Wer bei einem Umzug den Wohnort wechselt, muss sein Auto ummelden. Seit 2015 können Fahrzeughalter dabei Zeit und Geld sparen. Wie erfahren Sie hier:
Neu ist, dass Autofahrer ihr gewohntes Kennzeichen bei einem Umzug bundesweit mitnehmen können. Eine Kfz-Ummeldung, ist also einfacher denn je.
Jedes Jahr wechseln Hunderttausende Autobesitzer ihren Wohnort. Damit brauchen sie für ihren Wagen ein neues Kennzeichen. Und das bedeutet, sie müssen ihr Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle ummelden. Daran hat sich auch mit der zum Jahresanfang 2015 in Kraft getretenen Neuregelung nichts geändert.
Seit dem 1. Januar 2015 funktioniert das Auto ummelden in allen Bundesländern einfacher und günstiger.
Was zuvor schon in einigen einzelnen Bundesländern eingeführt worden war – zum Beispiel in Bayern und Schleswig-Holstein – ist nun in ganz Deutschland möglich: Wer über Länder- und Zulassungsgrenzen hinweg umzieht, kann sein bisheriges Kennzeichen behalten.
Autofahrer, die etwa von Hamburg ins Umland nach Schleswig-Holstein oder Niedersachsen ziehen, können ihr „HH“ also am Wagen lassen und müssen es nicht gegen ein „PI“, „WL“ oder „OD“ umtauschen. Auf die Kfz-Versicherung hat die Neuregelung keinen Einfluss.
Entscheidend für die Höhe der Versicherungsprämie bzw. die Schadensklasse bleibt der Wohnort. Wer also den umgekehrten Weg antritt, und von Pinneberg nach Hamburg zieht, darf zwar sein „PI“ behalten, muss aber genauso viel für die Kfz-Versicherung zahlen wie ein Autofahrer mit dem teureren „HH“ auf dem Nummernschild.
Wenn Sie nach dem Umzug lieber das Kennzeichen des neuen Wohnorts an Ihrem Auto oder Motorrad haben möchten, steht Ihnen das selbstverständlich frei. In diesem Fall müssen Sie neben den Gebühren für die Auto-Ummeldung, (im bundesweiten Durchschnitt etwa 26 Euro) auch noch Kosten für das neue Nummernschild einrechnen, die bei etwa 30 Euro liegen. Sie können sich übrigens Ihr Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Vorfeld reservieren.
Informieren Sie sich frühzeitig, welche Kfz-Zulassungsstelle für Ihre Stadt bzw. Ihren Bezirk zuständig ist, und lassen Sie sich gegebenenfalls einen Termin fürs Auto ummelden geben.
Sparen Sie beim Umzug. Nutzen Sie dazu am Besten unseren Umzugsvergleich Rechner.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
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5 Zimmer
6 Zimmer
7 Zimmer
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10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Für das Ummelden des Fahrzeugs ist nach der Neuregelung weiterhin ein Behördengang, in der Regel zur Kfz-Zulassungsstelle, notwendig.
Mittlerweile bieten aber eine ganze Reihe von Kommunen ein vereinfachtes Verfahren an, sodass man das Auto gleichzeitig mit dem Wohnsitz beim Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt ummelden kann.
Unabhängig vom Verfahren müssen Sie die folgenden Unterlagen zur Auto-Ummeldung mitbringen:
- Kennzeichen (sofern ein neues Schild gewünscht ist)
- Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbescheinigung (eVB)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (ergibt sich normalerweise aus dem Fahrzeugschein)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Ausgefüllter Zulassungsantrag
Außerdem sollten Sie sich vor dem Auto ummelden nach der Höhe der Bearbeitungsgebühr am Zulassungsort erkundigen und entsprechend Bargeld mitbringen.
Sollten Sie Ihr Auto nicht um-, sondern gleich abmelden, gelten diese Regelungen.
Damit Sie auch in den immer zahlreicheren Umweltzonen verschiedener Städte freie Fahrt haben, muss Ihr Auto mit einer Umweltplakette (Feinstaubplakette) ausgestattet sein. Da auf der Feinstaubplakette das Kennzeichen vermerkt wird, müssen Sie sich beim Wechsel des Kennzeichens auch eine neue Umweltplakette ausstellen lassen.
In vielen Städten ist ein Parkausweis beziehungsweise eine Parkplakette für Anwohner erforderlich, um in einem Wohngebiet parken zu dürfen. Mit dem Umzug wird die Parkerlaubnis für den bisherigen Wohnstandort hinfällig.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Sie an Ihrem neuen Wohnsitz eine Plakette benötigen und wie sie zu beantragen ist.
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