Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, bleiben Mietende in Berlin weiterhin zehn Jahre vor einer Kündigung geschützt.



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



In Berlin steigt die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen besonders stark. Vielen Mietenden könnte daher eine Eigenbedarfskündigung drohen, wäre da nicht die Kündigungsklausel-Verordnung. Demnach können sich die neuen Eigentümer:innen frühestens drei Jahre nach dem Erwerb auf ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung berufen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Das ergibt sich aus § 577a Abs. 2 Satz 1 BGB.


CO2-Kostenaufteilung

Mit wenigen Angaben zu Ihrer Liegenschaft erhalten Sie eine individuelle CO2-Kosten-Prognose inklusive Mehrwertsteuer. Starten Sie die Berechnung jetzt mit der Angabe Ihrer Heizenergiequelle mit unserem Partner Techem.

Zehn Jahre Kündigungssperrfrist für ganz Berlin verlängert

Seit 2013 gilt in Berlin bereits eine Verordnung, die die gesetzlich verankerte Sperrfrist von drei Jahren nach einer Umwandlung auf das zulässige Maximum von zehn Jahren verlängert. Ende September läuft die bestehende Verordnung aus. Jetzt hat der Berliner Senat reagiert und für das gesamte Stadtgebiet eine Verlängerung der Verordnung bis September 2033 beschlossen. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.