Nun ist es entschieden, die Mietpreisbremse geht in die Verlängerung. Weitere fünf Jahre, also bis 2025, soll sie dazu beitragen, die Wohnungsnot zu lindern. Außerdem wird die Bremse noch mal verschärft. Vermieter sollen zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate ab Vertragsbeginn zurückerstatten müssen – ohne wie bisher vom Mieter zunächst eine Rüge vom Mieter erhalten zu müssen.


Längerer Betrachtungszeitraum

Zur Erinnerung: Die Mietpreisbremse bewirkt, dass die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Zu einer Verschärfung der Mietpreisbremse führt nun ein weiterer Beschluss der Koalition. Denn für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Jahren gelten. Bisher wurden jeweils die vergangenen vier Jahre herangezogen. Bis Ende Dezember 2019 soll ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts vorliegen.

Rückwirkende Rückforderung

Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist bislang eine rückwirkende Rückforderung von Miete ausgeschlossen. Erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge des Mieters müssen überhöhte Zahlungen zurückerstattet werden. Mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung – Rückzahlungspflicht für einen Zeitraum von 30 Monaten – kann es für Vermieter teuer werden, wenn sie die Preisbremse ignorieren und ihre Mieter sich dagegen wehren.

Geteilte Maklerkosten beim Immobilienkauf

Auch zur Maklerprovision beim Kauf von selbstgenutzten Immobilien wird es veränderte Regelungen geben. So sollen beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses künftig die Maklerkosten geteilt werden. Genauer gesagt, die Vertragspartei, die den Makler nicht beauftragt hat, schuldet maximal die Hälfte der Maklerprovision, die der Auftraggeber mit dem Makler vereinbart hat. Gezahlt werden soll der Anteil aber erst dann, wenn der Auftraggeber des Maklers nachgewiesen hat, seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt zu haben. 

Damit ist das von der SPD favorisierte reine Bestellerprinzip vom Tisch. Danach sollte in der Regel der Verkäufer einer Immobilie vollständig für die Maklerprovision aufkommen. 

Verbände kritisieren die Änderungen

Sowohl der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) als auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) lehnen die Einigung zur Mietpreisbremse ab. So hält BFW-Präsident Andreas Ibel die Beschlüsse für widersprüchlich. Er sehe darin keine Lösung für mehr bezahlbaren Wohnraum.

GdW-Präsident Axel Gedaschko geht noch weiter. Er bezeichnet die Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel als „bewusste Manipulation bei der Abbildung der Marktsituation“. Die Mietpreisbremse schade dem Wohnungsmarkt und ein Rückforderungsrecht von 30 Monaten bringe den Rechtsfrieden unnötig in Gefahr. Er halte eine zeitliche Begrenzung auf ein Jahr für ausreichend.

Veröffentlicht am 30. August 2019

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