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Der Baukredit ist unterschrieben, doch plötzlich kommt alles anders: Dein Bauprojekt wird verschoben, oder du benötigst weniger Geld als geplant. Klingt erst einmal harmlos, kann aber teuer werden! Die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung kann dich schnell mehrere Tausend Euro kosten. Erfahre hier, warum Banken diese Gebühren verlangen, wie sie berechnet werden und vor allem, wie du sie vermeiden kannst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Nichtabnahmeentschädigung ist eine Vertragsstrafe, die Banken erheben, wenn ein Baukredit oder Teile davon nicht wie vereinbart in Anspruch genommen werden.

  • Sie wird anhand des Zinsschadens der Bank berechnet, wobei Faktoren wie die Kreditsumme, der Zinssatz und die Restlaufzeit eine Rolle spielen.

  • Um diese Kosten zu vermeiden, solltest du Baukreditverträge nur dann abschließen, wenn du sicher bist, die volle Summe zu benötigen. Alternativ können vertragliche Klauseln zur Teilabnahme oder flexible Fristen helfen.

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  • Definition: Was ist die Nichtabnahmeentschädigung?

    Die Nichtabnahmeentschädigung ist eine finanzielle Strafe, die Kreditgeber:innen erheben, wenn ein Baukredit oder Teile davon nicht wie vereinbart abgerufen werden. Der Grund dafür liegt in der Art und Weise, wie Banken Kredite kalkulieren. Bei der Vergabe eines Kredits geht die Bank davon aus, dass sie über die Laufzeit hinweg regelmäßige Zinseinnahmen erzielt. Wird der Kredit nicht abgerufen, entgehen der Bank diese Zinseinnahmen, wodurch ein finanzieller Schaden entsteht. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dazu, diesen Verlust auszugleichen.

    hint
    Wenn du den Kredit nicht brauchst

    Für dich als Kreditnehmer:in bedeutet das, dass eine Vertragsunterzeichnung immer wohlüberlegt sein sollte. Denn auch wenn du den Kredit nicht nutzt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung bestehen.

    Wann fällt die Nichtabnahmeentschädigung an?

    Die Nichtabnahmeentschädigung wird dann fällig, wenn ein Kreditvertrag rechtsgültig unterschrieben ist, die vereinbarte Kreditsumme jedoch nicht wie geplant in Anspruch genommen wird. Dies betrifft entweder den gesamten Kredit oder einen Teil davon. Häufige Gründe sind:
     

    • Abbruch des Bauprojekts: Persönliche oder finanzielle Gründe können dazu führen, dass ein Bauvorhaben nicht realisiert wird.
    • Eigenkapitalerhöhung: Du findest andere Finanzierungsquellen oder kannst mehr Eigenkapital einbringen, wodurch du weniger Kredit benötigst.
    • Scheitern des Immobilienkaufs: Probleme bei der Abwicklung des Kaufs, wie ein abgesagter Notartermin, können dazu führen, dass der Kredit nicht genutzt wird.
       

    Aufgepasst: Die Nichtabnahmeentschädigung kann auch bei einer Teilabnahme der Kreditsumme fällig werden. Wenn du beispielsweise nur 150.000 Euro von einem vereinbarten Kredit über 200.000 Euro abrufst, verlangt die Bank oft eine Entschädigung für die nicht genutzten 50.000 Euro.

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    Wie wird die Nichtabnahmeentschädigung berechnet?

    Die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung erfolgt auf Basis des finanziellen Schadens, den die Bank durch die nicht in Anspruch genommene Summe erleidet. Konkret spielen folgende Faktoren eine Rolle:

    • Die nicht abgerufene Kreditsumme: Je größer der Betrag, desto höher fällt die Entschädigung aus.
    • Der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz: Dieser wird herangezogen, um den Zinsverlust der Bank zu kalkulieren.
    • Die Restlaufzeit der Zinsbindung: Die Bank berechnet den Schaden für die Zeit, in der sie die Zinseinnahmen erwartet hätte.
       

