Wer Miet- zu Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht künftig in den meisten Fällen eine Genehmigung. Der Bundesrat hat das Baulandmobilisierungsgesetz mit einem befristeten "Umwandlungsverbot" gebilligt.



Nach langen Diskussionen hatten sich die Regierungsfraktionen Anfang Mai 2021 auf den Entwurf eines Gesetzes zur Baulandmobilisierung zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) in der geänderten Fassung geeinigt. Der Bundestag stimmte in zweiter und dritter Lesung dem Ganzen zu. Der Versuch durch Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) das Gesetz noch kurzfristig im Bundesrat zu Fall zu bringen, scheiterte. – Wenn also Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift gesetzt hat und die nun verabschiedete Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt am folgenden Tag das Gesetz in Kraft.

Die darin verankerten schärferen Regeln für die Umwandlung von Miete in Eigentum sollen zunächst für fünf Jahre – also bis Ende 2025 – gelten. 

Änderungen gelten auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Das sogenannte "Umwandlungsverbot" wird in Zukunft für Gebiete verbindlich, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Welche Gebiete das sind, bestimmen die Landesregierungen per Rechtsverordnung. Ihre Auswahl müssen sie allerdings sorgfältig begründen.

Wird ein Wohnungsmarkt als angespannt definiert, können Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten verbieten. Bisher ist das nur in Milieuschutzgebieten möglich. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen künftig eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen einzeln verkaufen wollen. 

Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel: So gilt das Genehmigungserfordernis nicht, wenn sich in dem Gebäude nur bis zu fünf Wohnungen befinden – die Länder dürfen auch "drei bis 15 Wohnungen" festlegen – oder die Wohnungen eines Gebäudes zu zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden. Auch in bestimmten Erbfällen können Abweichungen zulässig sein.

In der Immobilienbranche gilt das befristete “Umwandlungsverbot” eher als Ärgernis, weil dadurch die Bildung von privatem Eigentum massiv eingeschränkt werde.    




Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 08. Juni 2021.


Fragen zum Umwandlungsverbot

Was bedeutet das Umwandlungsverbot?

Das sogenannte "Umwandlungsverbot" wird in Zukunft für Gebiete verbindlich, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Welche Gebiete das sind, bestimmen die Landesregierungen per Rechtsverordnung. Ihre Auswahl müssen sie allerdings sorgfältig begründen.

Wird ein Wohnungsmarkt als angespannt definiert, können Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten verbieten. 

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