Laut einer Analyse der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz lassen sich durch einen Wechsel des Gasanbieters durchschnittlich 15 Prozent der Gaspreiskosten zugunsten der Mieter einsparen. Die Verbraucherschützer fordern Vermieter aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebot zum Wechsel auf – auch in deren eigenem Interesse.




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Die Energieexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben stichprobenartig 40 Heizkostenabrechnungen von Mietern geprüft. Das Ergebnis: Durch einen Wechsel wären in den geprüften Fällen Einsparungen von durchschnittlich 15 Prozent zugunsten der Mieter möglich. So sind beispielsweise in der Landshauptstadt Mainz durch einen Wechsel vom örtlichen Gasversorger zum günstigen Wettbewerber Einsparungen von 15 Prozent möglich, in Trier würde die Einsparung 16 Prozent betragen.

Musterbrief fordert Vermieter zum Wechsel auf

Bei einer Gaszentralheizung können jedoch nicht die Mieter selbst, sondern nur der Hauseigentümer den Gasversorger wechseln. Gerade dazu fordert die VZ Rheinland-Pfalz die Vermieter auf. „Vermieter und Hausverwaltungen im Land sollten verantwortlich mit dem Geld ihrer Mieter umgehen und den Gasversorger wechseln", fordert Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale. Der Energieexperte ist dabei sogar der Ansicht, dass die Vermieter zu einem günstigen Gasanbieter wechseln müssen, auch wenn sie dies selbst nicht wollen. Dazu seien sie aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet, so Weinreuters Begründung. Die Verbraucherzentrale stellt den Mietern, die in einem Haus mit Gaszentralheizung wohnen, dazu einen Musterbrief zur Verfügung, den sie im Internet abrufen können. Mit diesem sollen sie ihren Vermieter oder ihre Hausverwaltung auffordern, möglichst schnell den Gasversorger zu wechseln. Der Musterbrief der Verbraucherzentrale greife eine entsprechende Initiative des "Bundes der Energieverbraucher" von 2009 auf.

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Tipp

Für die meisten Hauseigentümer ist es sicher nicht erfreulich, wenn sie von ihrem Mieter mit der Drohung, die Heizkostenabrechnung nicht zu zahlen, zu einem Gasanbieterwechsel aufgefordert werden. Eine solche Nachweispflicht lässt sich aus der Rechtssprechung zum Wirtschaftlichkeitsgebot ableiten (Urteil des BGH vom 13. Juni 2007, Az.: VIII ZR 78/06). Tatsächlich werden aber nur wenige Mieter einen solchen Musterbrief verschicken.

 

Für Vermieter ist es sinnvoller, selbst die Initiative zu ergreifen. Gaspreisvergleiche sind mittels der Tarifrechner im Internet (verivox, check24, toptarif, Hauspilot etc.) sehr einfach und ohne großen Zeitaufwand zu handhaben. Die Kostenersparnis aufgrund eines Gasanbieterwechsels kann dann als besondere Serviceleistung dem Mieter präsentiert werden. Dadurch lassen sich auch eventuell anstehende Mieterhöhungen besser durchsetzen.


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