist. Dabei sind der Datenschutz und die Datensicherheit entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten.

Folgende Elemente werden Teil der Heizkostenabrechnung:

  • Energiekosten
  • Daten zu den CO₂-Emissionen
  • Darstellung des Energie-/Brennstoffmix
  • Aktuell angewendeter Energiepreis
  • Vergleich des eigenen Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
  • Vergleich zum Vorjahresverbrauch (klima- bzw. witterungsbereinigt)
  • Anteil der eingesetzten Energieträger (bei Nutzern, die aus Fernwärmesystemen versorgt werden auch über die damit verbundenen jährlichen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Fernwärmegesetzes)
  • Erhobene Steuern, Abgaben und Zölle
  • Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung sowie für Ablesung und Abrechnung
  • Kontaktinformationen, darunter Internetadressen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen
  • Im Falle eines Verbrauchervertrags die Information über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren
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