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Vor einem Verkauf, der Ermittlung des Versicherungswertes oder der Taxierung für die Steuer fragen sich viele Besitzer, wer den Immobilienwert ermittelt und wer ein Wertgutachten erstellt. Schließlich sind mit einer korrekten Bewertung finanzielle Gewinne oder Verluste verbunden.
In Deutschland ist nicht klar geregelt, wer ein Wertgutachten erstellen darf, da die Bezeichnungen „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ nicht geschützt sind. Das heißt, dass theoretisch jeder eine Immobilienbewertung vornehmen kann. In der Praxis stellen sich Immobilienbesitzer aber die Frage: Wer kann mein Haus bewerten, ohne dass ich bei einem Verkauf finanzielle Verluste erleide oder für mein Grundstück zu viel Steuern oder Versicherungsbeiträge zahlen muss?
Die Frage, wer ein Wertgutachten für Immobilien erstellt, ist daher von grundlegender Bedeutung und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. In der Regel werden sich Immobilienbesitzer daher für einen Sachverständigen für Grundstücksbewertung entscheiden, der auf der Grundlage der ISO-Norm DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine anerkannte Institution zertifiziert ist. Diese muss bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Berlin hierfür akkreditiert sein. Welche Institutionen derzeit für eine Zertifizierung berechtigt sind, erfahren Sie auf der Website der DAkkS. Hier können Sie in einer Datenbank nach den akkreditierten Stellen für die Immobilienbewertung suchen. Derzeit finden sich dort die folgenden Einträge:
DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG in Freiburg
HypZert GmbH in Berlin
Sprengnetter Zertifizierung GmbH in Bad Neuenahr-Ahrweiler
EIPOSCERT GmbH in Dresden
Um zu erfahren, wer in Ihrer unmittelbaren Umgebung Wertgutachten erstellen darf, kontaktieren Sie die akkreditierten Stellen oder den Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V., die DEKRA und die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Stellen sind in fast allen Bundesländern vertreten.
Grundsätzlich müssen Sachverständige und Gutachter in der Lage sein, sachlich und fachlich korrekte Gutachten zu erstellen und im Nachhinein zu verteidigen. Das bedeutet, sie müssen über eine fundierte berufliche Erfahrung verfügen. Von Vorteil ist es zudem, wenn sie komplexe Sachverhalte auch für einen fachlichen Laien verständlich darlegen können. Wer ein Wertgutachten für ein Haus erstellt, sollte also über ausgezeichnete Fachkenntnisse und langjährige Berufserfahrung im Bereich Immobilien verfügen.
Eine gute Grundlage für die Arbeit als Immobiliengutachter sind zum Beispiel Universitäts- oder Fachschulausbildungen als Bauingenieur, Bauökonom, Immobilienfachwirt oder Architekt sowie eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Grundstücks-und Immobilienbewertung. Die Weiterbildung ist oftmals Grundlage für den Erwerb eines Zertifikats als Sachverständiger für Immobilienbewertung. Auch staatlich geprüfte Techniker und Selbständige im Bau- und Baunebengewerbe sowie Handwerksmeister mit jeweils fünfjähriger Berufserfahrung können sich zum zertifizierten Sachverständigen weiterbilden lassen.
Wer ein Wertgutachten für Immobilien erstellt, ermittelt den Verkehrswert eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung hinsichtlich verschiedener Kriterien:
baulicher Zustand
technischer Zustand
energetischer Zustand
Lage der Immobilie
Erschließungsgrad
Bodenrichtwert
aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt
eventuelle Altlasten auf einem Grundstück
Zuvor entscheidet sich der Sachverständige für Bewertungsverfahren. Gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind drei Verfahren normiert:
Ertragswertfahren
Sachwertverfahren
Vergleichswertverfahren
Im Anschluss erstellt der Sachverständige ein aussagekräftiges Wertgutachten, das je nach späterem Verwendungszweck als Kurzgutachten nur 2 bis 3 Seiten umfasst und als ausführliches Gutachten bis zu vierzig Seiten haben kann. Unter Umständen kann sogar ein Vollgutachten notwendig sein, das auch vor Gericht Bestand hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Immobilienbewertung in Folge eines Erbschaftsstreits, einer Zwangsversteigerung oder der Feststellung eines Betriebsvermögens dient. Ein gerichtsfestes Wertgutachten darf nur durch einen vereidigten Sachverständigen durchgeführt werden.