In Wohnhäusern soll mehr Solarstrom produziert werden. Dafür hat die Bundesregierung Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz beschlossen.



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Die Bundesregierung hat Änderungen im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) auf den Weg gebracht. Damit soll die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert werden. Der im Bundesjustizministerium erarbeite Gesetzentwurf sieht vor, die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen.

Damit würde die Installation von Balkonkraftwerken zu den baulichen Veränderungen zählen, die Vermietende und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockieren können. Bislang gehören dazu der Umbau für Barrierefreiheit sowie die E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Der Bundestag muss das Gesetz noch beraten. 


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Gesetzentwurf verringert bürokratische Hürden

Nach Verabschiedung des Gesetzes können Vermietende und die WEG immer noch mitbestimmen, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob überhaupt eine Anlage installiert werden darf, wäre aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

Der Gesetzentwurf, dessen vollständiger Name "Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" lautet, soll dafür sorgen, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und damit Zeit eingespart wird.  

Derzeit löst in WEG-Versammlungen der Wunsch nach der Installation von Balkonkraftwerken oft erheblichen Erörterungsbedarf aus.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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