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Seit der Coronapandemie  dürfen viele Arbeitnehmer zu Hause arbeiten. Wer jetzt eine neue Wohnung sucht, liebäugelt deshalb vielleicht damit, gleich einen Raum mehr einzuplanen. Das musst du beachten.

Seit der Corona-Pandemie gehen rund 44 % der Deutschen, zumindest teilweise von unterwegs oder von zuhause aus ihrer Arbeit nach. Das ergab eine Befragung im Auftrag des Beratungsunternehmens PWC.

Zwar gab es vonseiten der Politik Gesetzesentwürfe für Rechtsanspruch auf Homeoffice. Allerdings sind diese bisher nicht weitergetrieben. Sowohl die Gewerkschaften als auch der Digitalverband Bitkom sehen das gesetzliche Recht als problematisch an, da Heimarbeit bei vielen Berufsgruppen wie Pflege- oder Logistikkräften nicht möglich ist. Rund 14 Prozent arbeitet überwiegend oder ausschliießlich von zuhause aus, so die Umfrage von PWC.


Was muss mein Arbeitgeber erlauben?

Inzwischen haben sich viele an das Arbeiten von zuhause gewöhnt. Ob du trotzdem ein Anrecht hast, musst du mit deinem Chef selbst verhandeln.

Dafür gibt es einige Chancen

  • Du hast eine chronische Krankheit aufgrund derer du zur Risikogruppe zählst
  • In deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ist festgelegt, dass du Anrecht auf Arbeit von zuhause hast.
  • Da sich die Abläufe nun erprobt haben, ist die Frage nach Homeoffice kaum mehr ungewöhnlich. Da in vielen Bereichen Fachkräfte gesucht werden, sind auch viele Unternehmen sehr entgegenkommend. Laut einer Umfrage der Arbeitsrechtsexperten Wittig Ünalp Rechtsanwälte im Mai bieten nur 11 Prozent der Unternehmen keine Heimarbeit mehr an.
  • Selbst verhandeln: Es zeigt sich, dass viele Unternehmen gute Erfahrungen mit dem Homeoffice gemacht haben. Solche Unternehmen, die großzügige Homeoffice-Regelungen schaffen könnten, aber es nicht tun, müssen mit Widerstand rechnen: Der Computerhersteller Apple will seine Mitarbeiter wieder für 3 Tage ins Büro zwingen. Es gab es einen offenen von der Belegschaft mit breitem Medienecho. Das zeigt: Wer Fachkräfte halten will, sollte großzügig sein.

Arbeitszimmer oder nur Schreibtisch?

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir teilen wir sie auf: in eine praktische und eine finanzielle Seite.

Rein praktisch betrachtet ist das Homeoffice in einem eigenen, abgegrenzten Raum das Nonplusultra, vor allem für diejenigen, die wirklich den ganzen Tag arbeiten und vielleicht auch einmal abends oder am Wochenende Dinge erledigen müssen. Wenn du eine Wohnung oder ein Haus suchst, das ein separates Arbeitszimmer besitzt, triffst du eine zukunftssichere Entscheidung. Das ist wichtig für Paare, bei denen beide im Homeoffice arbeiten, und besonders wichtig, wenn du Kinder hast oder dir welche wünscht. Denke nur an den Trubel, der sich bei kleinen Kindern und deren Besuch nie vermeiden lässt.

Nur wenn eine Tür das Homeoffice vom privaten Teil deiner Wohnung trennt, kannst du die wichtige Grenze zwischen Arbeit und Freizeit ziehen und dich aus dem Alltagslärm ausklinken. Das ermöglicht dir übrigens auch umgekehrt, in deiner Freizeit nicht ständig an die Arbeit zu denken – vorausgesetzt du verschließt auch das Diensthandy im Homeoffice.


Wie richte ich mir das Arbeitszimmer ein?

Du hast eine neue Wohnung gefunden, die nun auch einen Extraraum für ein Homeoffice besitzt? Gratuliere! Sofern du mehrere Räume dafür zur Auswahl hast, wähle für das Homeoffice am besten eine Ausrichtung nach Ost oder Süd-Ost: So profitierst du von viel Licht, bleibst aber am Nachmittag von großer Sommerhitze verschont.

