Nachbarn eines Pflegeheims in Essen wollten den geplanten Erweiterungsbau verhindern, weil die Geräuschkulisse bereits jetzt enorm sei. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen musste in einem Eilverfahren entscheiden.



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Das Leben ist laut und turbulent. Wer gegenüber von einem Sportplatz wohnt oder eine Kita in unmittelbarer Nachbarschaft hat, findet sich rein und lernt damit umzugehen. Anders die Nachbarn eines Pflegeheims in Essen. Sie zogen vor Gericht, um einen geplanten Erweiterungsbau zu verhindern. Ihre Begründung: Die ohnehin enorme “Geräuschkulisse” rücke durch den Anbau noch näher an ihr Grundstück heran.

Kein Verstoß gegen baurechtliches Rücksichtnahmegebot

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte den Antrag der Nachbarn ab. Nun bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) per Eilbeschluss diese Entscheidung. Der OVG-Senat stellte klar, dass die Nutzung des Pflegeheims baurechtlich als Wohnnutzung zu werten sei. Es liege kein Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot vor, da Äußerungen von Bewohnern und Bewohnerinnen eines Pflegeheims keine schädlichen Umwelteinwirkungen seien.

Weiterhin seien Einsätze von Rettungswagen oder Helikoptern nicht in einer Baugenehmigung zu regeln. Vielmehr seien sie von allen Bürgerinnen und Bürgern und somit auch von der Nachbarschaft eines Pflegeheims “als sozialadäquate Auswirkungen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beziehungsweise zur Rettung von Personen hinzunehmen".

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 10 B 312/20, Beschluss vom 30. März 2020)

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 12. April 2020



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.