Wer beim Einzug der neuen Wohnung einen frischen Anstrich verpassen möchte, steht vor der Wahl: Selber machen oder einen Maler ranlassen?

Einen professionellen Maler zu engagieren, der die Wohnung streicht, das ist eine Investition: Die fachgerechte Arbeit eines Handwerkers kostet nicht wenig. Es fallen nicht nur Materialkosten an. Gleichzeitig gibt es im Baumarkt um die Ecke alles, was für einen neuen Anstrich gebraucht wird, inklusive Anleitungen und Beratung. Um Geld zu sparen, greifen viele selber zu Pinsel und Farbroller. Manchmal geht diese Rechnung jedoch nicht auf.


Wann ein Maler eine sinnvolle Investition sein kann



Wer nicht aufs Budget achten muss, braucht sich über Handwerkerrechnungen in der Regel keine Sorgen zu machen und lässt die Profis ran. Doch auch der Normalverdiener gerät manchmal in Situationen beim Um- oder Einzug, die das Engagement eines Malers sinnvoll erscheinen lassen.

Wer umzieht, muss häufig in zwei Wohnungen gleichzeitig renovieren: Die alte muss im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Dazu gehören vielerorts auch frisch gestrichene Wände und intakte Lackierungen an den Innenseiten von Fenstern und Türen. Und die neue Wohnung soll ebenfalls glänzen. Je nach Zustand der Räume kann die Renovierung der neuen Bleibe viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen. Schließlich will man sich den Aufwand nicht alle Tage leisten.


Was kostet dein Umzug?

Wohnfläche

ca.

Entfernung

ca. km

1 Person

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3 Personen

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10 Personen

1 Zimmer

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Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Sonderwünsche und Zeitmangel

Malerarbeiten

Es ist sehr hilfreich, wenn ein Maler die neue Wohnung streicht – während Sie sich um den Umzug kümmern und die Renovierung der alten Wohnung vorbereiten. Vor allem bei besonderen Ansprüchen, etwa Anstrichen, die eine komplizierte Technik erfordern. Überhaupt will Malen gelernt sein: Ein Fachmann arbeitet so, dass streifige Wände und jahrelanges Ärgern ausbleiben. Und das auch in Wohnungen mit vielen Wand- und Decken-Quadratmetern, deren Anstrich im Alleingang mitunter Tage oder gar Wochen kosten würde. Ein gelernter Maler streicht sie in einem Bruchteil der Zeit.

Festgelegte Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

In Mietverträgen lässt sich meistens eine Klausel zu Renovierungsarbeiten finden. Diese werden als Schönheitsreparaturen bezeichnet, da vergleichsweise nur kleine Arbeiten durchgeführt werden müssen. Der aktuelle Mieter erklärt sich mit dem abschließen des Vertrages dazu bereit, die vorgeschriebenen Aufgaben während seiner Mietdauer zu erledigen. Dazu gehören unter anderem Malerarbeiten, welche selbst oder vom professionellen Maler erledigt werden können. Manche Vermieter setzen beim Auszug der Mieter das Anstreichen der Wände mit weißer Farbe voraus. Dies sollte immer im Einzelfall geklärt werden, denn es könnte sein, dass ein Überstreichen der alten Farbe als nicht nötig angesehen wird. Dadurch spart sich der Umziehende zusätzliche Arbeiten oder die Kosten für einen Maler und kann die gewonnene Zeit in die Renovierung seiner neuen Wohnung investieren. Des Weiteren fällt der Anstrich von Heizungskörpern, Fenstern und Türen im Innenraum ebenfalls unter die Klausel der Schönheitsreparaturen, wenn dies durch ein Abblättern der Farbe oder ähnliches notwendig geworden ist. Sollten sich in den Wänden Löcher befinden, welche durch Bohrarbeiten entstanden sind, müssen diese mit einem geeigneten Putz wieder versiegelt werden. Damit nicht mehr Arbeit verrichtet wird, als im Vertrag geregelt ist, sollte darauf geachtet werden, dass sich das Streichen oder Lackieren von Fenster und Türen nur auf den Innenraum beziehen. Arbeiten an der Außenfassade oder an Mauern fallen ebenfalls nicht unter die zu verrichtenden Reparaturaufgaben des Mieters. Zusätzlich müssen verlegte Teppiche weder gereinigt noch neu verlegt oder Parkettböden abgeschliffen und geölt werden.

Erstattung von Renovierungskosten bei einem berufsbedingten Umzug

Findet ein Umzug aus beruflichen Gründen statt, können die Kosten für diesen von der Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten vom Maler oder anderen Handwerkern werden als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bezeichnet und müssen beim Finanzamt schriftlich belegt werden. Ausgaben für die Besichtigung von Wohnungen, Umzugsvorbereitungen oder den Transport des Hausrats können ebenfalls geltend gemacht werden wie Maklergebühren oder die Anschaffungskosten für einen Kochherd oder Öfen. Zusätzlich darf jeder Steuerzahler einmal pro Umzug die sogenannte Umzugskostenpauschale in seiner Steuererklärung nutzen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für Schönheitsreparaturen wie das Engagieren eines Malers, das fachgerechte Anbringen von Lampen, Küchen und anderen Elektrogeräten oder aber Trinkgelder für die Helfer während eines Umzugs. Bestehen Unklarheiten bezüglich der Werbekosten oder der Umzugskostenpauschale kann das Finanzamt zurate gezogen werden.

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