Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Dauerhaft Verlust wegen des Berliner Mietendeckels? Kommen Vermieterinnen und Vermieter mit ihren Immobilie wegen des „Berliner Mietendeckels“ in die Verlustzone, kann ihnen auf Antrag bei der Investitionsbank Berlin eine höhere Miete genehmigt werden.



Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.

Lassen Sie sich jetzt vom Mietrechtsexperten beraten!


Härtefall-Regelung für Berliner Vermieterinnen und Vermieter

Das neue Gesetz beinhaltet eine Härtefall-Regelung für Personen, die in Berlin vermieten: per ONLINE Antrag kann man sich für das laufende sowie für alle nachfolgenden Mietverhältnisse eine höhere Miete genehmigen lassen (§ 8 MietenWoG Bln).

Wann bin ich ein Härtefall, wenn ich vermiete?
Vereinfacht gesagt ist das bereits dann der Fall, wenn die Aufwendungen (Ausgaben) höher sind als die Einnahmen (und in den nächsten 6 Monaten keine höheren Erträge zu erwarten sind).

Zu den laufenden Aufwendungen zählen gemäß § 2 HärteVO

1. der vereinbarte Fremdfinanzierungsaufwand
2. die vereinbarte Tilgung für die Fremdfinanzierung
3. die Erbbauzinsen und
4. der nicht umlagefähige Aufwand für die Verwaltung
5. der Instandhaltungsaufwand gemäß den Pauschalen der II. Berechnungsverordnung

Überprüfen Sie daher, ab ein Härtefall-Antrag in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Dies kann im Übrigen auch der Fall sein, wenn Sie Ihren überwiegenden Lebensunterhalt (begrenzt auf weniger als dem drei-fachen Regelsatz des SGB XII) aus dem Mietüberschuss bestreiten. Das könnte insbesondere für Rentenbezieher interessant sein.

Genehmigung eines Härtefall-Antrages ist auch rückwirkend möglich!
Die Genehmigung nach § 8 MietenWoG Bln kann auch für vor der Antragstellung liegende Zeiträume erteilt werden.

Den Antrag können Sie auf der Webseite der IBB (Investitionsbank Berlin) online stellen.


Hinweis: Es handelt sich hierbei um allgemeine Hinweise, die weder abschließend sind noch eine Rechtsberatung darstellen. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf weiterführend beraten. Irrtum vorbehalten.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 05. Oktober 2020.



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