Was ist anders beim Mietvertrag für Einliegerwohnungen? Wir beantworten im folgenden Beitrag Fragen bezüglich der Betriebskostenabrechnung, der Kündigungsfristen und dazu, wie die Mitbenutzung bestimmter Flächen und Einrichtungsgegenstände geregelt werden kann.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Vermieter:in einer Einliegerwohnung profitierst du von dem geringeren Mieterschutz. Du kannst dem:der Mieter:in beispielsweise ohne Angaben bestimmter Gründe kündigen.

  • Du solltest im Mietvertrag der Einliegerwohnung besonders darauf achten, dass die Mitbenutzung bestimmter Flächen und Einrichtungsgegenstände genauestens definiert ist.

  • Außerdem sollte im Mietvertrag unmissverständlich geregelt sein, wie die Heizkostenabrechnung erfolgt.

  • Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.

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Die Basis für ein stabiles Mietverhältnis

Ab wann ist eine Einliegerwohnung eine Einliegerwohnung?

Eine Einliegerwohnung ist eine kleinere Wohnung in einem Privathaus, welche vermietet werden kann. Ein:e Eigentümer:in  eines Einfamilienhauses könnte also beispielsweise die obere Etage seines:ihres Eigenheims als Einliegerwohnung vermieten, sofern diese im Eigenheim eine untergeordnete Stellung einnimmt (Quadratmeteranzahl, Ausstattung etc.).


Makler, Vermieterin und Mieterin stehen im grünen Garten mit Pool der Einliegerwohnung nach erfolgreicher Besichtigung.

Doch damit eine bestimmte Wohnfläche innerhalb eines Privatgebäudes als Einliegerwohnung vermietet werden kann, muss es sich dabei um eine räumlich sowie wirtschaftlich eigenständige Wohneinheit handeln. Es muss also eine eigenständige Haushaltsführung gewährleistet sein.

Hierfür müssen mindestens ein Badezimmer mit sanitären Anlagen, ein Raum mit einer entsprechenden Kochmöglichkeit sowie ein Wohn- beziehungsweise Schlafzimmer vorhanden sein. Außerdem kann erst dann von einer Einliegerwohnung gesprochen werden, wenn der Mieter:innen und Eigentümer:innen des Hauses auch gemeinsamen Raum im Privathaus nutzen.

Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn der:die Mieter:in der Einliegerwohnung die Eingangstür sowie den Hausflur des Eigenheims nutzen muss, um in seine Einliegerwohnung zu gelangen.

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Wichtiger Hinweis: Einliegerwohnung vermieten

Du musst als Vermieter:in selbst dauerhaft in dem Eigenheim wohnen, um die Einliegerwohnung als solche an eine Person vermieten zu können. Es reicht also nicht, einfach nur Eigentümer:in der betreffenden Immobilie zu sein. Du hast Informationsbedarf? – Dann folge dem Link zu unserem Beitrag „ Einliegewohnung vermieten”.

Mietvertrag für Einliegerwohnung: Was muss ich als Vermieter beachten?

Als Vermieter:in einer Einliegerwohnung wohnst du mit dem:der Mieter:in auf engem Raum zusammen. Du teilst dir in gewisser Weise eine Immobilie und nutzt zumindest zu einem bestimmten Teil gemeinsame Wohnfläche. Daher ist es umso wichtiger, dass alle wesentlichen Punkte, die Konfliktpotenzial beinhalten könnten, im Mietvertrag genauestens geregelt sind.

Wie erfolgt die Heiz- und Betriebskostenabrechnung?

Im Regelfall verfügt eine Einliegerwohnung nicht über eine separate Heizungsanlage sowie entsprechende Messeinrichtungen. Vielmehr nutzen Vermieter:innen und Mieter:innen eine gemeinsame Anlage zur Beheizung. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung, wie sie bei vermieteten Wohnungen ansonsten üblich ist, kann in einem solchen Fall also kaum oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand durchgeführt werden.

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) trägt diesem Umstand Rechnung und macht für Vermietungen von Einliegerwohnungen folgende Ausnahmeregelung:

„Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.“ (§ 2 Heizkosten V)


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Alternativ können sich die beiden Vertragspartner:innen auf einen quadratmeterbasierten Verbrauch oder auf einen bestimmten pauschalen Verbrauch pro Person einigen. In jedem Fall aber sollte im Mietvertrag genau festgelegt werden, wie der anteilige Verbrauch des:der Mieters:Mieterin bei der Heizkostenabrechnung berechnet wird.

Ein weiterer wichtiger Vertragspunkt betrifft die Betriebskostenabrechnung. Hier sollten folgende wichtige Fragen geklärt werden:

  • Welche Betriebskosten sollen und können auf den Mieter:innen umgelegt werden?

  • Sollen die Betriebskosten monatlich im Voraus vom Mieter:innen bezahlt werden?

  • Soll die Betriebskostenabrechnung jährlich erfolgen?

Du kannst und darfst als Vermieter:in keine Betriebskosten beispielsweise für die Gartenpflege auf die Mietpartei umlegen, wenn im Mietvertrag die Gartennutzung ausgeschlossen wurde. Lege im Mietvertrag also unbedingt genau fest, welche Kostenpunkte mit in die Betriebskostenabrechnung einfließen.

