Wer aufgrund des Corona-Lockdowns plötzlich kein Geld mehr verdient, durfte Mietzahlungen für April, Mai und Juni dieses Jahres aussetzen ohne dabei eine fristlose Kündigung wegen Verzugs zu befürchten. Dafür gab es einen erweiterten Kündigungsschutz. Doch was als Entlastung klingt, kann richtig teuer werden.



Vermeintlich gute Nachrichten hingegen schien es für Mietende zu geben, die sich über einen erweiterten Kündigungsschutz freuen können. Der Bundestag hatte im März beschlossen, dass die Aussetzung von Mietzahlungen der Monate April bis Juni nicht zu einer fristlosen Kündigung führen darf, wenn eine Zahlung bis Juni 2022 erfolgt. Für diesen Aufschub muss nachgewiesen sein, dass die Corona-Pandemie Grund für die Zahlungsschwierigkeiten sind. Das kann beispielsweise in Form der Offenlegung von Verdienstausfällen geschehen.

Normalerweise können Vermieter ein Mietverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen die ganze, einen „nicht unerheblichen“ Teil der Miete nicht zahlt oder Mietschulden in Höhe von zwei Monatsmieten anhäuft.

Doch die Mietstundung sollte nicht mit einem Mieterlass verwechselt werden, wie Immobilienfachleute in der Tageszeitung Neues Deutschland warnen. Tatsächlich sollte man sich in Anbetracht der Verzugszinsen besser zweimal überlegen, ob man den erweiterten Kündigungsschutz unbedingt nutzen möchte.

Effektive Mehrkosten von über 15 Prozent möglich

Zwar darf der Vermieter nicht kündigen, doch die Berechnung von Verzugszinsen für verspätete Mietzahlungen sind ihm erlaubt.

Die Verzugszinsen leiten sich aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Basiszinssatz ab. Dieser wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei -0,88 Prozent. Bei Gewerbeimmobilien darf der Zinssatz 9 Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Er beträgt also 8,2 Prozent. Bei einem Verzug von zwei Jahren bedeutet das bei einer Gewerbeimmobilie mit einer Monatsmiete von 3.000 Euro nach zwei Jahren eine zusätzliche Belastung von fast 1.500 Euro, wenn man den zeitlichen Rahmen des   erweiterten Kündigungsschutzes voll ausschöpft.

Die hier dargestellte Grafik ist ein Extremfall. Wir empfehlen dringend das direkte Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, wenn noch nicht geschehen. Auf die Zinsen unseres Beispiels sollte man es durch Nichtzahlung besser nicht ankommen lassen.




Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.