Richte deinen Schreibtisch so ein, dass du immer genügend seitliches Licht hast, aber nicht direkt in die Sonne schauen musst – das erleichtert auch die Ablesbarkeit des Bildschirms.

Achte auf genügend Wandflächen für Büromöbel. Im Dachgeschoss sorgt ein hoher Kniestock für den nötigen Platz, um niedrige Aktenschränke und Sideboards zu stellen.

Solltest du kein eigenes Arbeitszimmer haben, ist eine Arbeitsecke ein guter Kompromiss: Ideal ist, wenn du sie auch durch Möbel (Raumteiler, Regale, zur Not einen Paravent) vom privaten Bereich des Raums abtrennen kannst. Aber vermeide möglichst eine Arbeitsecke im Schlafzimmer. Dieser Raum sollte allein dem Rückzug, der Ruhe und Erholung dienen.


Homeoffice: steuerliche Vorteile

Will man die höheren Kosten für eine größere Wohnung mit der besseren steuerlichen Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers gegenrechnen, kommt es auf Einkommen und persönlichen Steuersatz, Kosten der Wohnung, Größe des Arbeitszimmers und eventuelle Zuschüsse deines Arbeitgebers an.

Damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Dein Homeoffice muss ein abgegrenzter eigener Raum sein, der als Büro bzw. für die berufliche Tätigkeit eingerichtet ist und der ausschließlich oder nahezu ausschließlich als Arbeitszimmer dient (AZ GrS 1/14). Ein Bett, ein Schuhschrank oder ein Fernseher können für die Anerkennung also schädlich sein. Sind die Bedingungen erfüllt, gibt es zwei Stufen der Akzeptanz durch das Finanzamt:

 

  1. Du kannst sämtliche Kosten  als Werbungskosten geltend machen wenn der Schwerpunkt deiner Tätigkeit im Homeoffice liegt – also die für den Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten dort ausgeübt werden. Dazu gehören etwa: der Anteil der Miete und der Nebenkosten, der auf das Homeoffice entfällt (also zum Beispiel die Miete für 15 Prozent der Gesamtwohnfläche). Eigentümer können flächenmäßig anteilige Finanzierungskosten, Nebenkosten, Grundsteuer und Reparaturkosten ansetzen, Mieter auch anteilige Stromkosten, Versicherungsbeiträge, Renovierungskosten. Außerdem natürlich die direkten oder anteiligen Kosten wie Büromöbel und beruflich genutzte IT, abgeschrieben über die Nutzungszeit.
  2. Wenn du nur tageweise das Homeoffice nutzt, weil dein Arbeitgeber dir für bestimmte Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, greift die in der Corona-Zeit eingeführte und jetzt entfristete Homeoffice-Pauschale. Sie wird ab 2023 auf 6 Euro pro Tag erhöht und auf maximal 210 Tage im Jahr ausgeweitet.

Rein praktisch profitiert jeder von einem Homeoffice, finanziell lohnt sich dies meist nur für diejenigen, deren Arbeitszimmer voll steuerlich anerkannt wird, insbesondere deshalb, weil für jeden Tag im Homeoffice die Pendlerpauschale nicht genutzt werden kann.


Regeln für Selbstständige

Bist du selbstständig und du erledigst die gesamte Arbeit in deinem Arbeitszimmer, ist der Nachweis meist einfacher als bei Arbeitnehmern. Als Selbstständiger kannst du dann sämtliche anteilsmäßige Kosten des Arbeitszimmers als Betriebsausgaben absetzen. Für dich käme auch ein externes Arbeitszimmer oder ein Platz in einem Coworking-Space infrage: Die Kosten dafür kannst du vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.


Zwei oder mehr Menschen im Homeoffice

Für zwei Personen sind zwei Arbeitszimmer natürlich ideal. Falls der Platz dafür nicht reicht, kann eine separate Arbeitsecke für denjenigen Sinn machen, der nur ab und zu von Zuhause aus arbeitet. Oder beide Partner nutzen dasselbe Arbeitszimmer. Dann kann jeder Nutzer Werbungskosten bis 1.250 Euro absetzen – sofern er oder sie abzugsberechtigt ist. Der Bundesfinanzhof erlaubt seit einigen Jahren einen personenbezogenen Abzug. Wohlgemerkt handelt es sich dabei um keine Pauschale, sondern einen Maximalbetrag. Die Kosten müssen einzeln belegt werden.