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Wie sollte die Mitbenutzung gemeinschaftlicher Flächen und Einrichtungen geregelt sein?

Ein weiterer wichtiger Punkt im Mietvertrag betrifft die Mitbenutzung bestimmter Flächen und Einrichtungsgegenstände. Gibt es beispielsweise eine Waschküche, die der:die Mieter:in der Einliegerwohnung mitbenutzen darf, solltest du dies auch so im Mietvertrag festhalten – bestenfalls mit definierten Nutzungszeiträumen.

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Hinweis: Vermietung elektrischer Gerätschaften

Vermietest du auch explizit elektrische Gerätschaften (Waschmaschine, Trockner, etc.), musst du als Vermieter:in für deren Reparaturen aufkommen und bei schwerwiegenden Defekten die Kosten für die Neuanschaffung tragen.

Vor allem aber solltest du als Vermieter:in einer Einliegerwohnung im Mietvertrag genau bestimmen, welche Flächen nicht vom:von der Mieter:in genutzt werden sollen und dürfen (beispielsweise Garten, Parkplatz, Garage oder bestimmte Kellerräume). So beugst du im Vorhinein möglichen Missverständnissen vor oder kannst dich im Zweifelsfall immer auf die Vereinbarungen im Mietvertrag berufen.

Kündigungsgrund, Kündigungsfrist und Dauer des Mietverhältnisses

Als Vermieter:in einer Einliegerwohnung bist du – mietrechtlich betrachtet – in einer besonderen Position, denn der Mieterschutz ist in einem solchen Mietverhältnis nicht so umfangreich wie bei der Vermietung einer normalen Wohnung.

Du hast als Vermieter:in einer Einliegerwohnung ein Sonderkündigungsrecht (vgl. § 573a BGB). Das bedeutet, dass du dem:der Mieter:in ohne Angabe expliziter Gründe kündigen kannst. Jedoch verlängern sich bei Gebrauch dieses Sonderkündigungsrechts auch die gesetzlichen Kündigungsfristen:

Gesetzliche Kündigungsfristen bei Gebrauch des Sonderkündigungsrechts

Dauer des Mietverhältnisses bei normalen Wohnungen bei Einliegerwohnungen
bis zu 5 Jahre 3 Monate 6 Monate
bis zu 8 Jahre 6 Monate 9 Monate
über 8 Jahre 9 Monate 12 Monate
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Gut zu wissen: Hinweispflicht

Wenn du als Vermieter:in von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, musst du auch ausdrücklich im Kündigungsschreiben darauf hinweisen.

Die Dauer des Mietverhältnisses kann bei der Vermietung einer Einliegerwohnung ohne Angabe qualifizierter Gründe (zum Beispiel geplanter Abriss oder Umbau nach Ablauf des Mietverhältnisses) befristet werden. Dies ist beispielsweise dann von Interesse, wenn für bestimmte Phasen im Jahr die Einliegerwohnung als Ferienwohnung vermietet werden soll.


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FAQ: Häufige Fragen zum Mietvertrag für Einliegerwohnungen

Was ist eine Einliegerwohnung?

Als Einliegerwohnung gilt eine Wohneinheit innerhalb eines Hauses, die räumlich sowie wirtschaftlich eigenständig ist. Das bedeutet, Badezimmer, Küche, Wohn- oder Schlafzimmer müssen vorhanden sein. Du musst als Eigentümer:in selbst dauerhaft in dem Haus wohnen.

Wo im Haus befindet sich die Einliegerwohnung?

Die Einliegerwohnung ist kleiner als der Rest des Hauses und befindet sich oftmals im oberen Geschoss oder unter dem Dach, aber auch im Souterrain. Voraussetzung für das Vermieten als Einliegerwohnung ist, dass gewisse Teile des Gebäudes wie der Eingangsbereich gemeinsam genutzt werden.

Was ist anders beim Mietvertrag für Einliegerwohnungen?

Als Vermieter:in mit gültigem Mietvertrag für Einliegerwohnung kannst du deinem:deiner Einlieger:in ohne Begründung kündigen. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist in diesem Fall um drei Monate.

Was ist bei einem Mietvertrag für eine Einliegerwohnung zu beachten?

Der Mietvertrag für die Einliegerwohnung sollte ganz besonders dazu genutzt werden, die Mitnutzung bestimmter Flächen und Einrichtungen zu vereinbaren. Wichtig: Nenne auch alles, was du nicht vermietest. Vermeide es, Geräte wie die Waschmaschine explizit mit zu vermieten, da du in diesem Fall auch für Reparaturen und Ersatz verantwortlich bist.

Einliegerwohnung und Betriebskostenabrechnung – wie wird abgerechnet?

Da Einliegerwohnungen in der Regel weder über eine eigene Heizungsanlage verfügen noch über Messtechnik zur Ermittlung des Verbrauchs, sollte der Mietvertrag eine Pauschale nennen oder die Wohnfläche in Quadratmeter als Verteilerschlüssel. Pauschale oder Verteilerschlüssel und jährliche Nebenkostenabrechnung – diese Frage stellt sich auch für die restlichen Kostenpositionen.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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