Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte eine Vermieterin eine Miete verlangt, die rund 190 Prozent über dem – laut Mietspiegel – ortsüblichen Niveau lag. Dafür erhielt sie nun Berlins ersten rechtskräftigen Mietwucher-Bußgeldbescheid.
Eine Vermieterin im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte für eine 38 Quadratmeter große Wohnung eine Miete verlangt, die 190 Prozent über dem Mietspiegel lag. Dafür kassierte sie nun ein Bußgeld von rund 26.000 Euro.
Darüber hinaus muss sie ihrer Mieterin rund 22.000 Euro zu viel gezahlte Miete rückerstatten. Vorausgesetzt die Mieterin wird aktiv. Denn sie muss die Rückerstattung beim Wohnungsamt beantragen.
Grundlage für das Bußgeld bildet der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. So kann bereits eine unzulässige Mietpreisüberhöhung vorliegen, wenn Vermietende eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hier wird von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen. Liegt die Miete 50 Prozent darüber, kann eine Straftat (nach Paragraf 291 des Strafgesetzbuches - Mietwucher) vorliegen.
Berlin ist bisher kaum und vor allem noch nicht erfolgreich gegen Mietwucher vorgegangen. Gründe dafür sind, dass sich nicht jede Miete abstrafen lässt, wenn sie die Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Denn unangemessen sind derartige Mieten laut Gesetz nur, wenn der Vermietende damit das geringe Wohnungsangebot und eine Notlage der Mietenden ausnutzt.
Zudem konnten sich Vermietende bislang wegen einer Gesetzeslücke damit herausreden, dass sie die höhere Miete für Investitionen oder Kredite benötigten. Diese Lücke hatte dazu geführt, dass Streitfälle meist zugunsten der Vermietenden ausgingen.
Jetzt wurde ein Bußgeld erstmals rechtskräftig. Doch da die Vermieterin ihren Einspruch vor der Verhandlung zurückzog, hat der Fall kein wegweisendes Urteil hervorgebracht, auf das sich die Bezirke bei anschließenden Fällen berufen könnten.
Allerdings zeigt die Vermieterin, indem sie das Bußgeld akzeptiert hat, dass Bescheide von Bezirksämtern respektiert werden. Mietende, die von der spektakulären Bußgeld- und Rückzahlungssumme erfahren, könnten sich in Zukunft animiert fühlen, Verdachtsfälle zu melden. Denn genau auf ihre Aktivität kommt es an.
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Vermuten Mietende zu viel Miete zu zahlen, sollten sie zuerst herausfinden, wie hoch die für ihre Adresse übliche Vergleichsmiete ist. Das geht digital beim Abfrageservice der Berliner Senatsbauverwaltung. Anhand der Information können sie ausrechnen, ob ihre Miete mehr als 20 Prozent oder sogar 50 Prozent darüber liegt.
Aber Achtung, je nach Ausstattung kann der übliche Quadratmeterpreis um mehrere Euro variieren. Erhärtet sich der Verdacht auf Mietwucher, müssen Mietende selbst tätig werden und ihren Verdacht per Mail oder Post ihrem zuständigen Bezirksamt anzeigen. Denn die Ämter ermitteln nur, wenn sie über einen möglichen Verstoß informiert werden.
Für ein Bußgeld muss nachgewiesen werden, dass Vermietende eine Notlage ihrer Mietenden ausgenutzt haben. Daher kann es für Mietende sinnvoll sein, bereits im Bewerbungsprozess schriftlich zu dokumentieren, wie dringend sie neuen Wohnraum brauchen.
Wer Rat sucht, kann sich auch an die Mietpreisprüfstelle des Berliner Senats wenden.
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In Städten wie beispielsweise Frankfurt am Main oder Freiburg im Breisgau durchforsten die Ämter bereits mit einer Software die Wohnungsportale auf Verdachtsfälle. Entdecken sie eine mögliche Mietpreisüberhöhung, kontaktieren sie die Anbietenden und weisen auf die Rechtslage hin.
Steffi Mersmann ist Redakteurin im Content Team und versorgt euch mit aktuellen Infos zum Mieten und Vermieten. Seit über 10 Jahren bei ImmoScout24, kennt Steffi alle Tricks und Fallstricke rund um die Immobiliensuche und hat zuvor als Produktmanagerin an den verschiedensten ImmoScout24-Features mitgearbeitet, von der ersten Google Maps-Einbindung bis zum Makler-Branchenbuch.
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