Der Mietspiegel spielt eine wichtige Rolle bei der Mietenregulation und ist immer wieder heftiger Kritik ausgesetzt. Jetzt bringt die Bundesregierung endlich eine Reform auf den Weg.



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Mietspiegel sollen künftig rechtssicherer, besser, billiger in der Erstellung und leichter zugänglich werden. Dafür werden qualifizierte und unabhängige Ersteller gebraucht und die sollen künftig auf mehr Daten zugreifen dürfen.

Es geht voran, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende September einen Gesetzentwurf zur Mietspiegelreform vorgelegt. Bis zum 30. Oktober hatten Verbände und Fachkreise aus der Immobilienbranche Zeit, auf den Entwurf zu reagieren. Das Thema Mietspiegel ist schon lange auf der Tagesordnung, Diskussion und Beschlussfassung verzögerten sich aber immer wieder. In Fachkreisen war die Reform sogar schon totgesagt.

Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundlagen

Wie das “Handelsblatt” berichtete, hat der Vorsitzende der gif-Mietspiegelkommission Professor Steffen Sebastian für den “gif-Mietspiegelreport 2020” die Mietspiegel in den 200 größten deutschen Städten unter die Lupe genommen. Sein Fazit: Nur für sehr wenige Mietspiegel ließ sich Erhebung, Auswertung und Wohnlagenermittlung vollständig nachvollziehen. Das liegt zum einen an der mangelnden Qualität der Mietspiegel, zum anderen aber auch an einer unzureichenden Datengrundlage.

Diese Schwachstellen sollen durch die Reform behoben werden. So könnte es für Mietende und Vermietende künftig zur Pflicht werden, Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen für die Erstellung der örtlichen Mietspiegel zu geben. Darüber hinaus sollen Mietspiegelerstellende zum Beispiel auf Daten von Melderegistern zugreifen dürfen.  

Die schlechte Qualität der Mietspiegel führte in der Vergangenheit immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Daher sollen Mietspiegel künftig nur noch nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Was das bedeutet, wird in einer parallel zum Gesetzgebungsverfahren zu erstellenden Mietspiegelverordnung konkretisiert werden. 

Längerer Bindungszeitraum für Mietspiegel

Mit der Mietspiegelreform soll die Rechtssicherheit qualifizierter Mietspiegel gestärkt werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass qualifiziere Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete möglichst realitätsgetreu und differenziert abbilden sowie mit vertretbarem Aufwand erstellt werden können. Der Entwurf sieht vor, dass der einfache Mietspiegel als kostengünstige Alternative zum qualifizierten Mietspiegel insbesondere in kleineren Gemeinden erhalten bleibt.

Der Bindungszeitraum der Mietspiegel soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Nach fünf Jahren muss die Stadt oder Gemeinde einen neuen Mietspiegel aufstellen. Bisher war das nach vier Jahren der Fall. Hier regt sich bereits Kritik der Immobilienverbände. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 13. November 2020.



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