Immobilieneigentümer haben bezüglich der Instandhaltung eines Gebäudes verschiedene Pflichten – etwa in Bezug auf die energetische Sanierung. Vor allem die Wärmedämmung, der Austausch der Heizungsanlage auf den neuesten Standard oder der Einbau isolierter Fenster spielen bei der Gebäudeinstandhaltung eine wichtige Rolle, vorgegeben durch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Eigentümer eines Altbaus ist es möglich, für energetische Sanierungsmaßnahmen staatliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Um den Auflagen der Energieeinsparverordnung gerecht zu werden, müssen Eigentümer für derartige Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen qualifizierte und kostengünstige Handwerker finden.
Handwerker finden sich vor allem im Internet schnell und passend zu den eigenen Wünschen. Auf Internetportalen lassen sich zahlreiche Handwerkerfirmen miteinander vergleichen. Mittlerweile ist es jedoch auch möglich, als Auftraggeber selbst ein Angebot zu erstellen und zu veröffentlichen. Immobilieneigentümer fertigen eine Liste mit den zu erledigenden Aufgaben im Gebäude an und stellen sie online. Anschließend kontaktieren Handwerker den Auftraggeber und senden ihr Angebot. Eigentümer wählen den Anbieter mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis aus und erteilen einen Auftrag. Allerdings birgt die Handwerkersuche im Internet die Gefahr, einen Schwarzarbeiter zu beauftragen. Die Handwerkersuche im Branchenbuch gilt in dieser Hinsicht als sicherer. Mittlerweile verlangen aber auch viele Internetportale von registrierten Handwerkern die Vorlage eines Gewerbescheins, in einigen Fällen auch der Meister- oder Gesellenbriefe.
Handwerker erstellen in der Regel einen Kostenvoranschlag, d. h. ein unverbindliches Angebot für den Kunden. In diesem Angebot sind die anstehenden Arbeiten und die dazugehörigen Preise sowie Anfahrtskosten und Materialkosten angegeben. Auf diese Weise können die Voranschläge miteinander verglichen und das günstigste Angebot ausgesucht werden. Mitunter lassen Handwerkerfirmen die Kostenvoranschläge vom Kunden bezahlen, müssen ihn jedoch vorher darüber informieren. Diese Kosten werden in der Regel bei Auftragserteilung gutgeschrieben. Der Preis, der im Kostenvoranschlag steht, kann vom Endpreis abweichen. Zulässig sind 10 bis 20 Prozent Unterschied. Sind die Abweichungen höher, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und einen neuen Handwerker zu finden. In diesem Fall muss der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten tragen. Unter den Handwerker-Firmen gibt es Unterschiede bezüglich der An- und Abfahrtskosten und der Stundenlohn-Berechnung: Teils werden nur volle Stunden abgerechnet, in anderen Fällen erfolgt die Abrechnung pro angefangener Stunde.
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