Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die er verursacht, soweit diese über eine normale Abnutzung hinausgehen. Einen Schaden an seinem Mobiliar muss er selbst bezahlen, wenn der Vermieter diesen nicht verschuldet hat.


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Kosten

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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Ein Sprung im Waschbecken oder ein Fleck im Teppichboden ist schnell passiert. Eine Unachtsamkeit kann einem teuer zu stehen kommen. Es ist deshalb empfehlenswert sich für derartige Schäden abzusichern.

Verpflichtung im Mietvertrag

Der Abschluss einer Versicherung ist stets freiwillig. Auch für den Mieter besteht keine Verpflichtung. Eine mietvertragliche Vereinbarung nach der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, ist unwirksam.

Allerdings muss der Mieter einen Schaden, den er verursacht hat, ersetzen. Er haftet außerdem für Besucher, Personen, die in seinem Haushalt lebende Personen oder Haustiere. Wurde die Waschmaschine nicht richtig angeschlossen oder fällt eine Kerze um, entstehen oft erhebliche Schäden.

Ausreichenden Versicherungsschutz prüfen

Mietschäden sind bei den meisten Haftpflichtversicherungen enthalten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte dies dennoch bei Vertragsabschluss geprüft werden. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch vereinbart werden. In den Vereinbarungen der Versicherungen wird meist zwischen Sach- und Personenschäden und Mietschäden unterschieden. Die Deckungssumme bei Mietschäden wird dabei oft niedriger angesetzt. Der Mieter sollte sich vorab mit Blick auf das Mietobjekt beraten lassen.

Flächen außerhalb der Wohnräume, wie Garagen oder ein Garten werden in den Versicherungspolicen vielfach ausgeschlossen.  Bei jedem Abschluss eines neuen Mietvertrages sollte geprüft werden, dass das gesamte Mietobjekt vom Versicherungsschutz umfasst wird.                                                                                         

Welche Schäden werden vom Vermieter bereits abgedeckt

Üblicherweise hat der Immobilieneigentümer für sein Haus eine Brandversicherung und eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Sach- und Haftpflichtversicherungen sind als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar.

Durch Prüfung und Abgleich der Versicherungen kann der Beitrag eventuell gesenkt werden. Der Vermieter hat dem Mieter Auskunft zu erteilen und ihm auf Anfrage Einblick in die Unterlagen zu gewähren. Überschneidungen kann es zum Bespiel bei den Verkehrssicherungspflichten geben. Dazu gehören die Räum- und Streupflicht im Winter sowie die Gehsteigreinigung im Sommer.

Auch bei der Glasversicherung ist eine Abstimmung empfehlenswert. Vor allem Wintergärten und große Glasflächen müssen in der Regel gesondert versichert werden. Eine solche Versicherung kann vom Vermieter oder vom Mieter abgeschlossen werden. Die Frage ist am besten bereits beim Mietvertragsabschluss zu klären.                                                                                         

Hausrat muss separat versichert werden

Das Eigentum des Mieters muss separat durch eine Hausratversicherung abgesichert werden. Werden bei einem Wasserschaden die Möbel des Mieters beschädigt, werden diese von einer Hausratversicherung ersetzt. Auch eine Rechtsschutzversicherung muss separat abgeschlossen werden.                                                                                

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