Die Legalisierung von Cannabis stellt auch das Zusammenleben in Miethäusern vor neue Herausforderungen. Viele Verbote fallen weg. Dennoch dürfen – ähnlich wie beim Rauchen – bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.

Die einen jubeln, andere schütteln die Köpfe. Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Jede volljährige Person darf bis zu drei Pflanzen in der Wohnung anbauen. Vermietende müssen das hinnehmen; nur unter bestimmten Voraussetzungen können sie den Konsum einschränken. 



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Welche Rechte haben Mietende?

Rauchen in der Mietwohnung zählt in der Regel zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dazu gehören auch Rauchen auf dem Balkon, am offenen Fenster oder auf der Terrasse. Gleiches gilt nun für den Konsum von Cannabis. Dennoch darf die Freude über neue Freiheiten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht einfach wegpusten.

Es ist Mieter:innen erlaubt, Cannabis-Pflanzen in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten anzubauen. Vorausgesetzt sie sind 18 Jahre alt und haben seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Des Weiteren müssen sie die Regeln des Jugendschutzes einhalten. Denn Cannabis-Pflanzen dürfen nur – laut Bundesministerium für Gesundheit – in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden.

Wenn Nachbar:innen der Geruch von Cannabis stört ...

Nicht nur den Kindern, sondern auch den Bedürfnissen der Nachbar:innen sollte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Allerdings können sie sich besser zur Wehr setzen. Sobald sie sich im Gebrauch ihrer Wohnung stark beeinträchtigt fühlen, weil es ringsum stark nach Cannabis riecht, können sie aktiv werden. 

Zunächst sollten Betroffene das Gespräch mit den Verursacher:innen und den Vermieter:innen suchen. Bleibt der Erfolg aus, ist unter Umständen sogar eine Mietminderung gerechtfertigt. Ob das so ist, und in welcher Höhe sollte allerdings vorher mit einem Anwalt besprochen werden.


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