    Ein Beispiel:
    Du hast einen Kreditvertrag über 200.000 Euro abgeschlossen, den du nicht abrufst. Der Zinssatz beträgt drei Prozent, und die Zinsbindung läuft über fünf Jahre. Der jährliche Zinsverlust beträgt also 6.000 Euro (200.000 Euro x 0,03). Multipliziert mit fünf Jahren ergibt sich ein Gesamtverlust von 30.000 Euro. Banken ziehen in der Regel noch eine Pauschale oder Verwaltungsgebühr ab, sodass du möglicherweise eine Entschädigung von rund 25.000 Euro zahlen musst. Vorsicht: Je nach Vertrag kann die Berechnung komplexer ausfallen, da Banken oft eigene Formeln verwenden. Deshalb lohnt es sich, die Klauseln genau zu prüfen.

    Expertenkommentar

    „Die Nichtabnahmeentschädigung kann Kreditnehmer:innen teuer zu stehen kommen, ist aber vermeidbar“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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    Welche Kosten kommen auf dich zu?

    Die Kosten der Nichtabnahmeentschädigung sind in erster Linie von der Höhe der nicht genutzten Kreditsumme und dem vereinbarten Zinssatz abhängig. Typischerweise bewegt sich die Entschädigung in einem Bereich von ein bis fünf Prozent der nicht abgerufenen Summe.

    Rechenbeispiel:

    • Nicht genutzte Kreditsumme: 100.000 Euro
    • Durchschnittlicher Zinssatz: 3 Prozent
    • Restlaufzeit: 10 Jahre
      Die Bank berechnet in diesem Fall einen Zinsverlust von 30.000 Euro. Je nach Vertrag könnten Verwaltungsgebühren die Kosten weiter erhöhen.
       

    Für dich als Kreditnehmer:in bedeutet dies, dass die Entschädigung schnell mehrere Tausend Euro betragen kann, insbesondere bei großen Kreditsummen.

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    Wie kannst du die Nichtabnahmeentschädigung vermeiden?

    Um hohe Kosten zu vermeiden, solltest du schon bei der Vertragsgestaltung vorsorgen. Folgende Tipps können dir helfen:

    1. Genau kalkulieren: Schließe einen Baukredit nur dann ab, wenn du sicher bist, die geplante Summe zu benötigen.
    2. Flexible Kreditvereinbarungen: Verhandle mit deiner Bank über Optionen wie eine Teilabnahme oder eine spätere Festlegung der Kreditsumme.
    3. Fristen beachten: Achte darauf, die im Vertrag vereinbarten Fristen für den Abruf der Kreditsumme einzuhalten. Diese sind oft flexibel gestaltbar, sofern du rechtzeitig kommunizierst.
    4. Gespräch suchen: Wenn sich deine finanzielle Situation ändert, solltest du frühzeitig mit deiner Bank sprechen, um mögliche Alternativen zu finden.
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    Tipp: Angebote vergleichen

    Manche Banken bieten spezielle Verträge ohne Nichtabnahmeentschädigung an, allerdings oft zu höheren Zinsen. Vergleiche hier genau, ob sich diese Option lohnt.

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    FAQ: Häufige Fragen zum Thema Nichtabnahmeentschädigung

    Wie hoch ist die Nichtabnahmeentschädigung?

    Die Entschädigung beträgt meist zwischen ein und fünf Prozent der nicht genutzten Kreditsumme. Die genaue Höhe hängt vom Zinssatz und der Laufzeit ab.

    Was passiert, wenn ich den Kredit nicht abrufe?

    In diesem Fall musst du eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen, da der Bank Zinseinnahmen entgehen. Die Entschädigung wird vertraglich geregelt.

    Kann ich die Nichtabnahmeentschädigung umgehen?

    Ja, durch präzise Planung und Verhandlungen mit der Bank kannst du die Entschädigung vermeiden oder reduzieren. Flexiblere Kreditbedingungen helfen ebenfalls.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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