Absenkungswelle in Berlin - 2. Stufe Mietendeckel greift zum 23.11.2020

Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Nach Schätzungen müssen ca. 500.000 Berliner Vermieterinnen und Vermieter die bisherigen Mieten in Kürze absenken. Sie sollten rechtzeitig aktiv werden, da hohe Bußgelder drohen.



Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.

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"Berliner Mietendeckel“ begrenzt nun auch Mieten aus älteren Bestandsverträgen

Die Übergangsfrist für bisher erlaubte höhere Mieten aus Altverträgen läuft zum 23.11.2020 aus.

Viele Berliner Vermietende müssen nun Mieten fristgerecht anpassen und die Mieterinnen und Mieter hierüber informieren

Welche Mietzahlungen sind abzusenken?

Ab dem 23.11.2020 sind sogenannte „überhöhte“ Mieten verboten (§ 5 MietenWoG Bln). Die Miete ist überhöht, soweit sie die nach Berücksichtigung der Wohnlage die im Gesetz bestimmten Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreitet und nicht nach § 8 MietenWoG Bln (Härtefall) genehmigt ist.

Im Ergebnis ist die Grenze zur überhöhten Miete für jede einzelne Wohnung konkret auszurechnen (§§ 6, 7 MietenWoG Bln).

Dabei spielen u. a. das Baujahr, die Größe des Objektes (max. zwei Wohnungen im Gebbäude), eine „ moderne Ausstattung", etwaige Modernisierungen sowie die Wohnlage eine Rolle. Gute Wohnlagen erhalten einen Aufschlag von 0,74 €/qm, während bei einfachen (-  0,28 €/qm)  und mittleren Wohnlangen ( - 0,09 €/qm) ein Abzug vorzunehmen ist.

Berliner Vermieterinnen und Vermieter sollten rechtzeitig aktiv werden

Ist die bisherige Miete „überhöht“ i. S. d. § 5 MietenWoG Bln, müssen Sie unaufgefordert ihre Mieterinnen und Mieter kontaktieren und den neuen Zahlbetrag benennen. Denn ein Fordern oder Entgegennehmen der „überhöhten" Miete stellt ab dem 23.11.2020 eine Ordnungswidrigkeit (§ 11 Nr. 4 MietenWoG Bln) dar, die ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann. Die Berliner Bezirksämter unterstützen Mieterinnen und Mieter in diesen Angelegenheiten auf Anfrage.

Mieteranschreiben - was ist wichtig?

Im Falle einer notwendigen Reduzierung schreiben Sie rechtzeitig Ihren Mieter oder Mieterin mit Zugangsnachweis an. 

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Wichtig

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Vermieterinnen und Vermieter nicht in die bestehende Miethöhe-Vereinbarung zu ihrem Nachteil eingreifen. Denn sollte das neue Gesetz (MietenWoG Bln) im nächsten Jahr scheitern, soll Ihr Mieter oder Mieterin wieder die „alte“ Miete zahlen und auch entsprechende Nachzahlungen leisten. 

Verwenden Sie keine eigenen Formulierungen, sondern greifen Sie auf geprüfte Vorlagen zurück. 

Wann ist mit einer Entscheidung zum „Berliner Mietendeckel“ zu rechnen?

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühsommer 2021 hierzu ein Urteil fällen. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung ist der „Berliner Mietendeckel“ ein wirksames Gesetz, welches zu beachten ist. 

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Hinweis

Es handelt sich hierbei um allgemeine Hinweise, die weder abschließend sind noch eine Rechtsberatung darstellen. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf weiterführend beraten. Irrtum vorbehalten.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 22. Oktober 2020.



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