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Um Kosten zu sparen, wollen viele Bauleute beim Hausbau selbst mit anpacken. Oder sie haben Kontakte zu Handwerksbetrieben, die bestimmte Arbeiten günstiger anbieten als der beauftragte Bauunternehmer. Was verlockend klingt, kann schnell zu Problemen führen – denn auch der Einsatz einer Fremdfirma gilt häufig als Eigenleistung. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten solltest, um Missverständnisse zu vermeiden und klare Vereinbarungen zu treffen.


Zu den Eigenleistungen zählen sowohl Arbeiten, die du selbst ausführst, als auch solche, die von Fremdfirmen erledigt werden. Ja, genau: Auch die Beauftragung einer Drittfirma wird vom Bauunternehmen oder Haushersteller als Eigenleistung betrachtet. Hier liegt die erste Herausforderung: Dein Bauunternehmen muss genau wissen, welche Arbeiten du selbst übernimmst bzw. von Fremdfirmen durchführen lässt. Ohne eine klare Abgrenzung der Leistungen des Bauunternehmens kann es schnell zu Problemen bei der Gewährleistung kommen.

Alles schriftlich festhalten

Lass dich nicht auf halbherzige, mündliche Absprachen – womöglich noch mit einem Subunternehmer deiner Baufirma – ein. Alle Absprachen sollten schriftlich festgehalten werden. Dabei reicht es nicht aus, nur die groben Arbeiten zu benennen. Vielmehr muss genau festgelegt werden, welche Vorarbeiten die Baufirma leistet und ab welchem Punkt du oder deine Handwerker:innen übernehmen. Wenn du zum Beispiel die Malerarbeiten selbst erledigen willst, musst du vorab klären, ob das Bauunternehmen dir bereits gespachtelte Wände übergibt oder ob du auch diese Arbeit übernimmst. Auch die Qualität der Vorarbeiten ist ein wichtiges Detail. Es macht nämlich einen Unterschied, ob du Trockenbauwände tapezieren oder streichen willst – dafür muss die Oberflächenqualität unterschiedlich sein.


Wer haftet?

Und wo solltest du die Absprachen niederschreiben? In der Baubeschreibung! Hier kann klar formuliert werden, wer welche Aufgaben übernimmt. Je detaillierter, desto besser. Im Zweifelsfall kannst du so nachweisen, welche Aufgaben die Baufirma und welche du selbst übernommen hast.

Ein oft vernachlässigter Punkt ist die Haftung. Wer haftet, wenn durch Eigenleistungen Schäden entstehen oder es zu Verzögerungen kommt? Hier empfiehlt es sich, frühzeitig eine:n Bausachverständige:n hinzuzuziehen, um auf der sicheren Seite zu sein. Kläre auch, wer bei Mängeln die Verantwortung übernimmt und ob du rechtlich abgesichert bist.


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Beispiel

Wie teuer Eigenleistungen ohne klare Absprachen werden können, zeigt ein Beispiel aus der Praxis. Ein Bauherr wollte die von ihm besorgten Sanitärmöbel auch selbst montieren. Bei der Montage des Waschbeckens übersah er, dass das Abflussrohr nicht sauber mit der Wand abschloss. Die Folge: Zwei Jahre lang tropfte Wasser in die Trockenbaukonstruktion, bis die Feuchtigkeit Wände und Böden erreichte und Schimmel verursachte. Die Beseitigung des Schadens kostete rund 100.000 Euro. Wer haftet dafür? Diese Frage wird derzeit vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) geklärt. Ein Fest für Sachverständige – vermeidbarer Stress für Bauleute und Handwerker:innen.



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Wann Eigenleistungen durchführen?

Ein häufiger Stolperstein bei Eigenleistungen ist die Einbindung in den Bauzeitenplan. Viele Bauunternehmen bestehen darauf, dass Eigenleistungen erst nach Abschluss ihrer eigenen Arbeiten ausgeführt werden. Dies kann für den Bauablauf ungünstig sein, verhindert aber spätere Streitigkeiten bei auftretenden Mängeln.

Eigenleistung: Was lohnt sich?

Du solltest auch wissen, was sich als Eigenleistung lohnt und was du dir zutraust. Finanzielle Vorteile bringen in der Regel Arbeiten, bei denen ein hoher Lohnkostenanteil, aber geringe Materialkosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Malerarbeiten, Bodenbeläge, Außenanlagen oder der Einbau einer Küche.


Bitte beachte, dass die vorliegenden Informationen keine rechtliche Beratung darstellen. Es können nicht alle individuellen Fälle abgedeckt werden. Im Falle eines konkreten Bedarfs an rechtlichem Rat für deine persönliche Situation empfehlen wir dringend, dass du dich an einen qualifizierten Anwalt oder Anwältin wendest.


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