Nächstes Jahr steigen die CO2-Kosten und damit die Kosten fürs Heizen beträchtlich. Um Mieter und Mieterinnen zu entlasten und Vermieter zu Modernisierungen zu motivieren, sollen die Kosten künftig von Vermietern mitgetragen werden.



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Ab 2021 verteuert der CO2-Preis Benzin und Diesel, aber auch der Preis für Heizöl und Erdgas wird steigen. Die SPD-Ministerien haben ein Eckpunktepapier zur künftigen Teilung der durch die CO2-Bepreisung steigenden Heizkosten vorgestellt.

Die SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz sind in Sachen CO2-Preis für den Klimaschutz mit Vorschlägen für eine “soziale Abfederung” vorgeprescht.  Die Politik regt an, „die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen“.  Damit dürften Vermietende höchstens die Hälfte der ab 2021 Jahr für Jahr steigenden Kosten, auf die Miete aufschlagen. 

Neben der Schonung des Geldbeutels der Mieterinnen und Mieter soll diese Maßnahme Vermietende dazu anregen, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen sowie in gute Isolierungssysteme zu investieren. Wer eine Wohnung mietet, kann in der Regel keinen Einfluss auf das Heizsystem nehmen. Daher hatte die Koalition im Klimaschutzprogramm vereinbart, eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu prüfen. 

SPD-Vorschlag kontrovers diskutiert

Der SPD-Vorstoß erntet von allen Seiten kritische Reaktionen. Während der Mieterbund sogar die hundertprozentige Ausklammerung der Mieterinnen und Mieter von der CO2-Bepreisung fordert, sind für den Präsidenten des Verbands Haus und Grund Kai Warnecke die Forderung der SPD eine schlichte Unverschämtheit und von mangelnder Sachkenntnis getragener Populismus. Vermietende hätten keinen Einfluss auf das Heiz- und Duschverhalten ihrer Mieterinnen und Mieter. Bei fehlendem Umweltbewusstsein könnten die Kosten für Vermietende hoch werden.

Andreas Mattner, Präsident des Immobilienwirtschaftsverbands ZIA, hält dagegen eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings sieht er auch Risiken, denn energetische Sanierungen seien bereits heute in vielen Fällen wirtschaftlich nicht darstellbar. 

Der wohnungspolitische Sprecher der B90/Die Grünen-Bundestagsfraktion Chris Kühn spricht sich dafür aus, den CO2-Preis komplett auf die Eigentümer umzulegen. Er fürchtet, dass bei einer Umlage von 50 Prozent der Modernisierungsanreiz nicht ausreichen würde, um zu mehr Klimaschutz zu kommen.

CO2 -Bepreisung durch höheres Wohngeld ausgleichen

Um die durch die CO2 -Bepreisung entstehende Verteuerung zu dämpfen, verabschiedete der Bundestag bereits im April ein Gesetz zur Entlastung der Heizkosten im Wohngeld – das „Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz“. Damit sollen Empfänger und Empfängerinnen von Wohngeld gezielt bei den Heizkosten entlastet werden. Experten schätzen, dass die CO2-Komponente im Jahr 2021 im Durchschnitt aller Wohngeldhaushalte zu einem um rund 15 Euro höheren Wohngeld pro Monat führen wird.  

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 09. Oktober 2020.



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