Seit Anfang August 2019 können Investoren – zeitlich befristet – fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen. Die jährliche lineare Abschreibung über zwei Prozent läuft weiter. Das bedeutet, dass in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich abgeschrieben werden können. 


Voraussetzungen für Abschreibung

Die Sonderabschreibung (Sonder-Afa) kann jeder Steuerpflichtige mit steuerpflichtigen Einkünften aus der Vermietung von Wohnungen geltend machen – vorausgesetzt, er erfüllt die folgenden Punkte:

  • Es muss in neue Wohnungen in neuen oder in bestehenden Gebäuden investiert werden. 
  • Die Wohnungen werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren zu Wohnzwecken vermietet. Eigennutzung und Nutzung als Ferienwohnung ist ausgeschlossen.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige müssen nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt werden. 
  • Die Anschaffungs- oder Herstellkosten der neuen Wohnungen oder Gebäude betragen weniger als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Die förderfähige Bemessungsgrundlage ist auf max. 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. 
  • Die Wohnungen oder Gebäude befinden sich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union.
  • Die EU-rechtlichen Voraussetzungen über De-minimis-Beihilfen müssen eingehalten werden. Das heißt, der Gesamtbetrag der Beihilfen, die einem Unternehmen gewährt werden, darf innerhalb von drei Veranlagungszeiträumen den Subventionswert von 200.000 Euro nicht übersteigen. 

Beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen regt sich Kritik. Eine Sonderabschreibung greife nur kurzfristig. Die bessere Lösung wäre eine anhaltende Anhebung der regulären linearen Abschreibung für den Neubau auf drei Prozent. Auch die Baukostenobergrenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche wird von der Wohnungswirtschaft bemängelt. Es handele sich hierbei um eine Größenordnung, die nicht ausreiche, um neuen Wohnraum in Ballungsgebieten zu schaffen.

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