Der Winter hat Deutschland fest im Griff: Schnee, Minusgrade und Glätte prägen derzeit das Wetter. Damit du gut und ohne böse Überraschungen durch die kalte Jahreszeit kommst, haben wir die fünf wichtigsten Winter-Themen für dich zusammengestellt – von richtigem Heizen über Winterdienst bis hin zu cleveren Spartipps.
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Wenn draußen die Temperaturen sinken, wird richtiges Heizen und Lüften zur Pflicht – im wahrsten Sinne des Wortes. Als Mieterin oder Mieter bist du dazu verpflichtet, deine Wohnung so zu nutzen, dass keine Schäden entstehen. Dazu gehört auch, Schimmelbildung durch Feuchtigkeit zu vermeiden.
Die Faustregel lautet: Stoßlüften statt Dauerkippen! Öffne deine Fenster 3-4 Mal täglich für 5-10 Minuten komplett. So tauschst du die feuchte Raumluft aus, ohne dass die Wände auskühlen. Besonders wichtig ist das nach dem Duschen oder Kochen. Gleichzeitig solltest du alle Räume auf mindestens 16-18 Grad beheizen – auch wenn du tagsüber unterwegs bist. Wohnräume dürfen gerne 20-22 Grad haben.
Falls du falsch heizt oder lüftest und dadurch Schimmel entsteht, kannst du für die Beseitigung haftbar gemacht werden. Das kann schnell teuer werden. Bei baulichen Mängeln hingegen ist dein Vermieter in der Pflicht. Im Zweifel hilft ein Sachverständigengutachten, die Ursache zu klären.
So suchst du sicher
Achte bei der Immobiliensuche darauf, mit wem du deine persönlichen Daten teilst.
Eine funktionierende Heizung gehört zur Grundausstattung jeder Mietwohnung. Wird sie nicht richtig warm oder blubbert verdächtig? Dann heißt es: nicht abwarten, sondern sofort handeln!
Informiere deinen Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend schriftlich – am besten per E-Mail oder mit einem Foto per WhatsApp, sodass du einen Nachweis hast. Bei einem Heizungsausfall im Winter hast du nämlich ein Recht auf schnelle Abhilfe.
Als Faustregel gilt: Wird die Mindesttemperatur von 20-22 Grad tagsüber an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht erreicht, liegt ein Mietmangel vor. Reagiert dein Vermieter nicht oder nur sehr langsam, kannst du die Miete mindern. Je nach Schwere des Problems sind zwischen 20 und 70 Prozent Mietminderung möglich – bei komplettem Ausfall im tiefsten Winter wurden sogar schon 100 Prozent anerkannt.
Wichtig ist aber: Kündige die Mietminderung vorher schriftlich an und dokumentiere die niedrigen Temperaturen mit Fotos und einem Temperaturprotokoll. Bei zu hoher oder unberechtigter Minderung riskierst du sonst die Kündigung.
Eingefrorene Wasserleitungen können innerhalb kürzester Zeit zu einem teuren Albtraum werden. Platzt ein Rohr, drohen massive Wasserschäden – und als Mieterin oder Mieter haftest du unter Umständen mit.
Deine Pflicht ist es, durch ausreichendes Heizen das Einfrieren von Leitungen zu verhindern. Besonders kritisch wird es bei längerer Abwesenheit: Fährst du in den Urlaub oder bist aus anderen Gründen länger nicht zu Hause, darfst du die Heizung keinesfalls komplett abstellen. Stelle mindestens 15 Grad ein – die Frostschutzeinstellung (oft mit einem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet) reicht bei sehr tiefen Minusgraden meist nicht aus.
Alternativ kannst du bei längerer Abwesenheit das Wasser aus gefährdeten Leitungen ablassen oder jemanden bitten, regelmäßig nach der Heizung zu schauen. Informiere in jedem Fall deinen Vermieter über deine Abwesenheit – das entlastet dich im Schadensfall.
Schnee und Eis bedeuten auch: Jemand muss räumen und streuen. Aber wer genau? Das hängt davon ab, was in deinem Mietvertrag steht. Grundsätzlich ist zunächst der Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber wirksam auf die Mieter:innen übertragen – allerdings nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Ein bloßer Verweis auf die Hausordnung oder ein nachträglich aufgehängter Räumplan reichen nicht aus.
Bist du zum Winterdienst verpflichtet, gelten in den meisten Gemeinden folgende Zeiten: werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr. Bei starkem Schneefall kann es sein, dass du mehrmals täglich räumen musst. Geräumt werden muss ein etwa 1 bis 1,20 Meter breiter Streifen auf dem Gehweg. Als Streugut sind Sand, Splitt oder Granulat erlaubt – Streusalz ist in vielen Städten verboten.
Wichtig: Kommst du deiner Räumpflicht nicht nach und jemand stürzt, haftest du für den entstandenen Schaden. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar. Bei Krankheit oder Urlaub musst du selbst für Vertretung sorgen.
Die gute Nachricht: Auch bei kalten Temperaturen lassen sich Heizkosten deutlich senken – und das mit einfachen Mitteln, die nichts oder nur wenig kosten.
Heizkörper freihalten und entlüften: Stelle sicher, dass Möbel mindestens 30 Zentimeter Abstand zur Heizung haben und Vorhänge nicht darüber hängen. Gluckert die Heizung oder wird nicht gleichmäßig warm? Dann entlüfte sie – das spart bis zu 15 Prozent Energie.
Türen schließen, Rollläden runter: Halte Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen. Abends helfen heruntergelassene Rollläden oder zugezogene Vorhänge, Wärmeverluste über die Fenster zu reduzieren.
Jedes Grad zählt: Mit jedem Grad weniger Raumtemperatur sparst du rund 6 Prozent Heizkosten. Statt 22 Grad im Wohnzimmer reichen oft auch 20 Grad – mit warmem Pullover bleibt es trotzdem gemütlich.
Warmwasser clever nutzen: Kurz duschen statt baden spart richtig Geld. Ein Sparduschkopf (ab 20 Euro) reduziert den Warmwasserverbrauch um bis zu 20 Prozent, ohne dass du auf Komfort verzichten musst.
Steffi Mersmann ist Redakteurin im Content Team und versorgt euch mit aktuellen Infos zum Mieten und Vermieten. Seit über 10 Jahren bei ImmoScout24, kennt Steffi alle Tricks und Fallstricke rund um die Immobiliensuche und hat zuvor als Produktmanagerin an den verschiedensten ImmoScout24-Features mitgearbeitet, von der ersten Google Maps-Einbindung bis zum Makler-Branchenbuch.
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