Die Kaltverdunstung ist die Verdunstung von Messflüssigkeit bei Raumtemperatur, ohne dass der Heizkörper Wärme abgibt. Bei Verdunstungsheizkostenverteilern tritt physikalisch bedingt immer eine Kaltverdunstung auf. Deshalb werden die Ampullen über den Nullpunkt mit zusätzlicher Flüssigkeit überfüllt, um die heizfreie Sommerzeit zu überbrücken. In wärmeren Sommern kann es vorkommen, dass auch an unbenutzten Heizkörpern ein Verbrauch angezeigt wird. Weil das aber bei allen Wohnungen der Fall ist, ergibt sich daraus für den Einzelnen kein Nachteil.

Kaltwasserabrechnung

Zur Messung des Kaltwasserverbrauchs besteht derzeit in Altbauten noch keine gesetzliche Verpflichtung. Anders in Neubauten. Hier schreiben die Länderbauordnungen im Regelfall die Abrechnung der Kaltwasserkosten nach Verbrauch vor (Ausnahme: Bayern). Trotzdem ist es heute üblich, auch in Altbauten den Kaltwasserverbrauch zu messen. Mit steigenden Wasserkosten ist das eine hauptsächlich von den Verbrauchern gestellte Forderung.

Kontrollablesung

Das Servicepersonal wird auf Wunsch den Ablesevorgang erklären und mit dem Mieter/Wohnungseigentümer zusammen die Ablesung vornehmen. Informieren Sie aber bitte den Mitarbeiter vorher über Ihren Vergleichswunsch, da bei Verdunstungsheizkostenverteilern nach dem Ampullenwechsel eine Kontrollablesung nicht mehr möglich ist. Einige Messdienstunternehmen verwenden zur Vermeidung von Falschablesungen und Verwechslungen ein Doppelskalensystem, bei dem jeder Verbrauchswert zweifach notiert wird. Andere bewahren die abgelaufene Ampulle in einem zweiten Sichtfenster des Heizkostenverteilers auf. Bei elektronischen Messgeräten ist der Vorjahreswert in der Regel gespeichert und auch nachträglich abrufbar.

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