Der Berliner Mietendeckel kommt nicht zur Ruhe. In einem aktuellen Urteil stellt das Landgericht Berlin die sogenannte Stichtagsregelung infrage. Das Bundesverfassungsgericht muss das letzte Wort sprechen.



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



In einem Streit um eine Mietenerhöhung stufte das Berliner Landgericht das Mietendeckel-Gesetz als verfassungsgemäß ein. Im gleichen Atemzug aber sprach es sich gegen die sogenannte Stichtagsregelung aus. Damit wären Mieterhöhungen rückwirkend zum 18.6.2019 unwirksam. 

Der im Gesetz enthaltene Stichtag stelle zwar einen materiell maßgeblichen Bezugspunkt für die Ermittlung der absolut zulässigen Miethöhe dar, begründet das LG Berlin im Urteil vom 31.7.2020, Az.: 66 S 95/20. Doch diese Tatsache ändere nichts daran, dass das gesetzliche Verbot höherer Mieten zu dem Zeitpunkt noch nicht existiert habe.

Damit gelten die Mietobergrenzen erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23.02.2020. Eine höhere als die am Stichtag vereinbarte oder geltende Miete sei erst ab März 2020 verboten. Demnach wären Mieterhöhungen bis März rechtens. 

Mietendeckel: Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das Landgericht Berlin nicht zu. Der Kläger kann aber beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Beschwerde einlegen.

Das Mietendeckel-Gesetz sorgt seit längerem für Turbulenzen. Vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof sowie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits Normenkontrollklagen anhängig. In Karlsruhe haben zehn Verbände und Berufsstände nach Aufforderung des Gerichts bis Ende Juli ihre Stellungnahmen zum Mietendeckel-Gesetz abgegeben. Spitzenverbände der Immobilien- und der Wohnungswirtschaft gehören auch dazu.

Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben ebenfalls einen Antrag auf Normenkontrolle eingereicht. Sie lassen prüfen, ob der Mieten-Deckel grundgesetzkonform ist. Denn umstritten ist, ob das Land Berlin gegenüber dem Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen zu Mietobergrenzen hatte.

Zur Erinnerung: Das bundesweit einmalige Mietendeckel-Gesetz sorgte dafür, dass die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren wurden. An dem Tag hatte der Berliner Senat erste Eckpunkte zum Mietendeckel vorgelegt. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 30. August 2020.



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.