Der Verkehrswert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Laut Gesetz wurde festgelegt, dass der Begriff Marktwert synonym zum Ausdruck des Verkehrswertes zu gebrauchen ist.
Die rechtliche Definition des Verkehrswertes
Im deutschen Baugesetzbuch ist genau festgelegt, wie der Verkehrswert definiert ist. Und zwar heißt es hier: Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die Ermittlung des Verkehrswertes
Es gibt drei Möglichkeiten, den Verkehrswert einer Immobilie festzustellen. Beim Vergleichswertverfahren werden Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück in ausreichendem Maße übereinstimmen. Beim Ertragswertverfahren wird der Wert eines Gebäudes getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrages ermittelt. Auch beim Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlagen und der Wert der sonstigen Anlagen getrennt vom Bodenwert ermittelt. Der Bodenwert ist hier nach dem Vergleichswertverfahren festzulegen.
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Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie.