Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Seit kurzem ist der neue Mietspiegel für Berlin veröffentlicht. Wozu brauchen Vermieter:innen den Mietspiegel?



Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.

Lassen Sie sich jetzt vom Mietrechtsexperten beraten!


Fortschreibung der Mieten per Preisindex

Der neue Mietspiegel wurde dieses Mal durch einen Preisindex (Teuerungsrate) fortgeschrieben, da wegen des "Berliner Mietendeckels" keine realen Mieten einfließen konnten.  Der Preisanstieg gegenüber dem Mietspiegel beträgt daher nur 1,1 %. und liegt nun im Durchschnitt bei 6,69 €/qm im Jahr 2021 (statt 6,72 €/qm in 2019). 

Spitzenwerte bis zu 13 €/qm für einfache Wohnlagen 

Ein genauer Blick in die Mietentabelle kann sich lohnen, denn die Mieten variieren stark.

So beträgt die Vergleichsmiete für eine kleine Altbauwohnung  (bis 1918, unter 40 qm) in einfacher  Wohnlage bis zu 13,11 €/qm. Für die gleiche Wohnung in guter Wohnlage werden sogar bis zu 14,39 €/qm ausgewiesen.  Gute Werte erzielt z. B. auch eine kleine 2-Zimmer Neubauwohnung (ab Baujahr 2003) von knapp 60 qm in einfacher Wohnlage: der Höchstwert liegt bei 15,28 €/qm.

Wo ist die Miete in Berlin eher günstig?

Wohngebäude der Baualtersgruppe 1965-1972 weisen deutlich geringere Werte aus: eine 90 qm große Wohnung in einfacher oder mittlerer Wohnlage liegt bei ca. 5,50 €/qm. Gleiches gilt für die Ostberliner Bauten (1973-1990): auch hier sind die Mietwerte sehr gering (um die 5,30 €/qm).

Mieterhöhungen per Mietspiegel - was müssen Vermieter:innen beachten?

Seit dem Wegfall des "Berliner Mietendeckels" können wieder reguläre Mieterhöhungen (§§ 558 ff. BGB) zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete durchgeführt werden. 

Dazu ist wie folgt vorzugehen:

1. Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete per Mietspiegel Berlin 2021

2. Fertigung einer formell & inhaltlich korrekten Mieterhöhungserklärung 

Die Durchführung einer Mieterhöhung ist hinsichtlich der Miethöhe als auch der einzuhaltenden Fristen streng geregelt!

Wichtiger Hinweis

Mieterhöhungen sind sehr häufig Gegenstand der rechtlichen Überprüfung; die Fehlerquote ist eher hoch. 

Informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich einer Mieterhöhungsmöglichkeit im bestehenden Mietverhältnis. 

Das erspart weitere Diskussionen & Ärger um die richtige Miethöhe. 

Neuvermietung  - meistens Mietspiegelwert + 10 %

Auch in Berlin gilt nun wieder die „Mietpreisbremse“: bei einer Vermietung darf die Vertragsmiete grundsätzlich max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel Berlin 2021) liegen (§§ 556d ff. BGB).  Hierzu gibt es jedoch einige Ausnahmen.

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 07. Mai 2021


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