Der Bundesrat hat am 05. November der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt. Das Bundeskabinett muss diese aber noch bestätigen, bevor sie in Kraft treten kann. Mit der Novelle kommen folgende Änderungen auf Sie zu, wenn Sie vermieten:



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Fernablesbare Messgeräte

Tauschen Sie zukünftig Messgeräte aus, so müssen diese ab jetzt fernablesbar sein. Bis Ende 2026 sollten Sie dann alle Messgeräte ersetzt oder nachgerüstet haben. Ausnahmen gibt es, wenn die Umrüstung nicht möglich ist oder sonstige Härten vorliegen.


Urteil: Wegerecht

Mitteilungs- und Informationspflichten der Eigentümer:innen

Alle, die bereits fernablesbare Messgeräte eingebaut haben, müssen ab 2022 monatlich Mieter:innen Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen. Dies kann über Papierform, E-Mail oder eine APP oder Webseite geschehen. Diese Informationen müssen zusätzlich folgende Angaben enthalten: Brennstoffmix, eine Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des jeweiligen Nutzers mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres. 

Kürzung bei Verstößen

Wer Messgeräte nicht nachrüstet oder der Informationspflicht nicht nachkommt, riskiert eine Kürzung des entfallenden Kostenanteil um drei Prozent. Bei mehreren Pflichtverstößen summieren sich die Kürzungsrechte.

Mieter:innen können ihren Anteil an der Heizkostenabrechnung um 15 Prozent kürzen, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird.

Interoperabilität der Messgeräte und Anbindung an Smart-Meter-Gateway

Es soll allen Anbietern möglich sein, die Messgeräte fernabzulesen, daher müssen diese interoperable sein. Zusätzlich muss eine sichere Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet sein. Dies gilt aber nur für Geräte, die ab dem 05. November 2022 eingebaut werden.

Es wird also nicht einfacher. Die Verordnung wird bereits nach drei Jahren evaluiert, um festzustellen, ob dadurch zusätzliche Kosten für Mieter:innen entstanden sind.




digital-contract

Ihr Mietvertrag: Rechtssicher und vermieterfreundlich!

Nutzen Sie jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und legen Sie die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.