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Homeoffice erlaubt: Was trotzdem dagegen spricht

In einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom aus den Monaten Oktober und November 2020 freuen sich 80 beziehungsweise 76 Prozent der Befragten über weniger Stress beziehungsweise einen Zeitgewinn, weil der Arbeitsweg entfällt. Auch die Wohnungssuche in einer bezahlbaren Gegen macht Sinn. Möglicherweise muss man ab und zu pendeln, aber halt nicht jeden Tag.

59 Prozent halten die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für besser, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Allerdings arbeitet hier auch ein Drittel länger als im Büro.

Homeoffice reduziert aber auch soziale Kontakte. 55 Prozent beklagen den geringen Kontakt zu Kollegen. 21 Prozent haben Schwierigkeiten damit, ihr Privatleben vom Job abzugrenzen.

Im „Hoffice“ – der Begriff beschreibt das verschmolzene Home und Office und wurde gerade zu einem der Trendwörter 2021 des „Zukunftsinstituts“ gekürt – scheint dies zu den größten Herausforderungen zu gehören. Kannst du dich so gut abgrenzen, dass sich Familie/Freizeit und Arbeitszeit nicht vollkommen vermischen? Deshalb ist es besser, wenn du mit deinem Arbeitgeber fürs Homeoffice eine Kernarbeitszeit festlegst, an die du dich auch hältst. Dass du die Arbeitszeit erfasst, sollte sowieso selbstverständlich sein. In der Bitkom-Umfrage wünschen sich die wenigsten, ausschließlich von zu Hause zu arbeiten. Die richtige Mischung aus Präsenz- und Homeoffice-Arbeit scheint also der Schlüssel zum Erfolg zu sein.    

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).

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Häufig gestellte Fragen


Wie richte ich mein Homeoffice ein?

Wähle für das Homeoffice am besten ein Zimmer mit Fenster nach Osten oder Süd-Osten: So profitierst du von viel Licht, bleibst aber am Nachmittag von großer Sommerhitze verschont. Richte deinen Schreibtisch so ein, dass du immer genügend seitliches Licht hast, aber nicht direkt in die Sonne schauen musst.

Achte auf genügend Wandflächen für Büromöbel. Im Dachgeschoss sorgt ein hoher Kniestock für den nötigen Platz, um niedrige Aktenschränke und Sideboards zu stellen.

Solltest du kein eigenes Arbeitszimmer haben, ist eine Arbeitsecke ein guter Kompromiss: Ideal ist, wenn du sie auch durch Möbel vom privaten Bereich abtrennen kannst. Vermeide möglichst eine Arbeitsecke im Schlafzimmer, da dies allein dem Rückzug, der Ruhe und Erholung dienen sollte.

Welche Gesetze gibt es zum Homeoffice

Der Entwurf des neuen Mobile-Arbeit-Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil sieht vor, dass der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers auf Homeoffice mit diesem erörtern und eine Ablehnung begründen muss. Macht er das nicht, erhält der Arbeitnehmer maximal sechs Monate Homeoffice zugebilligt. Das Gesetz wurde noch nicht beraten und kann sich daher auch noch ändern.

Homeoffice und Corona: Gibt es Kompensationen?

ro Tag im Homeoffice kannst du für 2020 und 2021 fünf Euro pauschal als Werbungskosten geltend machen – bis zu insgesamt 600 Euro im Jahr. Damit sind also maximal 120 Tage jährlich absetzbar. Zu merklichen steuerlichen Erleichterungen kommt es erst, wenn die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro überschritten wird.

​Was sind die finanziellen Vorteile vom Homeoffice

Rein praktisch profitiert jeder von einem Homeoffice, finanziell lohnt sich dies meist nur für diejenigen, deren Arbeitszimmer voll steuerlich anerkannt wird, insbesondere deshalb, weil für jeden Tag im Homeoffice die Pendlerpauschale nicht genutzt werden kann.

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