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Seit dem 1. Juli 2021 hat die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle bisherigen KfW- und BAFA-Förderungen für Neubauten abgelöst. Was die neue Förderung bringt und wie du sie dir sicherst, liest du hier.

Ein KfW- oder BAFA-Kredit oder Zuschuss gehörte bisher zu eigentlich jeder Neubaufinanzierung dazu. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung wurden die Fördermaßnahmen neu gegliedert und vereinfacht. Durch die BEG – kurz für Bundesförderung für effiziente Gebäude – soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden nachhaltig gesenkt werden. Gebäude sollen zukünftig nicht nur weniger Energie verbrauchen, sie soll auch zunehmend aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

In Zukunft werden Nachhaltigkeit, Digitalisierung und der Einsatz erneuerbarer Energien eine immer größere Rolle beim Bauen spielen. Wer daran mitarbeitet, wird mit entsprechenden Fördergeldern belohnt.

Zwei gezeichnete Einfamilienhäuser

Drei Förderstufen

Eine Förderung im Neubaubereich ist an den Bau eines sogenanntes KfW-Effizienzhauses gebunden. Es gibt insgesamt drei Förderstufen: für ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus. Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz und desto höher die Förderung. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Förderungen möglich sind. Dabei können entweder ein Kredit und ein Tilgungszuschuss oder ein Zuschuss ohne Kredit beantragt werden.

tipp
Tipp

Die Förderung gibt es pro Wohneinheit. Das bedeutet, dass du beim Bau von zwei Wohneinheiten (Zweifamilienhaus, Haus mit Einliegerwohnung) die doppelte Förderung einstreichen kannst.

Effizienzhaus (Tilgungs-) Zuschuss in Prozent
je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Plus 25% von maximal
150.000 Euro Kreditbetrag/
förderfähigen Kosten
bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 40 20% von maximal
120.000 Euro Kreditbetrag/
förderfähigen Kosten
bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40
Erneuerbare-Energien-Klasse
oder Nachhaltigkeits-Klasse
22,5% von maximal
150.000 Euro Kreditbetrag/
förderfähigen Kosten
bis zu 33.750 Euro
Effizienzhaus 55
(bis 31.01.2022)
15% von maximal
120.000 Euro Kreditbetrag/
förderfähigen Kosten
bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55
Erneuerbare-Energien-Klasse
oder Nachhaltigkeits-Klasse
(bis 31.01.2022)
17,5% von maximal
150.000 Euro Kreditbetrag/
förderfähigen Kosten
bis zu 26.250 Euro

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)


Neu im BEG sind die Erneuerbare-Energien- und Nachhaltigkeits-Klassen für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40. Sie erhöhen sowohl den Kreditbetrag bzw. die Zuschussbemessungsgrundlage (um jeweils 30.000 Euro) als auch den Tilgungszuschuss (um jeweils 2,5 Prozent). Als Erneuerbare-Energien-Klasse gilt ein Haus, wenn mindestens 55 Prozent des Gebäudeenergiebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt wird. Verfügt das Gebäude über ein besonderes Nachhaltigkeitszertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle der KfW, gibt es ebenfalls einen Bonus.


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Du hast die Wahl: Kredit oder Zuschuss

Bisher gab es manche Förderprogramme entweder als Kredit oder als Zuschuss. Das ändert sich mit dem BEG: Jetzt hast du die Wahl, ob du lieber einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen reinen Zuschuss erhalten möchtest. Wenn du für dein Bauprojekt eine Finanzierung benötigst, ist der Kredit mit Tilgungszuschuss die richtige Wahl. Wenn du die Maßnahmen mit Eigenkapital finanzierst, kannst du dir den Zuschuss sichern.

Das konkrete Vorgehen ist unterschiedlich, je nachdem, ob du einen Zuschuss oder einen Kredit beantragen möchtest.

Kredit

Voraussetzung ist das Gespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW, also etwa der Bank, die deine Baufinanzierung übernimmt. Der Finanzierungspartner stellt den Förderantrag für dich. Ist die Förderung/der Kredit bestätigt, kannst du mit deinem Baupartner loslegen. Nach Fertigstellung erhältst du von ihm eine Durchführungsbestätigung, die der Finanzierungspartner bei der KfW einreicht – und du erhältst deinen Tilgungszuschuss.

Zuschuss

Planungs- und Beratungsleistungen kannst du schon vor der Beantragung des Zuschusses in Anspruch nehmen. Liefer- oder Leistungsverträge darfst du aber erst nach der Beantragung des Zuschusses im KfW-Onlineportal unterschreiben. Nach Fertigstellung musst du eine Durchführungsbestätigung ins Portal hochladen und erhältst auch bei dieser Variante deinen Zuschuss ausgezahlt.


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