Bei der Wohnungsabnahme sollten Mieter und Vermieter ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellen, um späteren Streit zu vermeiden.

Der Mieter hat gekündigt, die Wohnung geräumt und den Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Gelegentlich enden Mietverhältnisse in dieser knappen Form. Eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe sieht anders aus – und weder Mieter noch Vermieter sollten darauf verzichten.

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  • Ein wichtiger Termin: die Wohnungsabnahme

    Wie sieht eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe aus? Mieter und Vermieter treffen sich zur Wohnungsabnahme der gekündigten und geräumten Mietsache in der Wohnung. Das geschieht in der Regel am letzten Tag in der Mietzeit. Mieter und Vermieter nehmen die Wohnung in Augenschein und untersuchen die Räume auf mögliche Schäden oder Mängel – zur beiderseitigen Sicherheit. Denn der Vermieter will sein Eigentum in gutem Zustand zurückerhalten, der Mieter sicherstellen, dass er nicht später für Schäden, die er nicht verursacht hat, aufkommen muss. Vor der eigentlichen Wohnungsübergabe fertigen Mieter und Vermieter daher ein gemeinsames Übergabeprotokoll.




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    Das Übergabeprotokoll

    Das Protokoll hält Raum für Raum den Zustand der Immobilie fest. Sind die Parkettböden beschädigt? Funktionieren die Wasser- und Stromanschlüsse? Sind die Bohrlöcher an der Wand ausgebessert? Welche Einbauten will der Mieter in der Wohnung zurücklassen? Kurz: Das Protokoll dokumentiert den Ist-Zustand der Immobilie. Wenn es Streit über einzelne Punkte geben sollte, muss das ebenfalls im Protokoll vermerkt werden. Für das Protokoll gibt es spezielle Vordrucke, aber ein weißes Blatt Papier mit Datum und Angaben zu den Vertragsparteien reicht vollkommen aus. Liegt ein gewisses Konfliktpotenzial in der Luft, sollten die Vertragsparteien eine dritte neutrale Person bei der Wohnungsabnahme hinzuziehen. Sollte der Vermieter Ansprüche gegen den Mieter wegen etwaiger Beschädigungen geltend machen, muss er dies innerhalb von sechs Monaten nach der Wohnungsabnahme tun.

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